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von GmbH zur Gmbh + Ko KG

M
minuteman_rali
Jan 2018 bearbeitet

Hallo ........

Wir sollen Rückwirkend zum 1.1.06 in einen GmbH + Ko KG umgewandelt werden. Dort soll es einen alleinigen Gesellschafter geben. Lt §7 soll diese Umwandlung keine Auswirkung auf die Arbeitnehmer und deren Intressenvertretung (BR) haben. Wir sind jetzt eine GmbH. Was für Konsequenzen hat diese Form der Umwandlung für die Arbeitnehmer. Ich denke da an Tarife bzw. Arbeitsverträge udrgl.

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Community-Antworten (1)

K
Kölner

18.08.2006 um 17:27 Uhr

@minuteman_rali Naja. Auf den ersten Blick werden sich keine Konsequenzen für die AN ergeben. Aber Ihr solltet Euch mit dieser UN-Form einmal beschäftigen, da sich eine Reihe von finanziellen Konsequenzen (Kreditwürdigkeit, Haftungskapital etc.) daraus ergeben könnten.

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