Hallo zusammen,
Wir haben eine BV zu Nutzung von Kommunikatsions-und Informationssystemen mit dem AG abgeschlossen.
Wir sollen nicht mehr während der Arbeitszeit im Internet surfen und auch keine Daten herunterladen und auch keine pornografischen Seiten laden. Soweit so gut. Die BV ist schon in Kraft. Wir haben erreicht das der AG für die Arbeitnehmer die gerne mal in der Pause ins Internet möchten, einen Internetzugang eingerichtet.
so jetzt verlangt der Arbeitgeber das jeder AN ein Dokument unterschreibt mit dem er die BV akzeptiert und dieses Schriftstück zur Ablage in die personalakte kommt. Meine Frage ist das so rechtlich zulässig. Diese Vorgehensweise ist einseitig durch den AG durchgeführt worden.

Ich bin auf eure Antworten gespannt und bedanke mich schon mal im Voraus

Huhn