Erstellt am 13.07.2006 um 21:28 Uhr von Mona-Lisa
naja, ob schwerbehindert oder nicht, unentschuldigtes Fehlen ist eine eigenmächtige Freizeitnahme, und wird ordentlich Ärger für den MA bedeuten!
Der AG ist nicht verpflichtet, dem Wunsch des MA auf nachträglich 3 Tage und noch 2 weitere Urlaubstage zu genehmigen.
Dem Gruppenleiter würde ich keine Tipps geben, er müsste in seiner Vorgesetztenstellung wissen, was er zu tun hat. Der BR ist dafür nicht zuständig.
Wenn der MA eine glaubhafte Erklärung für sein Verhalten hat, kommt er mit einer Abmahnung und die Fehltage als unbezahlte Zeit davon. Aber nur vielleicht!
Erstellt am 14.07.2006 um 09:41 Uhr von Edelweis
@waltraud12- Ich denke auch, dass es auf die Erklärung des MA ankommt, wie man weiter verfährt. Allerdings würde ich als BR erst mal ein Gespräch it dem MA führen. WIr haben und hatten ähnliche Fälle- meist stecken persönliche Probleme dahinter (Ehe usw.) -oder auch ein Alkoholproblem. Die Vorgehensweise des MA ist sichelrich falsch, als BR würde ich den Schaden für den MA so klein wie möglich halten wollen, dazu muss ich aber die Gründe kennen.