Zustimmung zur Einstellung - wie reagieren wir richtig?
Wir haben eine Mitteilung zu einer personellen Einzelmaßnahme von Mitarbeitern bekommen. Darin wird uns die Absicht des Arbeitgebers dargelegt, ein bisher befristetes Arbeitsverhältnis in ein unbefristetet Arbeitsverhältnis umzuwandeln. Weiter erfahren wir, dass der Arbeinehmer eine Arbeitszeit von wöchentlich 20 Stunden leisten soll.
Grundsätzlich eine gute Sache, aber:
Das Arbeitsverhätnis war bislang bis zur Wiederaufnahme eines anderen Arbeitsverhältnisses befristet. Wir wissen aber nicht, ob der weiterhin kranke Arbeitnehmer überhaupt zurückkehrt. Würden wir ihm durch eine Zustimmung den Weg zurück verbauen?
Darüber hinaus können wir aus dem Schreibgen nicht einschätzen, was für ein Vertrag der "neue" Mitarbeiter bekommen wird. Würde wir nach Zustimmung den Vertrag automatisch vorgelegt bekommen?
Und drittens wurde die Stelle nicht ausgeschrieben, was bei uns aber niemanden groß aufregt,
Grundsätzlich spricht nichts gegen die Person des Mitarbeiters, aber wie reagieren wir richtig?
Community-Antworten (1)
10.07.2006 um 20:56 Uhr
Vielleicht weiß Euer AG ja schon mehr als Ihr...
Und wenn sich Euer AG von dem erkrankten MA trennen will, müsste er entweder eine Kündigung aussprechen oder einen Aufhebungsvertrag abschliessen. Im ersten Fall, seid Ihr dann wieder nach §102 BetrVG beteiligt, im zweiten Fall nicht.
Ein Arbeitsvertrag musste dem BR noch nie vorgelegt werden. Die geplante Stundenzahl dürfte aber aus der Anhörung hervorgehen!
Keine Stelle muss intern ausgeschrieben werden, es sei denn, der BR hat diesen seinen Willen kundgetan. Aber, wenn es Euch eh nicht stört...
Wenn sonst nichts gegen diesen MA bzw. diese unbefristete Einstellung spricht, warum solltet Ihr nicht zustimmen?
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