Erstellt am 30.08.2006 um 16:57 Uhr von betriebsratten
Verleumdung, Üble Nachrede, Behinderung der Betriebsratsarbeit
Nur was mis so spontan einfällt....
Habt Ihr nicht die Gewerkschaft oder einen guten Anwalt im Background???
Erstellt am 30.08.2006 um 17:16 Uhr von cheetah
Leider hilft die Gewerkschaft nicht beim "schwarzer Peter" spielen.
Aber mal ernsthaft, was hat der AG davon wenn er das Vermögen abzieht und der GF zurücktritt?
Ich kann mir nicht vorstellen, dass die Firma aufgelöst wird, denn der Verlust für den AG wäre doch sicherlich auch nicht gerade gering.
Ein Verkauf der Restbestände würde möglicherweise auch noch einen Betriebsübergang darstellen.
Aber die Information der Gewerkschaft zu diesem brisanten Vorgehen des AG ist Euch sicherlich auch schon eingefallen, insbesondere da sie ja schon in den gesamten Vorgang eingebunden ist.
Viel Glück
Erstellt am 30.08.2006 um 17:30 Uhr von Kölner
@blasimuki
Was seid Ihr denn für eine Unternehmensform?
Und der AG hat wirklich gesagt "Alle Betriebsräte sollen zurücktreten, ansonsten wird das Privatvermögen der Firma entzogen und der Geschäftsführer tritt zurück"?
Je nach UN-Form wäre diese Aussage mitunter ein Straftatbestand!
Erstellt am 30.08.2006 um 18:00 Uhr von blasimuki
@Kölner
Wir sind eine GmbH und genauso wurde es gesagt...
Erstellt am 30.08.2006 um 18:29 Uhr von rübezahl
Da gibt es den § 119!
Weist diese Geschäftsführung mal darauf hin das es teuer werden kann wenn sie diesen Weg weiter gehen wollen!
Möglich ist auch eine Gefängnisstrafe.
Ich sehe das Verhalten der GF. als Behinderung der BR-Arbeit.
Erstellt am 30.08.2006 um 20:35 Uhr von Matze83
Hi,
nicht nur Behinderung gemäß §119 BetrVG sondern auch unbedingt §240 StGB Nötigung, § 253 StGB Erpressung evtl auch Betrug nach §263. Ganz Spitzfindig noch §283 Bankrott wenn die Kohle der Insolvenzmasse ( wenn er zumacht hat er so ja mehr davon) entzogen wird. Ich glaube da könnte man aber alles auch ein bisschen anders sehen, kommt auf die seite des Betrachters an.
Wenn ein GF sagt " so genug verdient, ich machdie Bude dicht", ist dies zwar traurig aber nicht verboten. Aber wegen einer scheinbaren Lapalie wie eine 40 Stunden Woche ist es doch etwas heftig.
macht doch einen "sehr allgemeinen" HausTV der nicht alles ins detail regelt, haltet euch aber das Recht warm über BV ergänzendes Festmachen zu können. So habt Ihr dieses aktuelle Dilemma weg und könnt dann über die BV`s weiterhin mit eurem GF streiten :-))
Erstellt am 30.08.2006 um 23:35 Uhr von Ramses II
Ob es sinnvoll ist, das gesamte StGB rauf und runter zu beten statt kreativ mit den "Argumenten" des Arbeitgebers umzugehen wage ich zu bezweifeln.
Die Belegschaft wird dadurch jedenfalls nicht mehr Sympathie für den BR entwickeln.
Erstellt am 31.08.2006 um 04:28 Uhr von blasimuki
Ich sehe kein Licht am Ende des Tunnels:
GL wird unter keinen Umständen mehr mit dem BR sprechen. GF fordert geschlossenen Rücktritt. Punkt.
Erstellt am 31.08.2006 um 09:17 Uhr von Ramses II
Möglicherweise wäre hier ein Mediator angebracht. Fällt doch mal einen entsprechenden Kostenbeschluss...
Macht eine Betriebsversammlung wo Ihr Eure Position gut vorbereitet und möglichst emotionslos vorbringt.
Übrigens: Wenn jemand seinen Betrieb "dicht" macht, dann macht er diese Überlegung nicht davon abhängig ob es einen BR gibt oder nicht, er sucht allenfalls einen Sündenbock.
Ansonsten: Gerade ein Betrieb der geschlossen werden soll braucht besonders dringend einen Betriebsrat.
Erstellt am 31.08.2006 um 21:03 Uhr von Heini
Aufgrund der Tatsache das die Betriebsräte nicht zurücktreten, der AG nun wie angeküdigt seine Betriebe schließen wird, solltet Ihr ihn auffordern in Verhandlungen über einen Sozialplan einzutreten.