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Was tun bei unvollständiger Einladung zur Sitzung?

H
Hirnixxl
Jan 2018 bearbeitet

Bei uns gibt es regelmäßig den TOP "Personelle Angelegenheiten". Dabei geht es hauptsächlich um Versetzungen. An sich ist das nicht dramatisch, vor allem wenn der AN damit einverstanden ist. Ich würde trotzdem gerne wissen wie die Mehrarbeit in der betroffenen Geschäftsstelle bewältigt werden soll. Es könnte ja auch zu unzumutbaren Belastungen der verbliebenen AN führen. Da die betroffenen AN immer erst zum Sitzungbeginn benannt werden habe ich keine Möglichkeit mich entsprechend in dieser Angelegenheit vorzubereiten und die nötigen Infos zu besorgen. Das ich sicher regelmäßig überstimmt werde nehme ich hin aber ich möchte ggfs. meine Bedenken äußern können.

Der AG legt die Unterlagen immer sehr kurzfristig dem BR vor. Eine ordnungsgemäße Einladung ist wohl auch nicht möglich. Das stört aber nur eine Minderheit im Gremium. Versuche meinerseits etwas zu ändern würden innerhalb des BR ganz sicher scheitern.

Eigentlich sehe ich mich als AN-Vertreter – aber irgendwie fühle ich mich daran gehindert.

Was kann ich unternehmen um meine betriebsverfassungsrechtlichen Pflichten nachzukommen?

2.75005

Community-Antworten (5)

W
Waldfee

01.08.2006 um 22:25 Uhr

Du hast völlig recht: Wie willst du dich (und natürlich auch das übrige Gremium) vernünftig vorbereiten, wenn in der Einladung nur "Personelles", "Seminare" und "Verschiedenes" steht, und sonst weiter nichts? Eine Tagesordnung muss schon so gestaltet sein, dass es dem Einzelnen möglich ist, sich entsprechend darauf vorzubereiten. Das sollte der BR schon im eigenen Interesse beachten, ansonsten könnte es ein unangenehmes Erwachen geben, wenn in einem Arbeitsgerichtsverfahren festgestellt wird, dass ein Beschluss des BR wegen eines Formfehlers unwirksam ist. So war es bis vor einigen Jahren bei uns üblich, unter dem einfachen Top "Seminare" Beschlüsse zu fassen. Das ging auch so lange gut, bis es mit dem AG nachträglich Streit wegen eines Seminars gab und dabei später festgestellt wurde, dass die Einladung nicht formgerecht war (weil das betreffende Seminar nicht separat in der Tagesordnung stand) und der Beschluss daher unwirksam. Und Arbeitsrichter schauen praktisch immer als erstes, ob Form und Fristen eingehalten wurden, sowohl auf AG- als auch auf BR-Seite. Man soll sich wundern, wieviele Verfahren sich nach dieser Prüfung schon erledigt haben....

Das gleiche gilt umso mehr für "personelle Angelegenheiten", wie auch für die gesamte Tagesordnung. Da dies die Angelegenheit des Vorsitzenden ist, würde ich ihn auf jeden Fall nochmal in aller Deutlichkeit auf seine Pflichten hinweisen bevor du mit dicken Geschützen auftrittst.

Wäre ich jetzt in der Firma, hätte ich noch schnell in der Fachliteratur nachschauen können, wie du dann weiter vorgehen kannst, falls er sich lernresistent zeigt. Aber evtl. hat einer der Anderen hier grad mal seinen Fitting zur Hand.

Gruss

H
Hirnixxl

01.08.2006 um 22:53 Uhr

Waldfee,

ich dachte es wäre deutlich geworden, dass der BRV und die Mehrheit des BR daran nicht interessiert sind. Wie haben eben einen AG-Rat. Nur eine Minderheit will das nicht mehr mitmachen.

Das mit den Geschützen kommt sicher noch. Aber was können wir vorher noch unternehmen?

K
Kölner

02.08.2006 um 02:01 Uhr

@Hirnixxl Eigentlich ist da ja im Vorfeld die Aufgabe eines BA.... Naja... Achja: Vermutungen zu Überlastungen sind m.E. in den seltensten Fällen ein Ablehnungsgrund.

H
Hirnixxl

02.08.2006 um 02:15 Uhr

Kölner,

ist dein Bett abgebrannt?

Ich werde jetzt mal nachsehen ob meins noch da ist.

K
Kölner

02.08.2006 um 02:21 Uhr

@Hirnixxl Mein Job ist halt ein harter....

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