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Infos an Ersatzmitglieder - was darf was sollte sein?

N
Nadja
Jan 2018 bearbeitet

Wie verhält es sich eigentlich mit der Informationspflicht bzw des Informationsrechtes von Ersatzmitgliedern?

Ich weiss, dass alle Ersatzmitglieder das Recht haben, alle nötigen Informationen zu erhalten, die sie benötigen, wenn sie an einer Sitzung teilnehmen. Dann dürfen sie auch die Protokolle dieser Sitzung einsehen.

Habe ich ein rechtliches Problem, wenn ich Ersatzmitgliedern mehr Informationen zukommen lasse, als sie berechtigt sind zu erhalten? Zum Beispiel Beschlusslisten von Sitzungen, an denen sie gar nicht teilgenommen haben?

3.06104

Community-Antworten (4)

K
Kölner

02.08.2006 um 22:55 Uhr

@Nadja Nur im Moment der ordentlichen Mitgliedschaft darf/kann das Ersatzmitglied entsprechende Infos erhalten. Sonst stellst Du eine Öffentlichkeit her, die nicht hergestellt sein darf.

R
Rollie

02.08.2006 um 22:55 Uhr

In dem Moment, in dem ein Ersatzmitglied ein Betriebsratsmitglied vertritt, vertritt es dieses mit allen Rechten und Pflichten und hat in der Zeit dadurch auch die Möglichkeit, die das Betriebsratsmitglied hat, sich Einblick in die Unterlagen z.B. Protokolle zu verschaffen.

M
matze83

04.08.2006 um 12:04 Uhr

Wobei natürlich keine Verschiegenheit- / Geheimhaltunspflicht gegenüber ErsBRM besteht...

L
Lotte

04.08.2006 um 12:47 Uhr

"Wobei natürlich keine Verschiegenheit- / Geheimhaltunspflicht gegenüber ErsBRM besteht..."

aber doch nur im Vertretungsfall, wenn sie ein OBRM vertreten

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