Ein Ersatzmitglied wird zur Betriebsratssitzung eingeladen ( für ein Mitglied das in Urlaub ist) muss an dem Tag aber arbeiten. Die Objektleitung vertritt den Standpunkt nur BR hätten Anspruch auf Freistellungung von der Arbeit, nicht aber Ersatzmitglieder. Ist dies korrekt? Muss ein Ersatzmitglied selber für eine Vertretung am Arbeitsplatz sorgen, um an einer BRS, nach Einladung, teilzunehmen?