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Ersatzmitglied

N
nothelfer
Jan 2018 bearbeitet

Hallo Forum, ich bin BRV in einem 3-köpfigen BR. Nun habe ich bei der GF einen Antrag auf Verlängerung meiner Arbeitszeit gestellt. (20 auf 25 Std. wöchentlich). Dieser Antrag muß auch den BR. Meine Fragen: Ist für diesen TOP ein Ersatzmitglied zu laden ? Ist dem Ersatzmitglied die Einladung mit allen TOPs zu geben ? Nimmt das Ersatzmitglied nur für diesen einen TOP an der Sitzung teil ? Wie wirkt sich die Teilnahme für das ERsatzmitglied auf den KÜndigungsschutz aus ?

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Community-Antworten (10)

P
Petrus

12.07.2006 um 13:41 Uhr

Ist für diesen TOP ein Ersatzmitglied zu laden ?

Ja, wegen Selbstbetroffenheit eines BR-Mitglieds. Das befangene Mitglied darf an der Beratung und Abstimmung zu diesem Punkt nicht teilnehmen (Raum verlassen!). Natürlich kann der betroffene vor der Beratung angehört werden.

Ist dem Ersatzmitglied die Einladung mit allen TOPs zu geben ?

Mit allen TOPs, zu denen es eingeladen ist.

Nimmt das Ersatzmitglied nur für diesen einen TOP an der Sitzung teil ?

Ja. Für den Rest ist das EM nicht teilnahmeberechtigt.

Wie wirkt sich die Teilnahme für das ERsatzmitglied auf den KÜndigungsschutz aus ?

Positiv. Ab dem Tag der Teilnahme ein Jahr Kündigungsschutz.

RI
Ramses II

12.07.2006 um 15:25 Uhr

Wieso muss dieser Antrag in den BR?

P
Petrus

12.07.2006 um 18:35 Uhr

@RamsesII: BAG, 25.01.2005 - 1 ABR 59/03

Stand gerade erst in der AiB (06/06, S. 384)

RI
Ramses II

12.07.2006 um 18:42 Uhr

nothelfer hatte gar nicht erwähnt dass diese 5 Stunden zuvor ausgeschrieben worden waren...

Und das wäre ja eine der Voraussetzungen damit dieses Urteil einschlägig ist.

K
Kölner

12.07.2006 um 18:43 Uhr

@Petrus Helf' mir mal auf die Sprünge. Was hat denn dieses Urteil mit der Fragestellung zu tun? Davon hatte der Fragesteller doch nix geschrieben!

S
stinker

13.07.2006 um 11:47 Uhr

Ich habe gerade in der Zeitschrift "Personal und Recht" von diesem Monat hierzu was gelesen.

Es wurde eine Teilzeitstelle von 30 Stunden auf 35 Stunden erhört ohne das die Zustimmung des BRs eingeholt wurde. Das Arbeitsgericht (oder gar schon das Landesarbeitsgericht) hat dem zugestimmt (also die Erhöhung). Die Revision wurde aber zugelassen...also geht die Sache zum BAG.

Sobald ich wieder Zuhause bin schaue ich im Heft nach und schreib genaueres rein.

P
Petrus

13.07.2006 um 12:10 Uhr

@kölner: Das BAG hat geurteilt, dass es Fälle gibt, bei denen eine Erhöhung der Stundenzahl als Einstellung zu betrachten ist. Diese Fälle müssen dann in den BR (Ramses hatte ja gefragt, wieso). Ob das Urteil einschlägig ist, wird man nur bei genauer Kenntnis der Umstände in Nothelfers Firma wissen. Offenbar scheint es aber jemand (der BR oder der ArbGeb) aus irgendeinem Grund für notwendig zu halten, §99 BetrVG zu bemühen - und dann wird sich der BR damit befassen müssen (und sei es in der Form, daß er sich für nicht zuständig erklärt).

RI
Ramses II

13.07.2006 um 12:28 Uhr

Hat das BAG nicht noch viel häufiger festgestellt dass eine Erhöhung der Stundenzahl grundsätzlich nicht als Einstellung zu betrachten ist?

Das von Dir, "Petrus", genannte Urteil dürfte hier jedsenfalls nicht einschlägig sein.

P
Petrus

13.07.2006 um 13:43 Uhr

@RamsesII: Und was machst Du, wenn es der ArbGeb für einschlägig hält und den BR nach § 99 befragt? Dann hast Du genau die Situation, die "nothelfer" beschreibt - ein Beschluß muß her: "Nicht zuständig" oder "Aufstockung der Stunden Ja/Nein". Und die Frage war, ob der betroffene BRV als Betroffener mitstimmen darf.

N
nothelfer

14.07.2006 um 13:00 Uhr

Hallo und Danke an alle die sich mit meinen Fragen beschäftigt haben. Ihr habt mir sehr geholfen. Ich denke ich lade das Ersatzmitglied wie "Petrus" beschrieben hat. Dann bin ich auf der sicheren Seite, was die Aufgaben als BRV betrifft.

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