Erstellt am 22.07.2006 um 22:16 Uhr von Kölner
@Ramses II
...übernehmen Sie doch bitte!?
Erstellt am 22.07.2006 um 22:22 Uhr von Fayence
Gevatter,
hast Du inzwischen eine Kommentierung, vielleicht den Fitting? Dann einmal unter §37 RN 74ff nachlesen.
Ausgleich für BR-Tätigkeit außerhalb der Arbeitszeit
Der Ausgleichsanspruch (inkl. Wegezeit) setzt voraus, dass eine BR-Tätigkeit aus betriebsbedingten Gründen außerhalb der Arbeitszeit durchgeführt worden ist.
Erstellt am 22.07.2006 um 22:39 Uhr von otto
Guten Abend Gevatter,
aus jüngerer Zeit kenne ich nur ein Gerichtsurteil mit einem ganz anderen Inhalt. Es ging um ein BR-Mitglied, das während seiner Elternzeit an BR-Sitzungen teilnahm. Da war die Fahrzeit zur Sitzung auszugleichende bzw. zu bezahlende Arbeitszeit.
Fragen Sie doch den Arbeitgeber nach der Fundstelle, Aktenzeichen usw. der Entscheidung.
Gruß otto
Erstellt am 22.07.2006 um 22:54 Uhr von Gevatter
@ Otto, so wie ich meinen P-Chef kenne, wird er mir mit Sicherheit sagen, daß ich selber suchen soll. Er ist halt ein richtiges "Schätzchen". Ich glaube ich habe mich nicht richtig ausgedrückt. Die BR Sitzungen lagen nicht außerhalb der Arbeitszeit, sondern Mitglieder die einen freien Tag hatten und trotz ihres freien Tages während der allgemeinen Arbeitszeit an Sitzungen teilnahmen, sollen laut unseres Lieblings die Wegezeit nicht angerechnet bekommen.
Erstellt am 22.07.2006 um 22:58 Uhr von Ramses II
Gevatter,
dann befragt doch mal einen Anwalt dazu.
Meine ich jetzt ernst. Wenn Euer AG solche Spielchen machen will, dann spielt halt mit.
Erstellt am 23.07.2006 um 00:01 Uhr von Fayence
Hallo Gevatter,
zur Einstimmung:
BUNDESARBEITSGERICHT Urteil vom 10.11.2004, 7 AZR 131/04
Betriebsratsmitglied - Ausgleichsanspruch für Reisezeit
http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bag&Art=pm&Datum=2004-11&nr=10367&linked=urt&Frame=2
Erstellt am 23.07.2006 um 08:30 Uhr von Gevatter
Ich danke euch allen. Besonderen Dank an Fayence für die Frühstückslektüre ! Werde euch über den Ausgang der Sache informieren. Schönen Sonntag noch, Gevatter.
Erstellt am 24.07.2006 um 20:39 Uhr von Gevatter
So, die Sache ist nun geklärt. Ich habe mich noch den ganzen Sonntag Dank Fayence durch die Sache gewühlt und noch andere Urteile studiert. Ausgleichsansprüche für Wege und Reisezeiten sind nur dann begründet, wenn sie innerhalb der Regelarbeitszeit der betroffenen Person liegen. Einen Sonderfall bilden teilzeitbeschäftigte Betriebsräte. Sie dürfen Zeiten abrechnen die außerhalb ihrer Arbeitszeit liegen, aber NICHT wenn die abgerechneten Zeiten außerhalb der Rahmenarbeitszeit der Vollzeitbeschäftigten liegen. Dies wäre ein Verstoß nach §78 BetrVG. Ansonsten dürfen Zeiten, die außerhalb der Rahmenarbeitszeit liegen, nur aus betriebsbedingten Gründen abgerechnet werden. Heute hat uns der Personalchef die fehlenden Zeiten nachbuchen lassen. Es geht doch ! Danke nochmal.
Erstellt am 24.07.2006 um 21:14 Uhr von Fayence
Gevatter,
nicht, dass Du noch auf den Nachmittagskaffee bei der Schwiegermutter verzichten musstest..., dass nehme ich nicht auf meine Kappe! :-))
P.S. Oder ist bei Euch eher der "Five o´clock Tea" angesagt?
Erstellt am 24.07.2006 um 21:34 Uhr von Mona-Lisa
womöglich noch mit Milch!! bäh!!!
Erstellt am 24.07.2006 um 22:43 Uhr von Gevatter
@ Fayence, Du genießt in unseren Kreisen Imunität. Wir pflegen eher das "Five o'clock beer"
selten mit Milch, wenn meine Erinnerung mich nicht trübt.
Gruß, Gevatter
Erstellt am 24.07.2006 um 22:45 Uhr von Lotte
@Gevatter
...wir sehen uns dann ggf.
Erstellt am 24.07.2006 um 22:48 Uhr von Gervatter
@ Lotte, wie darf ich das verstehen ???
Erstellt am 24.07.2006 um 23:09 Uhr von Kölner
na, vielleicht arbeitet sie als Beraterin für kontrolliertes Trinken?
Erstellt am 24.07.2006 um 23:10 Uhr von Lotte
Nee, ich wollte mich am Trinken nur beteiligen...