Sie möchte aber noch gern für einen bestimmten Zeitraum die verkürzte Arbeitzeit beibehalten.
Mein Frage, kann die Arbeitnehmerin auf eine weitere Befristung für die verkürzte AZ bestehen bzw. diese bewirken oder muss sie, sofern es der Arbeitgeber wünscht, wie ursprünglich im AV festgelegt, vollzeit gehen.
Unsere Seminarempfehlung
Teilzeit- und Befristungsgesetz
Als BR mit Teilzeit und befristeten Arbeitsverträgen richtig umgehen