Erstellt am 22.08.2006 um 16:46 Uhr von paula
ihr könntet versuchen mittels beschlussverfahren einen sachverständigen zu bekommen, aber das macht keinen sinn da euch die fristen im anhörungsverfahren davonlaufen. mittels einstweiligen rechtsschutz sehe ich auch keine rechte chance.
nachdem die anhörung bei kündigung auch das ureigene geschäft des BR ist sehe ich auch keine veranlassung für einen sachverständigen. wenn ihr der meinung seid die sozialauswahl ist falsch dann schreibt das dem AG doch...