Hallo,
wir haben einer Kündigung wiedersprochen.
3 Wochen nach Fristablauf und nicht erfolgter Kündigung erhalten wir erneute Kündigung in der die Gründe des Wiederspruches nicht mehr zu halten sind.D.H es gibt keine Widerspruchsgründe mehrAG hat sie aus dem Weg geräumt.
Muss der AG der Kollegin unseren ersten Widerspruch von vor 3 Wochen aushändigen oder sie darüber informieren?

danke
D.