Hallo,

wir sind im unseren Betrieb ein 7er Gremium mit 160 MA. Der Vorsitzende ist zum Teil freigestellt.
Nun kommt es immer wieder vor das die anderen BR sich von der Arbeit abmelden und Betriebsratsarbeit verrichten.
Der AG kam nun letztens auf mich zu und Fragte warum den die anderen BR sich so oft abmelden da ich ja als Vorsitzender zum teil freigestellt bin könnte ich die Aufgaben der anderen mitmachen.
Ich sagte Ihm das die Aufgaben verteilt werden müssen.
Darauf meinte er das er das nicht mehr duldet und dies Gerichtlich durchsetzen will.

Nun meine Frage: Hat jemand ein Urteil ob es sowas schonmal vorgekommen ist, das der AG die anderen BR an ihren Aufgaben hindern kann oder der Vorsitzende die Aufgaben mit übernehmen soll, wenn der Vorsitzende zum Teil schon freigestellt ist.

Gruß Pat