Erstellt am 05.08.2018 um 13:07 Uhr von Eisfee
Am besten ist wenn ihr mit eurer zuständigen Gewerkschaft Kontakt aufnimmt. Die hilft bei der Planung und Ausführung der Wahlen.
Erstellt am 05.08.2018 um 13:19 Uhr von Vertretung
Das habe ich in Erwägung gezogen, leider habe ich bei meiner Einarbeitung mittlerweile oft gelesen das eine Gewerkschaft das ganze sehr erschwert hat (bzw als Störend empfunden wurde da die Gewerkschaft mehr ihre eigenen Interessen als die der AN vertreten hat bei der Gründung eines BR) und manche raten mittlerweile davon ab. Ich bin dem nicht grundsätzlich abgeneigt und ziehe es weiterhin in Erwägung, möchte mich bzw uns aber auch nicht direkt Abhängig machen sondern auch selbst etwas diesbezüglich erarbeiten. Davon abgesehen ist derzeit keine Gewerkschaft bei uns Vertreten .
Erstellt am 05.08.2018 um 13:22 Uhr von Eisfee
Der Wahlvorstand hat einen Schulungsanspruch. Auch wenn kein Betriebsrat existiert.
Zu Problemen an einem Standort von meiner Firma, dort wurde die Wahl verzögert weil die personalliste nicht rausgerückt wurde, erst durch Gerichtsbeschluss gab der Ag die Personalliste raus. An meinen Standort musste erstmal die Wahl per einstweiliger Verfügung abgebrochen werden, weil es keine Bekanntmachung gab sondern gleich die Wahlliste auftauchte.
Erstellt am 05.08.2018 um 13:33 Uhr von Eisfee
Es gibt keinen Mitarbeiter der in der Gewerkschaft ist bei euch?
Natürlich verfolgen die Gewerkschaften ihre Interessen, aber ohne die Gewerkschaften hätte der eine Standort jetzt kein br und unserer Standort vorsichtig ausgedrückt ein sehr Arbeitgeber freundlichen br.
Bei Arbeitgebern waren Gewerkschaften nie gern gesehen, allerdings br die für die Rechte der Mitarbeiter eintreten ebenso wenig.
Bis jetzt ist keine Firma pleite gegangen weil der br mit den Gewerkschaften kooperiert. Ihr müsst ja nicht der verlängerte Arm der Gewerkschaft sein.
Erstellt am 05.08.2018 um 13:38 Uhr von Eisfee
Wie groß ist euer Betrieb.
Gibts ne Persönlichkeitsrechte oder listenwahl
Erstellt am 05.08.2018 um 13:47 Uhr von Vertretung
Danke für deine Antwort, wir sind soweit ich mir einen Überblick verschaffen konnte an unserem Standort (Europazentrale) derzeit ca. 700 Mitarbeiter, bezüglich Listen oder Personenwahl sind wir noch die verschiedenen Möglichkeiten am Abwägen sowie Pro und Contra, bei einer Listenwahl sehe ich das Problem das ich aufgrund der Größe und der mangelnden Transparenz unseres Unternehmens nicht alle Mitarbeiter berücksichtigen könnte , bei einer Personen bezogenen Wahl gilt weniger Kompetenz als Charisma etc usw, wie macht ihr es und weshalb?Bzw wie habt ihr euch bei eurer ersten Wahl entschieden und seit ihr seitdem dabei geblieben?
Erstellt am 05.08.2018 um 13:59 Uhr von Eisfee
Bei uns war es eine Listenwahl.
Listenwahl hat für mich den Vorteil das es nicht nach Carisma geht, sondern nur nach Anteil der Stimmen zu den Listen
Bei Listenwahl kann man z.b eine von der Produktion machen und eine Entwicklung oder Büro, so das alle Bereiche vertretenen sind und kein Bereich sich benachteiligt fühlt.
Wie steht den der Arbeitgeber zu der Idee einen Betriebsrat zu gründen.
Erstellt am 05.08.2018 um 14:08 Uhr von Eisfee
Bei uns ging’s auch nicht anders als über Listenwahl, beim ersten Wahl Versuch waren auf einmal fast nur bereichleiter aufgestellt. Deshalb die gerichtliche Verfügung normale Mitarbeiter hatten keine Chance sich aufstellen zu lassen.
Erstellt am 05.08.2018 um 14:29 Uhr von Eisfee
Nochmal zu deinen ersten Fragen
Der Arbeitgeber hat die Kosten zu tragen § 20 abs 3 betrVg
Wenn ihr in der Firma keinen geeigneten Raum habt. Dann muss wo anders einer angemietet werden.
Selbst erarbeiten müsst ihr euch nicht viel, das meiste ist im betrVg geregelt.
Das Problem ist eher die Durchsetzung, da ist man Anfänger doch sehr unsicher meistens.
Erstellt am 05.08.2018 um 14:47 Uhr von Vertretung
Danke, im Moment ist es wirklich als Anfänger diese Unsicherheit.
Erstellt am 05.08.2018 um 15:45 Uhr von BRHamburg
Sorry aber ihr solltet euch dringend Unterstützung von jemandem holen der von der Sache Ahnung hat. So wie ihr es jetzt versucht mit Halbwissen und Vermutungen geht die Wahl nach hinten los. Geht zur Gewerkschaft und sprecht mit denen. Und nur um eine falsche Annahme von dir Mal richtig zustellen. Man muss nicht Mitglied sein um mit der Gewerkschaft zu sprechen. Und die Gewerkschaft vertritt auch nicht ihre Interessen sondern die ihrer Mitglieder. Bei uns ist damals der erste Kollege zwei Stunden vor der Versammlung eingetreten, damit der Arbeitgeber den Zutritt nicht verbieten konnte. Da liefen die Gespräche mit der Gewerkschaft aber schon seit Wochen.
Erstellt am 05.08.2018 um 15:51 Uhr von Vertretung
Wie stellt sich das den Praxisnah da, ich sollte doch auf meiner Einladung zur Betriebsversammlung bereits einen Ort benennen können ? Um einen Raum dafür an unserer Arbeitsstätte dafür in Anspruch zu nehmen sollte ich doch vorher den Arbeitgeber fragen.. dann befürchten wir aber schlafende Hunde zu wecken dh Repressalien durch unseren AG.Zu diesem Zeitpunkt gibt es ja noch keinen Wahlvorstand oder BR , sondern rein formell nur drei Mitarbeiter (ich beschränke dies auf drei bezüglich des Kündigungsschutzes, der Zuspruch ist natürlich weitaus größer) die natürlich damit dann direkt ins Visier des Ag geraten. Ich befürchte das unser AG nicht sehr angetan sein wird, da er immer wieder erwähnt wie flach die Hierarchie ist und wir ja sogenannte Vertrauensleute haben und keinen BR benötigen würden.
Erstellt am 05.08.2018 um 16:01 Uhr von Eisfee
Brhamburg hat recht. Wahrscheinlich wird es von einigen als störend empfunden, weil die Gewerkschaften mehr Ahnung von all dem haben und auf einen korrekten Ablauf achten.
Ohne die Gewerkschaften hätte bei uns die Wahl nicht funktioniert und bei uns gibts ja schon seit langen einen br.
Erstellt am 05.08.2018 um 17:19 Uhr von UPK
Sehe ich auch so , sprecht mit der GW, wie BRHamburg schon richtig sagte geht es sonst nach hinten los.
Bei unserer Gründung hatten wir das alles im Gewerkschaftsbüro geplant und auch durchgezogen.
Erst als alles stand sind wir zum AG gegangen und haben ihm Mitgeteilt das wir einen BR gründen werden und wo und wann die Betriebsversammlung stattfinden wird und das wir für beide Betriebe einen BR gründen werden nach § 1BetrVG. So konnten wir unseren AG vor vollendeten Tasachen stellen. Das alles hätten wir aber niemals ohne die hilfe der GW machen können.Selbst aus heutiger Sicht, nach ein paar Jahren BR Arbeit würde ich mich immer noch zuerst mit der GW zusammensetzen um derartiges durchzuführen.
Erstellt am 05.08.2018 um 18:48 Uhr von Vertretung
Ich bin nicht generell abgeneigt, ich habe nichts gegen Gewerkschaften oder möchte diese Ausschließen ich möchte nur vorbereitet sein um ggfs selbst handeln zu können. Euren Beiträgen entnehme ich das alle von euch die Wahl von der GW haben organisieren lassen? Niemand der selbst tätig wurde?
Erstellt am 05.08.2018 um 18:48 Uhr von Eisfee
Geht zur eurer zuständigen GW. Dann seit ihr auf der sicheren Seite.
Was eure Firma sagt ist das übliche Ag Blabla.
Für mich heißen Fläche herachien, mehr Arbeitsverdichtung aber da ist ja nicht das Thema.
Vertrauensleute haben nicht die gleichen Rechte ( eigentlich keine) wie ein Betriebsrat. Also sprich mit deinen 2 anderen Kollegen und spreche mit eurer GW.
Ein Tipp wenn’s ernst wird mit der Wahl. Die sich zur Wahl stellen sollen sich durchlesen was ihre Rechte und besonders was ihre Pflichten sind. Bei uns sind 6 gewählte abgesprungen, weil sie erst dann sich erkundigt haben und es Ihnen Zuviel Arbeit war.
Erstellt am 05.08.2018 um 19:01 Uhr von Eisfee
Wenn euer ag keinen br will. Wird er beim kleinsten Fehler wahrscheinlich die Wahl anfechten. Alleine die Unterstützung in rechts fragen ist es wert die GW ins Boot zu holen. Ihr könnt außerdem nicht viel ausarbeiten weil das betriebsverfassungsgesetz das meiste vorgibt.
Ohne die Unterstützung der GW wäre in meiner Firma die Wahl anders gelaufen.
Erstellt am 05.08.2018 um 19:12 Uhr von Eisfee
Die Gewerkschaften helfen euch bei der Wahl.
Die GW ist auch später hilfreich, da sie wenn ihr wollt mit Anwälten und Beratern beistehen kann.
Erstellt am 05.08.2018 um 20:11 Uhr von BRHamburg
Wenn der Arbeitgeber keinen Betriebsrat haben möchte, wird er die Leute die einen gründen wollen entlassen, bevor der Kündigungsschutz greift.
Erstellt am 05.08.2018 um 20:27 Uhr von Eisfee
Das wären aber schon die harten Bandagen, allerdings ein gutes Beispiel warum man sich mit der GW beraten sollte.
Gut geplant wird’s schon klappen.
Erstellt am 06.08.2018 um 00:21 Uhr von celestro
"bezüglich Listen oder Personenwahl sind wir noch die verschiedenen Möglichkeiten am Abwägen sowie Pro und Contra,"
bei solchen Sätzen gehen bei mir alle Alarmglocken an.
Zitat: "Wer entscheidet darüber, ob eine Personenwahl oder eine Listenwahl stattfindet?
Die einzig richtige Antwort darauf lautet: Niemand! Weder der Wahlvorstand, noch die Kandidaten, noch der Arbeitgeber oder sonst jemand können im Vorfeld frei darüber entscheiden, ob es zu einer Listenwahl oder einer Personenwahl kommt."
Quelle:
https://www.brwahl.de/de/wahlvorstand-was-tun/durchfuehrung-der-betriebsratswahl/betriebsratswahl-listenwahl-personenwahl
wenn bei Euch 700 MA arbeiten, würde es an ein Wunder grenzen, wenn eine Personenwahl dabei heraus kommen würde. Also macht Euch Gedanken über Dinge, die in Eurer Hand liegen und die Ihr erledigen müßt. Aber nicht über sowas.
Erstellt am 06.08.2018 um 04:33 Uhr von BRHamburg
@ Eisfee Ich kenne sogar persönlich einen Fall da hat das Unternehmen eine Filiale geschlossen weil sich dort ein BR gegründet hatte und man es im Vorfeld nicht verhindern konnte. Die Mitarbeiter wurden auf andere Filiale aufgeteilt. Es wurde drauf geachtet das die BR Mitglieder nicht in einer Filiale zusammen eingesetzt werden. Nach drei Monaten war keiner von ihnen mehr im Unternehmen. Ihre ehemalige Filiale hat nach zwei Monaten mit neuem Personal wieder geöffnet. Die Gewerkschaft wollten die Gründer übrigens lieber raus lassen um den Arbeitgeber nicht unnötig zu ärgern.
Erstellt am 06.08.2018 um 06:42 Uhr von Eisfee
Ok, @Vertretung arbeitet in einer zentrale mit 700 Mitarbeitern das wäre schön komisch die zu schließen. Von so einem Fall hab ich auch gehört, bei einer sehr Modekette.
Ich glaube man kommt vom Thema ab und unnötig Angst muss man ja nicht machen.
Also @Vertretung sprecht mit eurer GW, es ist eure Wahl auch wenn eine GW hilft. Sie machen es nicht komplizierter, es soll eben alles so ablaufen, das es vor Gericht stand halten würde.
Ich glaube auch nicht das bei 700 Mitarbeitern kein einziger in der GW ist.
Erstellt am 06.08.2018 um 06:48 Uhr von Eisfee
@ celstro, stimmt die normale Wahl ist die Listenwahl.
Erstellt am 06.08.2018 um 20:42 Uhr von basilica
So ziemlich alle infos, die Ihr für die Wahl benötigt:
http://www.br-portal.de/assets/pdf/BR-Wahlleitfaden_nwv.pdf