In einem Produktionsbetrieb mit Schicht- und Akkordarbeit soll die Arbeitszeit ohne Lohnausgleich auf 40 Std./Woche erhöht werden. Zusätzlich sollen Überstunden erst ab der 10. Stunde mit 25 % vergütet werden. Ebenso ist angedacht bis zu 45 Std./Woche und von der 5 zur 6-Tage-Woche aufzustocken und diese Mehrarbeit nur zu vom AG vorgegebenen Terminen durch Freizeitausgleich zu vergüten. Bei Weigerung der AN solche Vereinbarung zu unterzeichnen wurde mit einer Streichung der Übertariflichen Zahlungen und betrieblichen Kündigungen gedroht. Das ist doch nicht machbar?`
Wie kann das abgewehrt werden?