Erstellt am 22.07.2018 um 14:27 Uhr von celestro
Als Mitglied des BR hast Du das Recht, alle Unterlagen einzusehen. Allerdings klingt das eher danach, als ob es öfter mal überhaupt keine gibt.
Du kannst alle Fragen stellen, die Du möchtest, aber ich habe meine Zweifel, ob Du Antworten bekommen wirst.
Erstellt am 22.07.2018 um 16:03 Uhr von kratzbürste
Du und deine IG Metall ....... Die müsste dir doch helfen können.
Ansonsten - wie Celestro schon schreibt - § 34 Abs 3 BetrVG
Erstellt am 22.07.2018 um 17:13 Uhr von Challenger
Wie viele Mitglieder hat denn Euer BR und hast Du noch Mitstreiter ?
Erstellt am 22.07.2018 um 17:36 Uhr von alter Mann
Hallo BRundAG,
aus Deiner Schilderung vermute ich noch weitere Mängel:
- Die BRM besuchen eher keine Seminare oder wenn, dann eher zum Ausspannen? Dann könntest Du auf die "Pflichtschulungen" verweisen: BRM, die auf Schulungen gehen, kommen oft mit einem ganzen Sack an Fragen, Anregungen und Wünschen zurück. Das könnte man nutzen.
- Betriebsversammlungen sind eher die Ausnahme und/oder stinklangweilig? Hier könnten Kollegen dem BRV mit ein paar gezielten Fragen kräftig in den Hintern pieksen. Dann werden sie das nächste Mal vermutlich gewählt, und die Zusammensetzung im BR ändert sich zugunsten der "Reformer". Wenn es gar keine Betriebsversammlungen gibt, läge da eine schöne Aufgabe für die IG Metall, inkl. der Information aller Beschäftigten über einen BR, der seine Aufgaben nicht ausreichend wahr nimmt.
Das mit der Kündigung habe ich allerdings nicht verstanden: Der AG kündigt einen Arbeitsvertrag ohne Eure Anhörung? Das ist ein prima Argument für eine Kündigungsschutzklage. Aber was hat da die Einigungsstelle zu suchen?
Erstellt am 22.07.2018 um 18:04 Uhr von BRundAG
@Challenger BR besteht aus sieben Mitgliedern Fünf sind so wie beschrieben.
ich habe nur einen MItstreiter: auch ein neu BR-Mitglied
@alter Mann - danke für die sehr gute Anregungen.
Sie besuchen kaum Seminare. Sie sagen wir sind in erster Linie für unsere normale Arbeit bezahlt. Wir können uns nicht leisten viele Schulungen zu machen. Wir sind ehe dünn besetzt etc.
Es gibt nur zwei Versammlungen im Jahr. Da ist immer der Arbeitgeber auch da und es wird so wie eine freundliche Veranstaltung verkauft. Keine Fragen von der Belegeschaft, weil der AG ja im Raum sitzt. Der AG nutzt auch gerne die BR-Versammlung um MA zu kritizieren, z.B. hat er mal 10 Minuten lang der Belegschaft beschimpft, dass Müllv in einem Poolwagen lag. BR hat da kein Ton gesagt, obwohl es eine BR-Versammlung war.
Wenn man als BR-Mitglied versucht zu sagen, mehr Schulungen für BR oder Monatsgespräche kommen spöttische Körpersprache und Sprüche: Das können wir uns nicht leistern; der GF reagiert allergisch auf Monatsgespräche, damit müssen wir leben.
Die Kündigung lief wie folgt. Ein Mitarbeiter hat BR gebeten mitzukommen auf ein Personalgespräch. BR Stellie sagte "erst selbst versuchen". Dann wurde diesem MA Aufgaben entzogen und Fehler vorgeworfen. Danach kam eine Runterstufung, weil die Aufgaben entzogen wurden. Dann hat doch der BR ihren Antwalt. Er hat gesagt es wäre eine Änderungskündigung und BR soll eine Stellungnahme machen. Das haben wir gemacht aner der Arbeitgeber hat die Antwort erteilt dass er das nicht so sieht und hat trotzdem die Runterstufung ausgesprochen. Da wärehier eine Einigungsstelle als nächste Stufe richtig gewesen (?)
Darauf hin haben Stellie und Vorsitzender geraten im Gremium hier nichts weiteres zu machen, weil inzwischen hat der gekündigte MA einen eigenen Anwalt eingeschaltet. Wenn BR nun plötzilch versucht mit Einigungsstelle zu kommen, sagten sie, wäre das als Bärendienst dem gekündigten MA zu sehen. Man würde sozusagen seine Position gegenüber AG verschlechtern, da er sowieso seinen eigenen Anwalt hätte.
Dieser geschilderte Fall ist das was mich zum denken gibt, dass etwas hinter den Kulissen läuft.
Erstellt am 22.07.2018 um 21:56 Uhr von ganther
"Die Kündigung lief wie folgt. Ein Mitarbeiter hat BR gebeten mitzukommen auf ein Personalgespräch. BR Stellie sagte "erst selbst versuchen". Dann wurde diesem MA Aufgaben entzogen und Fehler vorgeworfen. Danach kam eine Runterstufung, weil die Aufgaben entzogen wurden. Dann hat doch der BR ihren Antwalt. Er hat gesagt es wäre eine Änderungskündigung und BR soll eine Stellungnahme machen. Das haben wir gemacht aner der Arbeitgeber hat die Antwort erteilt dass er das nicht so sieht und hat trotzdem die Runterstufung ausgesprochen. Da wärehier eine Einigungsstelle als nächste Stufe richtig gewesen (?)"
bei so was gibt es keine Einigungsstelle außer ihr hätte dazu was in einer BV (was wohl kein AG unterschreibt)
Danach ist das Individualrecht und der AN muss da tätig werden... ich glaube auch du brauchst Schulungen
Erstellt am 23.07.2018 um 00:16 Uhr von Challenger
Zitat :
@Challenger BR besteht aus sieben Mitgliedern Fünf sind so wie beschrieben.
Wenn man als BR-Mitglied versucht zu sagen, mehr Schulungen für BR oder Monatsgespräche kommen spöttische Körpersprache und Sprüche:
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Dann schnapp Dir Deinen Kumpel und beantrage eine BR-Sitzung mit dem TOP :
TOP 1
Betriebsratsseminar BR I & BR II (zB bei der IG Metall in Sprockhövel)
Beratung mit anschließender Beschlussfassung
Vergleich :
§ 29 BetrVG - Einberufung der Sitzungen -
(3) Der Vorsitzende hat eine Sitzung einzuberufen und den Gegenstand, dessen Beratung beantragt ist, auf die Tagesordnung zu setzen, wenn dies ein Viertel der Mitglieder des Betriebsrats oder der Arbeitgeber beantragt.
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Wenn dies von der Mehrheit durch Beschluss abgelehnt wird, könnt Ihr meiner Auffassung nach den Beschluss analog zu §19 BetrVG gerichtlich anfechten. Denn BR-Mitglieder haben nicht nur das Recht, sondern auch die Pflicht, an Seminaren teilzunehmen. Darüber hinaus obliegt dem BR als Gremium die Pflicht, den BR-Mitgliedern die Seminarbesuche zu ermöglichen. Widrigenfalls erfüllt der BR den Tatbestand der groben Amtspflichtverletzung.
Erstellt am 23.07.2018 um 11:49 Uhr von Challenger
Nachtrag :
Wenn sich der BR weigert, Euch mit Beschluss zu einem Seminar zu entsenden, könnte er, wie bereits erwähnt, den Tatbestand der groben Amtspflichtverletzung erfüllen. Daneben könnte er ggf den Tatbestand der Behinderung der BR-Tätigkeit erfüllen, gegen den Ihr ebenfalls gerichtlich vorgehen könnt.
Vergleich :
§ 78:Schutzbestimmungen
Die Mitglieder des Betriebsrats,.................. dürfen in der Ausübung ihrer Tätigkeit nicht gestört oder behindert werden. Sie dürfen wegen ihrer Tätigkeit nicht benachteiligt oder begünstigt werden; dies gilt auch für ihre berufliche Entwicklung.
Erstellt am 23.07.2018 um 13:24 Uhr von ganther
und jetzt wird es mal wieder wirr.... das ist kein Fall des § 78 BetrVG... und §19???
Erstellt am 23.07.2018 um 13:35 Uhr von Challenger
Zitat ganther :
und jetzt wird es mal wieder wirr.... das ist kein Fall des § 78 BetrVG... und §19???
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Was verstehst Du idZ unter "wirr"
Ein versierter Anwalt wird damit schon etwas anstellen können.
Erstellt am 23.07.2018 um 21:32 Uhr von ganther
warum es wirr ist? Weil man diese Gedankensprünge nicht im geringsten nachvollziehen kann... aber viel Spaß beim Anwalt... der freut sich, dass er mit so was Geld verdienen kann oder er berät ehrlich dann sieht die Welt schon anders aus
Erstellt am 24.07.2018 um 12:58 Uhr von Challenger
Zitat ganther :
warum es wirr ist? Weil man diese Gedankensprünge nicht im geringsten nachvollziehen kann...
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Hallo ganther,
Du behauptest zwar, dass es wirr ist, was ich vortrage, ohne allerdings substantiiert darzulegen,
warum es wirr ist, bzw ich falsch liege. Dein nebulöser Vortrag ist jedenfalls nicht dazu geeignet,
meine Auffassungen zu widerlegen.