Erstellt am 29.08.2006 um 11:06 Uhr von Füchsle
Hallo Zwergelstern,
das Thema und die Fragestellungen lassen eine Beantwortung sehr komplex werden. Ich werde versuchen, mich auf Stichworte zu beschränken. Vorab aber eine Empfehlung:
Lesen Sie die §§ 80 ff. BetrVG einschließlich Kommentare. Wenn das nicht reicht, ziehen Sie Sachverständige hinzu. Versuchen Sie das Stimmungsbild der Belegeschaft im Hinblick auf die Änderungen zu erfahren.
Grundsätzlich gilt: Alles, was die betriebliche Ordnung betrifft, ist mitbestimmungspflichtig. Der AG muß bereits im Stadium der Planung der Betriebsrat hinzuziehen und seine Meinung erfragen. Die Stellungnahme des BR hat der AG mit Ernsthaftigkeit zu berücksichtigen.
Wenn Sie nun bereit wären, Ihre Kontaktdaten an GWeidle@freenet.de zu senden, könnten wir telefonisch Kontaktieren.
Gruss Füchsle
Erstellt am 29.08.2006 um 11:53 Uhr von tramdriver
Da eine Zeiterfassungsanlage prinzipiell dazu geeignet ist, das Verhalten und die Leistung der Arbeitnehmer zu überwachen, sehe ich bei einem Update ein Mitbestimmungsrecht. Dazu kann man im Fitting ab RN 234 zum §87 BetrVG einiges nachlesen. Beispiele findest du auch ab RN 244. Auch wenn die Zeiterfassung vielleicht vorher mitbestimmungsfrei war, wird sie meiner Meinung nach durch dieses Update mitbestimmungspflichtig.
Lasst euch umfangreich informieren, welche Daten zu welchem Zweck erhoben werden, wie lange sie gespeichert werden und wer auf die Daten zugreifen kann. Dann könnt ihr eine entsprechende BV vorbereiten.
Ein "Muss" für eine BV sehe ich nicht, sinnvoll wäre sie in jedem Fall. Ist euer Datenschutzbeauftragter schon informiert worden? Mit dem sollt ihr ja zusammen arbeiten.