Hallo ........

Wir sollen Rückwirkend zum 1.1.06 in einen GmbH + Ko KG umgewandelt werden.
Dort soll es einen alleinigen Gesellschafter geben.
Lt §7 soll diese Umwandlung keine Auswirkung auf die Arbeitnehmer und deren Intressenvertretung (BR) haben.
Wir sind jetzt eine GmbH.
Was für Konsequenzen hat diese Form der Umwandlung für die Arbeitnehmer.
Ich denke da an Tarife bzw. Arbeitsverträge udrgl.