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Unentschuldigtes Fernbleiben von der Arbeit - was kann der BR tun?

W
waltraud12
Jan 2018 bearbeitet

Wie verhält es sich, wenn ein Mitarbeiter unentschuldigt der Arbeit fernbleibt, sich erst am dritten Tag telefonisch meldet. Am vierten Tag sich nochmals telefonisch meldet und verlangt, daß er die letzten drei Tage und noch zwei weitere Urlaub haben will? Der Gruppenleiter hat mich als BR angesprochen, wie er sich verhalten soll; ob er diese Tatsachen an den Vorgesetzten weitergeben muss!

Bei dem Mitarbeiter handelt es sich um einen Schwerbehinderten.

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Community-Antworten (2)

M
Mona-Lisa

13.07.2006 um 23:28 Uhr

naja, ob schwerbehindert oder nicht, unentschuldigtes Fehlen ist eine eigenmächtige Freizeitnahme, und wird ordentlich Ärger für den MA bedeuten! Der AG ist nicht verpflichtet, dem Wunsch des MA auf nachträglich 3 Tage und noch 2 weitere Urlaubstage zu genehmigen.
Dem Gruppenleiter würde ich keine Tipps geben, er müsste in seiner Vorgesetztenstellung wissen, was er zu tun hat. Der BR ist dafür nicht zuständig. Wenn der MA eine glaubhafte Erklärung für sein Verhalten hat, kommt er mit einer Abmahnung und die Fehltage als unbezahlte Zeit davon. Aber nur vielleicht!

E
Edelweis

14.07.2006 um 11:41 Uhr

@waltraud12- Ich denke auch, dass es auf die Erklärung des MA ankommt, wie man weiter verfährt. Allerdings würde ich als BR erst mal ein Gespräch it dem MA führen. WIr haben und hatten ähnliche Fälle- meist stecken persönliche Probleme dahinter (Ehe usw.) -oder auch ein Alkoholproblem. Die Vorgehensweise des MA ist sichelrich falsch, als BR würde ich den Schaden für den MA so klein wie möglich halten wollen, dazu muss ich aber die Gründe kennen.

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