Regelmässige tägliche Arbeitszeit
Morgen, In unserem Unternehmen existiert eine Betriebsvereinbarung zur Arbeitszeit. Darin werden keine Kernzeiten festgelegt. Die Arbeirsleistung ist wöchentlich geschuldet. Eine tägliche Anwesenheitspflicht besteht nicht.
Der Arbeitgeber hatte per Mitteilung einem Arbeitnehmer mitgeteilt, dass sofern die Arbeitszeit an einem Arbeitstag weniger als 4 Std. beträgt, dann erfordert diese Gleitzeitnahme eine Genehmigung durch den Chef mindestens ein Arbeitstag im Voraus.
Die BV ermöglicht dem Arbeitgeber die Weisung auszusprechen. Betriebsrat hatte dem wohl auch zugestimmt.
Frage ist, lst dem Arbeitnehmer dadurch eine regelmässige tägliche Arbeitszeit von 4 Stunden festgelegt worden?
Grüsse
Community-Antworten (3)
04.09.2018 um 12:34 Uhr
"Frage ist, lst dem Arbeitnehmer dadurch eine regelmässige tägliche Arbeitszeit von 4 Stunden festgelegt worden?"
Da man ja trotzdem davon abweichen darf, würde ich persönlich sagen: Nein !
04.09.2018 um 15:12 Uhr
"Frage ist, lst dem Arbeitnehmer dadurch eine regelmässige tägliche Arbeitszeit von 4 Stunden festgelegt worden?"
Da die Abweichung nur durch Genehmigung des Chefs erfolgen darf, würde ich sagen: Ja!
Ihr müsst aber mal genau gucken, was in der BV steht und was im Arbeitsvertrag steht. Ihr könnt auch mal den Chef fragen, auf welche Grundlage er seine Aussage stützt.
04.09.2018 um 15:45 Uhr
Es gilt der MTV nordbaden. Die BV schreibt keine tägliche Anwesenheitspflicht vor. Darin heisst es Gleitzeit bietet den Mitarbeitern die Möglichkeit die tägliche Lage und Dauer der Arbeitszeit unrer Beachtung persönlicher und betriebliche Belange individuell anzupassen.
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