Hallo,

wir in der letzten Woche in der BR-Sitzung den Beschluß gefasst, den BRV zeitweise frei zustellen,
wie folgt:

Freistellung eines Betriebsratsmitglieds von der beruflichen Tätigkeit

Sehr geehrte Damen und Herren,

der Betriebsrat hat in seiner letzten Sitzung über die teilweise Freistellung für die Dauer der Amtszeit des Betriebsratsvorsitzenden .................. beschlossen.
Entsprechend der Beschäftigtenzahl des Betriebes und der Anzahl der Betriebsratsmitglieder steht dem Betriebsrat ein in vollem Umfang von der beruflichen Tätigkeit freizustellendes Mitglied zu, § 38 Abs.1 BetrVG. Dadurch soll sichergestellt werden, dass der Betriebsrat ordnungsgemäß seine Aufgaben durchführen kann.
Da der BRV nur teilweise freigestellt wird, behalten wir uns vor, weitere Betriebsratmitglieder bei Bedarf und zu gegebener Zeit frei zu stellen oder die Freistellung von bereits freigestellten Betriebsratmitgliedern anzupassen.
Die teilweise Freistellung des BRV im Detail:
· Immer Dienstags und Donnerstags von 7.00 – 12 Uhr.
· Beginn der Freistellung ab 25.07.2006

Falls Sie ein Gespräch in dieser Angelegenheit wünschen, möchte ich Sie um ein Gesprächstermin innerhalb der nächsten zwei Wochen bitten.

Mit freundlichen Grüßen


......................................

Betriebsratsvorsitzender


Dieses Anliegen wurde zuvor in einem GL/BR Gespräch der GL mitgeteilt, mit dem Hinweis,
daß die schriftliche Ausfertigung folgt (natürlich protokolliert).

Nun hatten GL + BR heute ein Gespräch, in dem die GL meinte, mit diesem Schreiben an die Wand gestellt worden zu sein. Daß sie so was vom alten BR nicht gewöhnt sind, solche Dinge hat man einfach so im Gespräch aus gemacht.

Nun verstehe ich die Welt nicht mehr. Macht man es formell richtig, ist es doch falsch.
Wie ist Eure Meinung!

Gruß
Tom64