Wie verhält es sich, wenn ein Mitarbeiter unentschuldigt der Arbeit fernbleibt,
sich erst am dritten Tag telefonisch meldet.
Am vierten Tag sich nochmals telefonisch meldet und verlangt, daß er die letzten
drei Tage und noch zwei weitere Urlaub haben will?
Der Gruppenleiter hat mich als BR angesprochen, wie er sich verhalten soll;
ob er diese Tatsachen an den Vorgesetzten weitergeben muss!

Bei dem Mitarbeiter handelt es sich um einen Schwerbehinderten.