Erstellt am 24.07.2006 um 11:25 Uhr von Kölner
@A.Rechtler
Das Problem ist mir noch zu diffus um konkreter antworten zu können. Darum ein paar Gegenfragen:
- Euer "Haustarif" ist auch ein solcher, nicht wahr? Abgeschlossen zwischen der Gewerkschaft und dem AG...
- Welche Bezugsklausel existiert denn in den AV's der AN?
- Hat der Haustarif eine Koppelungsklausel an den existierenden BAT?
Erstellt am 24.07.2006 um 11:38 Uhr von A. REchtler
Hallo Kölner!
Natürlich Haustarifvertrag ist "echt", abgeschlossen zwischen Verdi und dem AG
Bezugsklausel im Arbeitsvertrag = "Für das Arbeitsverhältnis gelter der bestehende Hautarifvertrag und die Tätigkeitsmerkmale der AVR in der zur Zeit gültigen Fassung. Änderungen werden Bestandteil dieses Vertrages"
Bezugsklausel Haustarifvertrag= "Grundlage der Vergütung ist der BAT/BuL in der jeweils gültigen Fassung, einschließlich seiner Zusatzverträge, mit Ausnahme Übergangsgeldes..."
Wie gesagt seit der Kündigung vor ca. 5 Jahren wurden alle Tarifabschlüsse im Rahmen der Nachwirkung jeweils vollzogen. Nun aber soll wohl "eingefroren" werden.
Ich hoffe, ich konnte es richtig erklären.
Erstellt am 24.07.2006 um 11:50 Uhr von Kölner
Was willst Du denn noch erhöht haben?
Der BAT existiert ja weiterhin, er wird nur nicht mehr gepflegt.
Vielleicht stehe ich aber auch auf dem Schlauch...
Erstellt am 24.07.2006 um 12:08 Uhr von A.Rechtler
Hallo Kölner!
Tarifvertrag über Einmalzahlungen für die Jahre 2006 und 2007
Juli 2006 = X bis Vc = € 150,00, Vb bis III = € 100,00 etc.
Januar 2007 = E 1 bis E 8 = € 310, E 9 bis E 12 = € 210,00 etc.
September 2007 = E 1 bis E 8 = 450 €, E 9 bis E 12 = € 300,00 etc.
2008 = 2,9% aus der Entgelttabelle 1.11.2006
D. h. das ab dem Januar der Bezug auf die BAT-Tabellen fehlt für 2006 aber noch festgeschrieben ist und somit für BAT-Beschäftigte, die nicht übergeleitet werden, keine Lohnerhöhungen mehr stattfinden.
Wir haben bisher nicht übergeleitet und wenn es nach unserem Vorstand geht werden wir es auch nicht tun nach dem Motto: In unserem damaligen Haustarifvertrag steht nicht die Klausel "Es gilt der BAT oder eine ihn ersetzende Regelung".
Das Problem, daß wir haben ist, daß wir in Zukunft keine Lohnerhöhungen mehr bekommen werden, da der BAT ja, wie du richtig schreibst, nicht mehr gepflegt wird.
Vielleicht schreibe ich ja zu umständlich, ich hoffe, Du kannst mir folgen.
Erstellt am 24.07.2006 um 12:16 Uhr von Kölner
@A.Rechtler
Ja, genau darauf wollte ich hinaus:
Ihr seid eben nicht in den TVöD übergeleitet und werdet auch zukünftig keine Einmalzahlung mehr bekommen. Das Ihr in diesem Jahr eine Einmalzahlung bekommen habt (?) erscheint mir ein sensationeller Fauxpas des AG zu sein! So gesehen gibt es auch keinen Anspruch irgendeines AN auf die Erhöhungen...
Eine (nicht ganz ernstgemeinte) Lösung dieses Dilemmas könnte nur sein:
Älter werden, neue Kinder zeugen - das wird im alten BAT immer noch belohnt!
Erstellt am 24.07.2006 um 12:28 Uhr von A.Rechtler
Kein sensationeller Fauxpass! Tarifvertrag über Einmalzahlungen für die Jahre 2006 und 2007 = §1 Geltungsbereich
Dieser Tarifvertrag gilt für BEschäftigte, die unter den Geltungsbreich eines der nachstehenden Tarifverträge
a) Bundes-Angestelltentarifvertrag (BAT)
b)....
fallen o d e r die ab dem 1.11.2006 unter den Geltungsbereich des Tarifvertrages TV-L fallen...
Also den Anspruch für 2006 sehe ich schon, nur halt für die Folgejahre nicht, dieses nur wenn es eine Überleitung geben sollte, aber dafür gibt noch nicht einmal einen Tarifvertrag (Bitte nicht mit TVÖD verwechseln). Bei den Ländern ist halt alles etwas anders.
Bleibt die spannende Frage, wie sieht es in anderen Einrichtungen aus?
Erstellt am 24.07.2006 um 12:35 Uhr von Kölner
*räusper*
Was denkst Du, warum ich Dir antworte?
...aber kläre mich auf: Hatte der BAT Land in diesem Jahr einen Tarifvertrag zur Einmalzahlung, den Ihr befolgen MÜSST?
Erstellt am 24.07.2006 um 13:14 Uhr von A. Rechtler
Ob wir den Tarifvertrag befolgen müssen ist eine Frage, die mir selbst Verdi z. Zt. nicht ausreichend und verbindlich beantworten kann, in der Vergangenheit haben wir jedenfalls in der Nachwirkung die Tarifverträge angewendet . Únd ich denke das die Kollegen gegen eine Einmalzahlung nichts einzuwenden haben.Ich glaube, bei Verdi ist garnicht richtig angekommen, daß es auch viele Arbeitsverträge gibt, die einzelvertraglich den BAT (alt) vereinbart haben, und keine Möglichkeit haben (vieleicht auch gut so) überzuleiten. Einfacher wäre eine Fortschreibung des guten alten BAT gewesen, aber jammern hilft da wohl nicht.
Erstellt am 24.07.2006 um 15:34 Uhr von Lotte
A.Rechtler,
so wie ich es sehe, wirkt der BAT nach. Das heißt, die Lohntabellen aus 2006 bleiben bestehen bis alle in Rente sind oder Euer AG einen neuen TV aushandelt. Dafür müsste er den Alten aber erstmal kündigen. M.E. gilt das ebenfalls für die Einmalzahlungen.
Bei uns hat der AG den BMT (BAT angeglichen) gekündigt, TVÖD gilt nicht. Für alle bereits vor der Kündigung Beschäftigte wirkt der alte BMT nach, neu Angestellte bewegen sich im tariffreien Raum, werden nach Haustarif bezahlt. Verhandlungen laufen schleppend.
Ihr als BR habt mit der Vergütung nichts zu tun, so lange der AG den alten BAT akzeptiert, fahrt Ihr, denke ich, ganz gut.
Erstellt am 24.07.2006 um 22:58 Uhr von Kölner
@Lotte
Und bei Neueinstellungen bedeutet das i.d.R.:
- wesentlich weniger Geld
- mehr Arbeitsstunden
- kein Urlaubsgeld und keine Sonderzuwendung.