Erstellt am 12.07.2006 um 11:41 Uhr von Petrus
> Ist für diesen TOP ein Ersatzmitglied zu laden ?
Ja, wegen Selbstbetroffenheit eines BR-Mitglieds. Das befangene Mitglied darf an der Beratung und Abstimmung zu diesem Punkt nicht teilnehmen (Raum verlassen!). Natürlich kann der betroffene _vor_ der Beratung angehört werden.
> Ist dem Ersatzmitglied die Einladung mit allen TOPs zu geben ?
Mit allen TOPs, zu denen es eingeladen ist.
> Nimmt das Ersatzmitglied nur für diesen einen TOP an der Sitzung teil ?
Ja. Für den Rest ist das EM nicht teilnahmeberechtigt.
> Wie wirkt sich die Teilnahme für das ERsatzmitglied auf den KÜndigungsschutz aus ?
Positiv. Ab dem Tag der Teilnahme ein Jahr Kündigungsschutz.
Erstellt am 12.07.2006 um 13:25 Uhr von Ramses II
Wieso muss dieser Antrag in den BR?
Erstellt am 12.07.2006 um 16:35 Uhr von Petrus
@RamsesII: BAG, 25.01.2005 - 1 ABR 59/03
Stand gerade erst in der AiB (06/06, S. 384)
Erstellt am 12.07.2006 um 16:42 Uhr von Ramses II
nothelfer hatte gar nicht erwähnt dass diese 5 Stunden zuvor ausgeschrieben worden waren...
Und das wäre ja eine der Voraussetzungen damit dieses Urteil einschlägig ist.
Erstellt am 12.07.2006 um 16:43 Uhr von Kölner
@Petrus
Helf' mir mal auf die Sprünge. Was hat denn dieses Urteil mit der Fragestellung zu tun? Davon hatte der Fragesteller doch nix geschrieben!
Erstellt am 13.07.2006 um 09:47 Uhr von stinker
Ich habe gerade in der Zeitschrift "Personal und Recht" von diesem Monat hierzu was gelesen.
Es wurde eine Teilzeitstelle von 30 Stunden auf 35 Stunden erhört ohne das die Zustimmung des BRs eingeholt wurde. Das Arbeitsgericht (oder gar schon das Landesarbeitsgericht) hat dem zugestimmt (also die Erhöhung). Die Revision wurde aber zugelassen...also geht die Sache zum BAG.
Sobald ich wieder Zuhause bin schaue ich im Heft nach und schreib genaueres rein.
Erstellt am 13.07.2006 um 10:10 Uhr von Petrus
@kölner:
Das BAG hat geurteilt, dass es Fälle gibt, bei denen eine Erhöhung der Stundenzahl als Einstellung zu betrachten ist. Diese Fälle müssen dann in den BR (Ramses hatte ja gefragt, wieso).
Ob das Urteil einschlägig ist, wird man nur bei genauer Kenntnis der Umstände in Nothelfers Firma wissen. Offenbar scheint es aber jemand (der BR oder der ArbGeb) aus irgendeinem Grund für notwendig zu halten, §99 BetrVG zu bemühen - und dann wird sich der BR damit befassen müssen (und sei es in der Form, daß er sich für nicht zuständig erklärt).
Erstellt am 13.07.2006 um 10:28 Uhr von Ramses II
Hat das BAG nicht noch viel häufiger festgestellt dass eine Erhöhung der Stundenzahl grundsätzlich nicht als Einstellung zu betrachten ist?
Das von Dir, "Petrus", genannte Urteil dürfte hier jedsenfalls nicht einschlägig sein.
Erstellt am 13.07.2006 um 11:43 Uhr von Petrus
@RamsesII:
Und was machst Du, wenn es der ArbGeb für einschlägig hält und den BR nach § 99 befragt? Dann hast Du genau die Situation, die "nothelfer" beschreibt - ein Beschluß muß her: "Nicht zuständig" oder "Aufstockung der Stunden Ja/Nein". Und die Frage war, ob der betroffene BRV als Betroffener mitstimmen darf.
Erstellt am 14.07.2006 um 11:00 Uhr von nothelfer
Hallo und Danke an alle die sich mit meinen Fragen beschäftigt haben.
Ihr habt mir sehr geholfen. Ich denke ich lade das Ersatzmitglied wie
"Petrus" beschrieben hat. Dann bin ich auf der sicheren Seite, was
die Aufgaben als BRV betrifft.