W.A.F. LogoSeminare

Betriebliche Übung zum Thema Mehrarbeit

S
Spiros
Jan 2018 bearbeitet

Hallo Zusammen,

in dem Laden, in dem ich meinen Dienst versehe ist es zu folgender Situation gekommen:

durch einen erhöhten Stunden-/Personalbedarf bedingt haben MA mit einem Teilzeitvertrag gemäß Dienstplan mehr Stunden gearbeitet als deren Arbeitsvertrag vorsieht.

  1. Im konkreten Fall geht es um einige MA die statt der vereinbarten 20h/Woche gem. Arbeitsvertrag über einen Zeitraum von mehr als 16 Monaten 40h/Woche gearbeitet haben.

Nun soll das allgemeine Stundenvolumen im Rahmen von Einsparungsmassnahmen heruntergefahren, die Dienste neu angepasst, und die Leistungsdichte erhöht werden.

Meine Frage: - erwächst für die unter 1) genannten MA aufgrund der über den genannten Zeitraum mehrgeleisteten Stunden ein rechtlicher Anspruch auf eine 40h-Woche? - werden die Interessen der MA in diesem Fall durch den BR vertreten, oder handelt es sich um Individualansprüche die jeder einzelne gegenüber dem AG geltend machen muss?

Für eure Antworten vielen DANK im Voraus

Spiros

4.83209

Community-Antworten (9)

R
Rollie

07.08.2006 um 22:51 Uhr

Meine Frage: - erwächst für die unter 1) genannten MA aufgrund der über den genannten Zeitraum mehrgeleisteten Stunden ein rechtlicher Anspruch auf eine 40h-Woche?

Wie ? der AG geht nun hin und sagt, ihr seit nun Vollzeitkräfte ?

S
Spiros

07.08.2006 um 22:56 Uhr

Nein, der AG will die MA wieder auf die Vertragstunden herunterfahren - Einige der betroffenen MA möchten jedoch gerne ihre 40h/Woche gerne weiterarbeiten - wie auch in den letzten 16 Monaten - und berufen sich daher auf sowas wie betriebliche Übung...

R
Rollie

07.08.2006 um 23:10 Uhr

Sagen wir mal rein fiktiv, 10 Teilzeitler hätten 16 Monate Vollzeit gearbeitet. Nun wäre nur noch Arbeit für vertragliche Teilzeit da. die Mitarbeiter bestehen auf betriebliche Übung. Wie soll der AG auf die 200 Wochenstunden reagieren, die laut betr. Übung eingefordert werden, für die aber keine Arbeit da wäre.

Vermutlich müßte der AG Kündigungen aussprechen.

P
pit47

08.08.2006 um 10:02 Uhr

Hallo Spiros, es gilt der 20 Stunden Arbeitsvertrag weiter, eine betriebliche Übung ist hier nicht entstanden. Die Tz-AN haben freiwillig oder nach Arbeitsvertrag mehr gearbeitet. Sie hätten nach § 9 TzBfG eine Verlängerung der Arbeitszeit beim AG anzeigen können.

P
paula

08.08.2006 um 13:57 Uhr

ich sehe es wie pit. eine betriebliche übung kann auf diesem weg nicht entstehen

S
spiros

08.08.2006 um 16:51 Uhr

... auch wenn die betroffenen MA in dem angegebenen Zeitraum von vornherein im Dienstplan standen und nicht etwa Urlaubs-/Krankenvertretung gemacht haben?

RI
Ramses II

08.08.2006 um 18:56 Uhr

Keine betriebliche Übung, aber möglicherweise eine einvernehmliche Änderung der Arbeitszeiten.

Beim Studium dieses Urteils: BUNDESARBEITSGERICHT Urteil vom 7.12.2005, 5 AZR 535/04 bitte ich besonders auf die Rn 23 zu achten...

H
Heini

09.08.2006 um 00:44 Uhr

Gleiche Problematik gab es vor einigen Jahren bei einem Schuhdiscounter. Teilzeitmitarbeiter arbeiteten über einen langen Zeitraum wie die Vollzeitmitarbeiter. Als der Discounter die Arbeitszeit von Vollzeit auf Teilzeit zurück fahren wollte und ein Teil der Arbeit durch neu eingestellt geringfügig Beschäftigte, erledigen lassen wollte, klagten die Betroffenen. Ergebnis der Klage, alle klagenden Teilzeitmitarbeiter mussten auf Anordnung des Arbeitsgerichts in ein Vollzeitarbeitsverhältnis übernommen werden.

F
Friedrich

09.08.2006 um 10:01 Uhr

Interessant ist allerdings auch die Frage, wie sich der BR in den 16 Monaten zu den immer wieder anfallenden Mehrarbeitsstunden verhalten hat. Eine Verweigerung der Zustimmung hätte den AG zu Maßnahmen zwingen können. So, wie der AG das jetzt handhaben will, tragen die AN mal wieder das gesamte Risiko alleine.

Ihre Antwort