Erstellt am 07.08.2006 um 20:51 Uhr von Rollie
Meine Frage: - erwächst für die unter 1) genannten MA aufgrund der über den genannten Zeitraum mehrgeleisteten Stunden ein rechtlicher Anspruch auf eine 40h-Woche?
Wie ? der AG geht nun hin und sagt, ihr seit nun Vollzeitkräfte ?
Erstellt am 07.08.2006 um 20:56 Uhr von Spiros
Nein, der AG will die MA wieder auf die Vertragstunden herunterfahren - Einige der betroffenen MA möchten jedoch gerne ihre 40h/Woche gerne weiterarbeiten - wie auch in den letzten 16 Monaten - und berufen sich daher auf sowas wie betriebliche Übung...
Erstellt am 07.08.2006 um 21:10 Uhr von Rollie
Sagen wir mal rein fiktiv, 10 Teilzeitler hätten 16 Monate Vollzeit gearbeitet. Nun wäre nur noch Arbeit für vertragliche Teilzeit da. die Mitarbeiter bestehen auf betriebliche Übung. Wie soll der AG auf die 200 Wochenstunden reagieren, die laut betr. Übung eingefordert werden, für die aber keine Arbeit da wäre.
Vermutlich müßte der AG Kündigungen aussprechen.
Erstellt am 08.08.2006 um 08:02 Uhr von pit47
Hallo Spiros,
es gilt der 20 Stunden Arbeitsvertrag weiter, eine betriebliche Übung ist hier nicht entstanden.
Die Tz-AN haben freiwillig oder nach Arbeitsvertrag mehr gearbeitet. Sie hätten nach § 9 TzBfG eine Verlängerung der Arbeitszeit beim AG anzeigen können.
Erstellt am 08.08.2006 um 11:57 Uhr von paula
ich sehe es wie pit. eine betriebliche übung kann auf diesem weg nicht entstehen
Erstellt am 08.08.2006 um 14:51 Uhr von spiros
... auch wenn die betroffenen MA in dem angegebenen Zeitraum von vornherein im Dienstplan standen und nicht etwa Urlaubs-/Krankenvertretung gemacht haben?
Erstellt am 08.08.2006 um 16:56 Uhr von Ramses II
Keine betriebliche Übung, aber möglicherweise eine einvernehmliche Änderung der Arbeitszeiten.
Beim Studium dieses Urteils: BUNDESARBEITSGERICHT Urteil vom 7.12.2005, 5 AZR 535/04 bitte ich besonders auf die Rn 23 zu achten...
Erstellt am 08.08.2006 um 22:44 Uhr von Heini
Gleiche Problematik gab es vor einigen Jahren bei einem Schuhdiscounter.
Teilzeitmitarbeiter arbeiteten über einen langen Zeitraum wie die Vollzeitmitarbeiter. Als der Discounter die Arbeitszeit von Vollzeit auf Teilzeit zurück fahren wollte und ein Teil der Arbeit durch neu eingestellt geringfügig Beschäftigte, erledigen lassen wollte, klagten die Betroffenen.
Ergebnis der Klage, alle klagenden Teilzeitmitarbeiter mussten auf Anordnung des Arbeitsgerichts in ein Vollzeitarbeitsverhältnis übernommen werden.
Erstellt am 09.08.2006 um 08:01 Uhr von Friedrich
Interessant ist allerdings auch die Frage, wie sich der BR in den 16 Monaten zu den immer wieder anfallenden Mehrarbeitsstunden verhalten hat.
Eine Verweigerung der Zustimmung hätte den AG zu Maßnahmen zwingen können.
So, wie der AG das jetzt handhaben will, tragen die AN mal wieder das gesamte Risiko alleine.