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Pflichten des Betriebsratsvorsitzenden?

A
Angel
Nov 2016 bearbeitet

Habe kürzlich unseren Betriebsratsvorsitzenden gebeten zu einem Gespräch mit unserem Chef dadei zu sein,er meinte das es nicht nötig wäre, da der chef im Unrecht wäre, habe aber trozdem darauf bestanden, da er im nebenraum war hinzu zu kommen falls es laut wird. Es wurde laut, und er kam nicht dazu. Als ich nihm nach bdem Gespräch darauf angesprochen habe sagte er das er alles mitbekommen habe aber das ich das Gespräch mit dem Chef nicht ernst nehmen sollte, da es haltlos wäre. Meine Frage, was kann ich unternehmen, wäre es nicht seine Pflicht gewesen mich zu unterstützen und ist es nicht ein schlechtes Beispiel, wenn sich der Vorsitzende schon nicht für Mitarbeiter einsetzt?

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Community-Antworten (2)

U
Uschi

14.07.2006 um 15:36 Uhr

Hallo,

mal ganz abgesehen davon, dass ich das Verhalten des BRV überhaupt nicht gut finde, frage ich mal einfach, muss es denn der BRV sein, meiner Meinung nach kann ich doch auch ein anderes BRM fragen, ob es bei dem Gespräch dabei ist.

G
gerecht

15.07.2006 um 00:16 Uhr

Ein AN kann ,wenn er es möchte ein BRM seines vertrauen zum Gespräch mit der GL mitnehmen. Und wenn ein AN diesen wunsch äusert hat ein BR der seine Arbeit ernst nimmt diesen wunsch zu entsprechen. Vertrauensvolle zusammenarbeit zwischen BR und AN.

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