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Fehlervorwürfe ohne Beweise - Neuer BR ohne Erfahrung

N
Neu_Nun
Jul 2018 bearbeitet

Wir sind ein neu gewählter Betriebsrat. Leider fehlt uns Erfahrung. Gleich sind wir konfrontiert mit einem für uns schwierigen Fall:

Eine Führungskraft wirf eine Mitarbeiterin vor, Fehler vor zwei Jahren gemacht zu haben, Also in 2016. Die Mitarbeiterin ist zu einem Personalgespräch gebeten (ohne uns), und man warf ihr in diesem Gespräch auch vor in den letzten drei Monaten Fehler begangen zu haben. Diese Fehler führten zu erheblicher Mehrarbeit für andere in der Abteilung, wurde ihr gesagt. Sollte diese Fehler nicht aufhören, werden arbeitsrechtliche Schritte eingeleitet.

Hier stehen wir dann ohne Schulung da (das machen wir erst in September). Fragen:

  1. Wer muss Beweise einfordern, dass die MA tatsächlich Fehler begangen hat (Individual oder Kollektivrecht)?
  2. Kann sie als MA verantwortlich gemacht werden, von Fehlern die vor zwei Jahren passiert sind? (es sieht für uns so aus, als wäre die Abteilung schlecht organisiert. Sonst hätte man die Fehler früher erkannt und man hätte die Fehler auch zuweisen können. Es basiert nur auf eine Vermutung des Leiters, dass es an die MA liegt.
  3. Wenn die Abteilung eine schlechte Personalplanung hat und dass deshalb Fehler passieren, wie können wir dies bewerten? (oder ist das Individualrecht?)

Danke für jegliche Unterstützungen!

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Community-Antworten (2)

K
krambambuli

28.07.2018 um 18:32 Uhr

Warscheinlich sucht man Gründe, die Kollegin los zu werden. Man demoralisiert jemanden und winkt dann mit einem Aufhebungsvertrag.

Unspezifische Vorwürfe wie " viele Fehler gemacht", reicht nicht zur Abmahnung.

Ratet der Kollegin keine weiteren Personalgespräche ohne Begleitung des BR zu führen.

Das Thema Personalplanung nehmt ihr euch erst nach euren Schulungen vor.

I
ickederdicke

30.07.2018 um 09:32 Uhr

Arbeitsrechtliche Schritte ...Zurücklehnen und abwarten....Abmahnung wegen Fehler aus 2016 und nicht wirklich belegbare aktuelle....Für die Tonne. Kündigungsantrag läuft sowieso nicht ohne BR, Gründe genau prüfen, wenn nichts konkretes ablehnen. Den Rest klärt das Arbeitsgericht, falls nicht zurückgerudert wird. Wie waren denn die Arbeitszeugnisse der MA ?

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