Erstellt am 02.07.2006 um 22:28 Uhr von Pfarrer
Hallo hatihati, Deine Objektleitung liegt falsch. Wenn Vertretung am Arbeitsplatz für ein BR Mitglied (auch Nachrücker) notwendig ist, dann muss das Unternehmen für diese Vertretung sorgen. Gruß Pfarrer
Erstellt am 03.07.2006 um 08:53 Uhr von Wolle1
Guten Morgen hatihati
Das BetrVG wird dahingehend interpretiert, dass ein Ersatzmitglied, zu einer Sitzung geladen, die Funktion und die Rechte eines ordentlichen Mitglieds übernimmt. Das macht ja auch Sinn, da es sonst keiner Vertretung bedürfe.
Wenn ein Mitglied des BR an einer Sitzung teilnimmt, so ist der AG, bei rechtzeitiger Information, laut BetrVG dazu verpflichtet, es dafür freizustellen, also auch für Vertretung zu sorgen.
Gruss
Wolle1