Eine Arbeitnehmerin, eigentlich laut AV eine Vollzeitkraft (1,0VK), war bislang vorübergehend auf 0,8 VK beschäftigt (Vereinbarung mit der Geschäftsleitung, Befristung der Teilzeitarbeit schon ein zweites Mal verlängert worden) und möchte dieses vorerst auch bleiben. Der Arbeitgeber jedoch möchte nun eine Entscheidung von ihr, entweder 1,0VK wie im A.-vertrag stehend oder 0,8 VK wie bisher.
Sie möchte aber noch gern für einen bestimmten Zeitraum die verkürzte Arbeitzeit beibehalten.
Mein Frage, kann die Arbeitnehmerin auf eine weitere Befristung für die verkürzte AZ bestehen bzw. diese bewirken oder muss sie, sofern es der Arbeitgeber wünscht, wie ursprünglich im AV festgelegt, vollzeit gehen.