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BV zur Internetnutzung im Betrieb - Unterschriftenaktion durch Arbeitgeber?

H
huhn
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zusammen, Wir haben eine BV zu Nutzung von Kommunikatsions-und Informationssystemen mit dem AG abgeschlossen. Wir sollen nicht mehr während der Arbeitszeit im Internet surfen und auch keine Daten herunterladen und auch keine pornografischen Seiten laden. Soweit so gut. Die BV ist schon in Kraft. Wir haben erreicht das der AG für die Arbeitnehmer die gerne mal in der Pause ins Internet möchten, einen Internetzugang eingerichtet. so jetzt verlangt der Arbeitgeber das jeder AN ein Dokument unterschreibt mit dem er die BV akzeptiert und dieses Schriftstück zur Ablage in die personalakte kommt. Meine Frage ist das so rechtlich zulässig. Diese Vorgehensweise ist einseitig durch den AG durchgeführt worden.

Ich bin auf eure Antworten gespannt und bedanke mich schon mal im Voraus

Huhn

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Community-Antworten (3)

R
RolfH

01.08.2006 um 12:53 Uhr

Hallo huhn,

wenn Ihr eine gültige BV abgeschlossen habt, ist die sowieso für alle AN, sowie den AG bindend. Der AG hat die Pficht diese BV ins Unternehmen zu kommunizieren.

Meines Erachtens ist es daher absolut unnötig die Akzeptanz einzufordern, wenn überhaupt kann man vielleicht den Erhalt, bzw. die Kenntnisnahme der BV bestätigen lassen.

K
Kölner

01.08.2006 um 13:01 Uhr

Aber so ganz unklug ist der AG nicht...

FB
Frank B.

01.08.2006 um 13:08 Uhr

Sicherlich Kölner, aber was war eher da, das Huhn oder das Ei?

Der AG hat die BV zu veröffentlichen und für die Einhaltung zu sorgen. Warum sollte er sich nicht von den MA die "Belehrung" bestätigen lassen?

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