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Dieser Beitrag ist vor 19 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Das Arbeitszeitmodell 35+

S
sunstorm67
Jan 2018 bearbeitet

In einem Produktionsbetrieb mit Schicht- und Akkordarbeit soll die Arbeitszeit ohne Lohnausgleich auf 40 Std./Woche erhöht werden. Zusätzlich sollen Überstunden erst ab der 10. Stunde mit 25 % vergütet werden. Ebenso ist angedacht bis zu 45 Std./Woche und von der 5 zur 6-Tage-Woche aufzustocken und diese Mehrarbeit nur zu vom AG vorgegebenen Terminen durch Freizeitausgleich zu vergüten. Bei Weigerung der AN solche Vereinbarung zu unterzeichnen wurde mit einer Streichung der Übertariflichen Zahlungen und betrieblichen Kündigungen gedroht. Das ist doch nicht machbar?` Wie kann das abgewehrt werden?

3.14808

Community-Antworten (8)

R
Rollie

18.08.2006 um 12:40 Uhr

Tarifvertrag vorhanden ? Betriebsrat vorhanden ?

S
sunstorm67

18.08.2006 um 12:48 Uhr

  • soweit ich weiß ist der AG "noch" Mitglied im AG-Verband
  • es sollen lediglich individuelle Arbeitsverträge existieren
  • es gibt einen sog. "innerbetrieblichen Betriebsrat" (1 Person) f. 200 MA der ist allerdings nach einer Besprechung mit GF und Personalchef vorläufig für 2 Wochen beurlaubt

das riecht doch schon, oder?

S
sunstorm67

18.08.2006 um 13:20 Uhr

höre gerade mit Außendienst sind`s an die 300 MA und der AG orientiert sich an den Tarifen der IGM

S
sunstorm67

18.08.2006 um 14:02 Uhr

wäre toll wenn Rollie sich noch mal meldet!!! Bin für jede Antwort / Hilfestellung dankbar!!!

FB
Frank B.

18.08.2006 um 16:18 Uhr

  1. Frage: Gewerkschaftsmitglied?

Ich würde mich auf jeden Fall rechtlich beraten lassen, da der Tarfvetrag nur für Mitglieder gilt, sieht die rechtliche Lage nicht so einfach aus.

Ich bezweifle, dass ihr einen legitimen BR habt! Waren denn dieses Jahr Wahlen bei euch?

W
wölfchen

18.08.2006 um 17:40 Uhr

Sieht im Moment für Euch gar nicht so gut aus! Das Szenario erinnert mich stark an den frühesten Manchester- Kapitalismus! Mal angenommen, dass Ihr jetzt flugs einen BR ordentlich wählt, kann der AG alles doch noch vorher durchpauken, ehe es einen BR gibt. Denn das der bestehende irgendwas rechtlich relevantes ist, wage ich zu bezweifeln ("innerbetrieblicher BR, eine Person bei 200 MA?????). :-((

K
Kölner

19.08.2006 um 23:40 Uhr

@wölfchen Ich sehe hier gar nicht sooooo schwarz. Der AG gehört ja noch dem AG-Verband an und ist tarifgebunden. Wenigstens das! Und einen BR sollte man in den nächsten 3 Monaten auf die Kette bringen können!

Ausserdem: Wenn man nix tut und weiterhin diese verrückte Idee mit dem "innerbetrieblichen BR" verfolgt, wird der AG weiterhin so handeln und herrschaftlich herrschen!

L
Lotte

19.08.2006 um 23:58 Uhr

sunstorm67, und auch wenn einige das hier manchmal nicht so gerne hören ;-) möchte ich Frank's Frage nach der Gewerkschaft nochmal wiederholen.

Neben dem, dass sie Euch bei der Neuwahl des BR zur Seite stehen kann, ist sie auf jeden Fall der richtige Ansprechpartner wenn es um Euren Tarifvertrag geht und sie kann denjenigen unter Euch, die Mitglieder sind den nötigen Rechtbeistand bieten.

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