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Amtszeit vor Arbeitszeit

C
Claudi
Jan 2018 bearbeitet

Hallo Zusammen,

ein BR - Mitglied kommt nach langer Krankheit über ein Widereingliederungsverfahren zurück in den Job. Sie arbeitet dann für 6 Wochen 4 Stunden am Tag. Hat der Kollege trotzdem Anspruch auf "Betriebsratszeit" (Teilnahme an Sitzung, Beratungen usw.)

Zudem ist noch zu sagen, sie ist unsere Schwerbehindertenvertrauensperson. Hat jemand Erfahrung damit? Steht das "Amt" auch in dem Fall über der Arbeitszeit?

Viele Grüße

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Community-Antworten (2)

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Rollie

22.08.2006 um 10:27 Uhr

Ich kann da keine Einschränkung erkennen, zumal ja sonst auch Teilzeitkräfte ein Problem damit hätten. habe allerdings nicht jede Kommentierung zur Hand.

D
DietmarN

22.08.2006 um 11:25 Uhr

Hallo Claudi,

Rolli hat Recht: Der Mitarbeiter ist in erforderlichem Umfang für die BR-Arbeit frei zu stellen. Ein Problem kann sich aber trotzdem ergeben. Die Vereinbarung der stufenweisen Wiedereingliederung nach langer Krankheit (Hamburger Modell) ist für den Arbeitgeber freiwillig. Wenn für die Eingliederung in den Job zu wenig Zeit bleibt, kann er u. U. das Hamburger Modell als gescheitert betrachten. Dann bleibt der Kollege krank, bis er wieder voll einsteigen kann. Wenn der Kollege da ist, hat er sein Amt auch wahrzunehmen. Eine Konfrontation würde ich aber versuchen zu vermeiden.

Für die Schwerbehindertenvertretung gilt das auch.

Viele Grüße Dietmar

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