Betriebliche Übung zum Thema Mehrarbeit
Hallo Zusammen,
in dem Laden, in dem ich meinen Dienst versehe ist es zu folgender Situation gekommen:
durch einen erhöhten Stunden-/Personalbedarf bedingt haben MA mit einem Teilzeitvertrag gemäß Dienstplan mehr Stunden gearbeitet als deren Arbeitsvertrag vorsieht.
- Im konkreten Fall geht es um einige MA die statt der vereinbarten 20h/Woche gem. Arbeitsvertrag über einen Zeitraum von mehr als 16 Monaten 40h/Woche gearbeitet haben.
Nun soll das allgemeine Stundenvolumen im Rahmen von Einsparungsmassnahmen heruntergefahren, die Dienste neu angepasst, und die Leistungsdichte erhöht werden.
Meine Frage: - erwächst für die unter 1) genannten MA aufgrund der über den genannten Zeitraum mehrgeleisteten Stunden ein rechtlicher Anspruch auf eine 40h-Woche? - werden die Interessen der MA in diesem Fall durch den BR vertreten, oder handelt es sich um Individualansprüche die jeder einzelne gegenüber dem AG geltend machen muss?
Für eure Antworten vielen DANK im Voraus
Spiros
Community-Antworten (9)
07.08.2006 um 22:51 Uhr
Meine Frage: - erwächst für die unter 1) genannten MA aufgrund der über den genannten Zeitraum mehrgeleisteten Stunden ein rechtlicher Anspruch auf eine 40h-Woche?
Wie ? der AG geht nun hin und sagt, ihr seit nun Vollzeitkräfte ?
07.08.2006 um 22:56 Uhr
Nein, der AG will die MA wieder auf die Vertragstunden herunterfahren - Einige der betroffenen MA möchten jedoch gerne ihre 40h/Woche gerne weiterarbeiten - wie auch in den letzten 16 Monaten - und berufen sich daher auf sowas wie betriebliche Übung...
07.08.2006 um 23:10 Uhr
Sagen wir mal rein fiktiv, 10 Teilzeitler hätten 16 Monate Vollzeit gearbeitet. Nun wäre nur noch Arbeit für vertragliche Teilzeit da. die Mitarbeiter bestehen auf betriebliche Übung. Wie soll der AG auf die 200 Wochenstunden reagieren, die laut betr. Übung eingefordert werden, für die aber keine Arbeit da wäre.
Vermutlich müßte der AG Kündigungen aussprechen.
08.08.2006 um 10:02 Uhr
Hallo Spiros, es gilt der 20 Stunden Arbeitsvertrag weiter, eine betriebliche Übung ist hier nicht entstanden. Die Tz-AN haben freiwillig oder nach Arbeitsvertrag mehr gearbeitet. Sie hätten nach § 9 TzBfG eine Verlängerung der Arbeitszeit beim AG anzeigen können.
08.08.2006 um 13:57 Uhr
ich sehe es wie pit. eine betriebliche übung kann auf diesem weg nicht entstehen
08.08.2006 um 16:51 Uhr
... auch wenn die betroffenen MA in dem angegebenen Zeitraum von vornherein im Dienstplan standen und nicht etwa Urlaubs-/Krankenvertretung gemacht haben?
08.08.2006 um 18:56 Uhr
Keine betriebliche Übung, aber möglicherweise eine einvernehmliche Änderung der Arbeitszeiten.
Beim Studium dieses Urteils: BUNDESARBEITSGERICHT Urteil vom 7.12.2005, 5 AZR 535/04 bitte ich besonders auf die Rn 23 zu achten...
09.08.2006 um 00:44 Uhr
Gleiche Problematik gab es vor einigen Jahren bei einem Schuhdiscounter. Teilzeitmitarbeiter arbeiteten über einen langen Zeitraum wie die Vollzeitmitarbeiter. Als der Discounter die Arbeitszeit von Vollzeit auf Teilzeit zurück fahren wollte und ein Teil der Arbeit durch neu eingestellt geringfügig Beschäftigte, erledigen lassen wollte, klagten die Betroffenen. Ergebnis der Klage, alle klagenden Teilzeitmitarbeiter mussten auf Anordnung des Arbeitsgerichts in ein Vollzeitarbeitsverhältnis übernommen werden.
09.08.2006 um 10:01 Uhr
Interessant ist allerdings auch die Frage, wie sich der BR in den 16 Monaten zu den immer wieder anfallenden Mehrarbeitsstunden verhalten hat. Eine Verweigerung der Zustimmung hätte den AG zu Maßnahmen zwingen können. So, wie der AG das jetzt handhaben will, tragen die AN mal wieder das gesamte Risiko alleine.
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