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Gründung eines neuen Betriebsrates

V
Vertretung
Aug 2018 bearbeitet

Hallo, Ich hoffe ihr entschuldigt meine Unbedarftheit , aber wir planen derzeit unsere Interessen und Rechte durch einen Betriebsrat vertreten zu lassen, nun stellen sich mir als einer der Initiatoren trotz unaufhörlicher Recherche einige Fragen die ihr mir hoffentlich beantworten könnt.Diese betreffen hauptsächlich den organisatorischen Aspekt.

  1. Bei der Einladung zur Betriebsversammlung wollen wir auf das sog. schwarze Brett zugreifen und zusätzlich Flugblätter sowie verfügbar auf Email zugreifen (Darf man Facebook bzw soziale Medien im allgemeinen mit einbeziehen ?), gibt es eine Möglichkeit nach Bekanntmachung (und Beginn des Kündigungsschutzes) den Arbeitgeber um Postversand zu bitten ? Dürfen wir dies überhaupt?
  2. Wahl des richtigen Ortes . Wie ermittele ich den richtigen Ort? Das heißt in der Bekanntmachung zur Betriebsversammlung muss ich einen Ort benennen der über die nötigen Mittel verfügt, wie machen ich das? Wie wähle ich diesen aus? Wie habt ihr ihn ausgewählt und auf welche Probleme seid ihr dabei gestoßen? Was ist wen der AG mir den Zutritt zu den Räumlichkeiten verwehrt ?Falls ich einen Ort außerhalb der Arbeitsstätte wähle, wie sieht es hier bei der Kostenübernahme aus?
  3. Welche Fristen haltet ihr für angemessen, gibt es da Erfahrungsberichte?

Ich danke im Vorfeld für die Beantwortung meiner Fragen und wünsche bis dahin noch eine schönes Wochenende .

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Community-Antworten (25)

E
Eisfee

05.08.2018 um 15:07 Uhr

Am besten ist wenn ihr mit eurer zuständigen Gewerkschaft Kontakt aufnimmt. Die hilft bei der Planung und Ausführung der Wahlen.

V
Vertretung

05.08.2018 um 15:19 Uhr

Das habe ich in Erwägung gezogen, leider habe ich bei meiner Einarbeitung mittlerweile oft gelesen das eine Gewerkschaft das ganze sehr erschwert hat (bzw als Störend empfunden wurde da die Gewerkschaft mehr ihre eigenen Interessen als die der AN vertreten hat bei der Gründung eines BR) und manche raten mittlerweile davon ab. Ich bin dem nicht grundsätzlich abgeneigt und ziehe es weiterhin in Erwägung, möchte mich bzw uns aber auch nicht direkt Abhängig machen sondern auch selbst etwas diesbezüglich erarbeiten. Davon abgesehen ist derzeit keine Gewerkschaft bei uns Vertreten .

E
Eisfee

05.08.2018 um 15:22 Uhr

Der Wahlvorstand hat einen Schulungsanspruch. Auch wenn kein Betriebsrat existiert.

Zu Problemen an einem Standort von meiner Firma, dort wurde die Wahl verzögert weil die personalliste nicht rausgerückt wurde, erst durch Gerichtsbeschluss gab der Ag die Personalliste raus. An meinen Standort musste erstmal die Wahl per einstweiliger Verfügung abgebrochen werden, weil es keine Bekanntmachung gab sondern gleich die Wahlliste auftauchte.

E
Eisfee

05.08.2018 um 15:33 Uhr

Es gibt keinen Mitarbeiter der in der Gewerkschaft ist bei euch? Natürlich verfolgen die Gewerkschaften ihre Interessen, aber ohne die Gewerkschaften hätte der eine Standort jetzt kein br und unserer Standort vorsichtig ausgedrückt ein sehr Arbeitgeber freundlichen br. Bei Arbeitgebern waren Gewerkschaften nie gern gesehen, allerdings br die für die Rechte der Mitarbeiter eintreten ebenso wenig. Bis jetzt ist keine Firma pleite gegangen weil der br mit den Gewerkschaften kooperiert. Ihr müsst ja nicht der verlängerte Arm der Gewerkschaft sein.

E
Eisfee

05.08.2018 um 15:38 Uhr

Wie groß ist euer Betrieb. Gibts ne Persönlichkeitsrechte oder listenwahl

V
Vertretung

05.08.2018 um 15:47 Uhr

Danke für deine Antwort, wir sind soweit ich mir einen Überblick verschaffen konnte an unserem Standort (Europazentrale) derzeit ca. 700 Mitarbeiter, bezüglich Listen oder Personenwahl sind wir noch die verschiedenen Möglichkeiten am Abwägen sowie Pro und Contra, bei einer Listenwahl sehe ich das Problem das ich aufgrund der Größe und der mangelnden Transparenz unseres Unternehmens nicht alle Mitarbeiter berücksichtigen könnte , bei einer Personen bezogenen Wahl gilt weniger Kompetenz als Charisma etc usw, wie macht ihr es und weshalb?Bzw wie habt ihr euch bei eurer ersten Wahl entschieden und seit ihr seitdem dabei geblieben?

E
Eisfee

05.08.2018 um 15:59 Uhr

Bei uns war es eine Listenwahl. Listenwahl hat für mich den Vorteil das es nicht nach Carisma geht, sondern nur nach Anteil der Stimmen zu den Listen Bei Listenwahl kann man z.b eine von der Produktion machen und eine Entwicklung oder Büro, so das alle Bereiche vertretenen sind und kein Bereich sich benachteiligt fühlt. Wie steht den der Arbeitgeber zu der Idee einen Betriebsrat zu gründen.

E
Eisfee

05.08.2018 um 16:08 Uhr

Bei uns ging’s auch nicht anders als über Listenwahl, beim ersten Wahl Versuch waren auf einmal fast nur bereichleiter aufgestellt. Deshalb die gerichtliche Verfügung normale Mitarbeiter hatten keine Chance sich aufstellen zu lassen.

E
Eisfee

05.08.2018 um 16:29 Uhr

Nochmal zu deinen ersten Fragen Der Arbeitgeber hat die Kosten zu tragen § 20 abs 3 betrVg Wenn ihr in der Firma keinen geeigneten Raum habt. Dann muss wo anders einer angemietet werden. Selbst erarbeiten müsst ihr euch nicht viel, das meiste ist im betrVg geregelt. Das Problem ist eher die Durchsetzung, da ist man Anfänger doch sehr unsicher meistens.

V
Vertretung

05.08.2018 um 16:47 Uhr

Danke, im Moment ist es wirklich als Anfänger diese Unsicherheit.

B
BRHamburg

05.08.2018 um 17:45 Uhr

Sorry aber ihr solltet euch dringend Unterstützung von jemandem holen der von der Sache Ahnung hat. So wie ihr es jetzt versucht mit Halbwissen und Vermutungen geht die Wahl nach hinten los. Geht zur Gewerkschaft und sprecht mit denen. Und nur um eine falsche Annahme von dir Mal richtig zustellen. Man muss nicht Mitglied sein um mit der Gewerkschaft zu sprechen. Und die Gewerkschaft vertritt auch nicht ihre Interessen sondern die ihrer Mitglieder. Bei uns ist damals der erste Kollege zwei Stunden vor der Versammlung eingetreten, damit der Arbeitgeber den Zutritt nicht verbieten konnte. Da liefen die Gespräche mit der Gewerkschaft aber schon seit Wochen.

V
Vertretung

05.08.2018 um 17:51 Uhr

Wie stellt sich das den Praxisnah da, ich sollte doch auf meiner Einladung zur Betriebsversammlung bereits einen Ort benennen können ? Um einen Raum dafür an unserer Arbeitsstätte dafür in Anspruch zu nehmen sollte ich doch vorher den Arbeitgeber fragen.. dann befürchten wir aber schlafende Hunde zu wecken dh Repressalien durch unseren AG.Zu diesem Zeitpunkt gibt es ja noch keinen Wahlvorstand oder BR , sondern rein formell nur drei Mitarbeiter (ich beschränke dies auf drei bezüglich des Kündigungsschutzes, der Zuspruch ist natürlich weitaus größer) die natürlich damit dann direkt ins Visier des Ag geraten. Ich befürchte das unser AG nicht sehr angetan sein wird, da er immer wieder erwähnt wie flach die Hierarchie ist und wir ja sogenannte Vertrauensleute haben und keinen BR benötigen würden.

E
Eisfee

05.08.2018 um 18:01 Uhr

Brhamburg hat recht. Wahrscheinlich wird es von einigen als störend empfunden, weil die Gewerkschaften mehr Ahnung von all dem haben und auf einen korrekten Ablauf achten. Ohne die Gewerkschaften hätte bei uns die Wahl nicht funktioniert und bei uns gibts ja schon seit langen einen br.

U
UPK

05.08.2018 um 19:19 Uhr

Sehe ich auch so , sprecht mit der GW, wie BRHamburg schon richtig sagte geht es sonst nach hinten los. Bei unserer Gründung hatten wir das alles im Gewerkschaftsbüro geplant und auch durchgezogen. Erst als alles stand sind wir zum AG gegangen und haben ihm Mitgeteilt das wir einen BR gründen werden und wo und wann die Betriebsversammlung stattfinden wird und das wir für beide Betriebe einen BR gründen werden nach § 1BetrVG. So konnten wir unseren AG vor vollendeten Tasachen stellen. Das alles hätten wir aber niemals ohne die hilfe der GW machen können.Selbst aus heutiger Sicht, nach ein paar Jahren BR Arbeit würde ich mich immer noch zuerst mit der GW zusammensetzen um derartiges durchzuführen.

V
Vertretung

05.08.2018 um 20:48 Uhr

Ich bin nicht generell abgeneigt, ich habe nichts gegen Gewerkschaften oder möchte diese Ausschließen ich möchte nur vorbereitet sein um ggfs selbst handeln zu können. Euren Beiträgen entnehme ich das alle von euch die Wahl von der GW haben organisieren lassen? Niemand der selbst tätig wurde?

E
Eisfee

05.08.2018 um 20:48 Uhr

Geht zur eurer zuständigen GW. Dann seit ihr auf der sicheren Seite. Was eure Firma sagt ist das übliche Ag Blabla. Für mich heißen Fläche herachien, mehr Arbeitsverdichtung aber da ist ja nicht das Thema. Vertrauensleute haben nicht die gleichen Rechte ( eigentlich keine) wie ein Betriebsrat. Also sprich mit deinen 2 anderen Kollegen und spreche mit eurer GW. Ein Tipp wenn’s ernst wird mit der Wahl. Die sich zur Wahl stellen sollen sich durchlesen was ihre Rechte und besonders was ihre Pflichten sind. Bei uns sind 6 gewählte abgesprungen, weil sie erst dann sich erkundigt haben und es Ihnen Zuviel Arbeit war.

E
Eisfee

05.08.2018 um 21:01 Uhr

Wenn euer ag keinen br will. Wird er beim kleinsten Fehler wahrscheinlich die Wahl anfechten. Alleine die Unterstützung in rechts fragen ist es wert die GW ins Boot zu holen. Ihr könnt außerdem nicht viel ausarbeiten weil das betriebsverfassungsgesetz das meiste vorgibt. Ohne die Unterstützung der GW wäre in meiner Firma die Wahl anders gelaufen.

E
Eisfee

05.08.2018 um 21:12 Uhr

Die Gewerkschaften helfen euch bei der Wahl. Die GW ist auch später hilfreich, da sie wenn ihr wollt mit Anwälten und Beratern beistehen kann.

B
BRHamburg

05.08.2018 um 22:11 Uhr

Wenn der Arbeitgeber keinen Betriebsrat haben möchte, wird er die Leute die einen gründen wollen entlassen, bevor der Kündigungsschutz greift.

E
Eisfee

05.08.2018 um 22:27 Uhr

Das wären aber schon die harten Bandagen, allerdings ein gutes Beispiel warum man sich mit der GW beraten sollte. Gut geplant wird’s schon klappen.

C
celestro

06.08.2018 um 02:21 Uhr

"bezüglich Listen oder Personenwahl sind wir noch die verschiedenen Möglichkeiten am Abwägen sowie Pro und Contra,"

bei solchen Sätzen gehen bei mir alle Alarmglocken an.

Zitat: "Wer entscheidet darüber, ob eine Personenwahl oder eine Listenwahl stattfindet?

Die einzig richtige Antwort darauf lautet: Niemand! Weder der Wahlvorstand, noch die Kandidaten, noch der Arbeitgeber oder sonst jemand können im Vorfeld frei darüber entscheiden, ob es zu einer Listenwahl oder einer Personenwahl kommt."

Quelle:

https://www.brwahl.de/de/wahlvorstand-was-tun/durchfuehrung-der-betriebsratswahl/betriebsratswahl-listenwahl-personenwahl

wenn bei Euch 700 MA arbeiten, würde es an ein Wunder grenzen, wenn eine Personenwahl dabei heraus kommen würde. Also macht Euch Gedanken über Dinge, die in Eurer Hand liegen und die Ihr erledigen müßt. Aber nicht über sowas.

B
BRHamburg

06.08.2018 um 06:33 Uhr

@ Eisfee Ich kenne sogar persönlich einen Fall da hat das Unternehmen eine Filiale geschlossen weil sich dort ein BR gegründet hatte und man es im Vorfeld nicht verhindern konnte. Die Mitarbeiter wurden auf andere Filiale aufgeteilt. Es wurde drauf geachtet das die BR Mitglieder nicht in einer Filiale zusammen eingesetzt werden. Nach drei Monaten war keiner von ihnen mehr im Unternehmen. Ihre ehemalige Filiale hat nach zwei Monaten mit neuem Personal wieder geöffnet. Die Gewerkschaft wollten die Gründer übrigens lieber raus lassen um den Arbeitgeber nicht unnötig zu ärgern.

E
Eisfee

06.08.2018 um 08:42 Uhr

Ok, @Vertretung arbeitet in einer zentrale mit 700 Mitarbeitern das wäre schön komisch die zu schließen. Von so einem Fall hab ich auch gehört, bei einer sehr Modekette. Ich glaube man kommt vom Thema ab und unnötig Angst muss man ja nicht machen. Also @Vertretung sprecht mit eurer GW, es ist eure Wahl auch wenn eine GW hilft. Sie machen es nicht komplizierter, es soll eben alles so ablaufen, das es vor Gericht stand halten würde. Ich glaube auch nicht das bei 700 Mitarbeitern kein einziger in der GW ist.

E
Eisfee

06.08.2018 um 08:48 Uhr

@ celstro, stimmt die normale Wahl ist die Listenwahl.

B
basilica

06.08.2018 um 22:42 Uhr

So ziemlich alle infos, die Ihr für die Wahl benötigt: http://www.br-portal.de/assets/pdf/BR-Wahlleitfaden_nwv.pdf

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