Morgen,
In unserem Unternehmen existiert eine Betriebsvereinbarung zur Arbeitszeit. Darin werden keine Kernzeiten festgelegt. Die Arbeirsleistung ist wöchentlich geschuldet. Eine tägliche Anwesenheitspflicht besteht nicht.

Der Arbeitgeber hatte per Mitteilung einem Arbeitnehmer mitgeteilt, dass sofern die Arbeitszeit an einem Arbeitstag weniger als 4 Std. beträgt, dann erfordert diese Gleitzeitnahme eine Genehmigung durch den Chef mindestens ein Arbeitstag im Voraus.

Die BV ermöglicht dem Arbeitgeber die Weisung auszusprechen. Betriebsrat hatte dem wohl auch zugestimmt.

Frage ist, lst dem Arbeitnehmer dadurch eine regelmässige tägliche Arbeitszeit von 4 Stunden festgelegt worden?

Grüsse