Gibt es für Ersatzmitglieder auch Freistellung von der Arbeit?
Ein Ersatzmitglied wird zur Betriebsratssitzung eingeladen ( für ein Mitglied das in Urlaub ist) muss an dem Tag aber arbeiten. Die Objektleitung vertritt den Standpunkt nur BR hätten Anspruch auf Freistellungung von der Arbeit, nicht aber Ersatzmitglieder. Ist dies korrekt? Muss ein Ersatzmitglied selber für eine Vertretung am Arbeitsplatz sorgen, um an einer BRS, nach Einladung, teilzunehmen?
Community-Antworten (2)
03.07.2006 um 00:28 Uhr
Hallo hatihati, Deine Objektleitung liegt falsch. Wenn Vertretung am Arbeitsplatz für ein BR Mitglied (auch Nachrücker) notwendig ist, dann muss das Unternehmen für diese Vertretung sorgen. Gruß Pfarrer
03.07.2006 um 10:53 Uhr
Guten Morgen hatihati
Das BetrVG wird dahingehend interpretiert, dass ein Ersatzmitglied, zu einer Sitzung geladen, die Funktion und die Rechte eines ordentlichen Mitglieds übernimmt. Das macht ja auch Sinn, da es sonst keiner Vertretung bedürfe.
Wenn ein Mitglied des BR an einer Sitzung teilnimmt, so ist der AG, bei rechtzeitiger Information, laut BetrVG dazu verpflichtet, es dafür freizustellen, also auch für Vertretung zu sorgen.
Gruss Wolle1
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