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Befristung - Info an BR wegen Höchstdauer der Befristung?

A
Adda
Jan 2018 bearbeitet

Wenn die 5monatige Befristung damit zu hat,dass die Höchstdauer von 2 Jahren überschritten würde,hätte man dann nicht den AN und den BR darauf hinweisen müssen MfG Adda

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Community-Antworten (6)

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Rollie

23.08.2006 um 13:02 Uhr

Nein. Zum Einen unterstelle ich einem BR Gremium, das er sich innerhalb seiner Amtzeit mit dem TzBfG auseinandersetzt, wenn er seine Mitbestimmung bei TZ-Verträgen wahrnehmen will. Zum Anderen gehst Du von einem falschen Anspruchsdenken aus.´

Der AG möchte einen Mitarbeiter befristet beschäftigen und bietet dem AN daher ein zeitlich befristeten Vertrag an, den der AN annehmen kann oder auch nicht. Im Fall der Annahme können sich AG und AN einigen, im Rahmen des TzBfG, den Vertrag um eine frei definierte Zeit zu verlängern.

Der AG hat lediglich die notwendigen Grenzen zu beachten, wenn er vermeiden will, das der Zeitraum überschritten wird, und es dadurch zu einem unbefristeten Vertrag kommt, bzw. der AN eine Entfristung einklagen könnte.

Der AG muß allerdings nicht darauf hinweisen oder begründen, das ein Befristung ohne Sachgrund nur maximal über 2 Jahre geht. Er muß lediglich den AN rechtzeitig darüber informieren, das und wann der AN sich bei der Arbeitsagentur zu melden hat.

Ich kann da keine Bringschuld des AG's erkennen.

Der AN hätte, wenn er den Vertrag gewissenhaft vor Unterschrift gelesen hätte, den AG fragen können, weshalb dieser Vertrag nur auf 5 Monate abgeschlossen wurde und hätte dann vermutlich auch die entsprechende Antwort erhalten.

Liege ich richtig in der Annahme, das der AN heimlich darauf spekuliert hat, das dem AG ein Fehler hätte unterlaufen können, die zu einem unbefristeten AV führen sollte und der AN nun nach Möglichkeiten sucht, die vielleicht doch noch zu einer Unbefristung führen sollen ?

K
Kölner

23.08.2006 um 13:08 Uhr

@Rollie Du siehst aber auch wirklich nur das Schlechte...Du musst emotional betroffen sein.

R
Rollie

23.08.2006 um 13:25 Uhr

nein, gesundes Mißtrauen :-), die Erfahrung zeigt, das viele Mitarbeiter gerne hingehen, nur einen Teil der Fakten aus der AN-Brille darstellen und die eigentlichen Absichten unter den Teppich kehren, denn wer würde schon hingehen und sagen, ich hatte darauf spekuliert, das mein Chef einen Fehler im Vertrag hinsichtlich der Befristung macht, aber er hat es nicht gemacht. Nun suche ich nach Gründen, vielleicht doch noch eine Möglichkeit eines Fehler zu finden. Könnte mangelnde Information oder ein 5 monatiger Zeitraum ein trifftiger Grund sein ? Ich äußerte ja nur das Gefühl, ob mit dem eigenen Fehler, die Befristungsverlängerung im Vertrag erst nach Unterschrift richtig wahrgenommen zu haben nun dazu genutzt wird, ein anderes Haar in der Suppe zu finden :-)

Nun gut, nun hab ich schon wieder gefühl gezeigt, bin und bleib halt ein emotionaler Betriebsrat :-)

(Viele AN stehen ihren Chefs in ihrer Schlechtigkeit nicht nach)

A
Adda

23.08.2006 um 13:29 Uhr

Nein, ich spekuliere nicht. Der Vertrag ist mir kurz vor Arbeitsbeginn vorgelegt mit der Bitte um Unterzeichnung. Habe dann erst nach Feierabend bemerkt das es nur 5 Monate sind. Nach euren Antworten war mir klar das 6 Monate die Höchstdauer von 2 Jahren überschritten hätte. Vorher habe ich gedacht das man mich linken wolle,und habe die nicht Informierung sehr in Frage gestellt

R
Rollie

23.08.2006 um 13:38 Uhr

Ich wiederhole, Dir ist eine Verlängerung angeboten worden, der Du ja auch zugestimmt hast.

Ich kann aber nicht nachvollziehen, weshalb daraus ein Problem gebastelt wir. Macht es einen erheblichen Unterschied, ob der AG Dich 6 Monate oder nur 5 Monate weiter befristen wollte außer der Tatsache, das Du nun 1 Monat weniger Zeit hast, einen neuen Job zu suchen ?

Was hättest Du gemacht, wenn der AG Dir gar keine Vertragsverlängerung vorgelegt hätte ?

Du hattest ja gegen eine Verlängerung von 5 Monaten erst einmal gar nichts einzuwenden.

Wie gesagt, was schlußendlich der Grund war, weshalb der AG den Vertrag nur um 5 Monate verlängern wollte, ist und bleibt unerheblich und muß von ihm weder gerechtfertigt noch begründet werden.

A
Adda

23.08.2006 um 13:43 Uhr

Nach Überlegung komme ich zu denselben Entschlüssen. Danke nochmal für eure Hilfe Adda

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