Erstellt am 29.08.2006 um 07:53 Uhr von Waschbär
@ marcus,
das recht auf versetzung ist mir ungekannt, denke mal das es bei euch auch keine solche regel gibt.
Sie hat einen Vertrag wo alles zu dem thema geregelt ist ( bzw nicht was dann wiederum heißt das es geregelt)
also kein recht.
ABER der AG muss die Sozialen belange der AN, zumindest berücksichtigen.
GGf sollte mann mit AG darüber reden, welche Optionen die AN hat oder warum es nicht möglich ist Sie zuversetzen !
Jeder AG hat ein Intresse an Gesunden und Vitalen MA´s.
Erstellt am 29.08.2006 um 09:48 Uhr von Jo
Sorry Waschbär, du irrst.
Werft einfach mal einen Blick in §6 Absatz 4 ArbZG .
Gruss
Jo
Erstellt am 29.08.2006 um 10:19 Uhr von spider
Jo,
in § 6 Absatz 4 ArbZG ist nur von Nachtarbeitnehmern die Rede!
Erstellt am 06.09.2006 um 11:41 Uhr von Jörg
hier greift eindeutig §6 Abs.4c ArbZG
in der kommentierten Version (beim Bund-Verlag erhältlich) RN 25 ist von einem "unbedingten Anspruch" die Rede. RN 23 und 26 sind auch interessant.
Sie sollte jedoch einen schriftlichen Antrag stellen, und wenn möglich eingangsbestätigen lassen. Der BR kann nur vermitteln ( Individualrecht )
Jörg
Erstellt am 09.09.2006 um 00:27 Uhr von waschbär
@ jo,
bin auch nacht aktiv.............:-)