Erstellt am 26.06.2006 um 15:08 Uhr von Rollie
geht ein Mitarbeiter denn nicht freiwillig arbeiten :-)))
Erstellt am 26.06.2006 um 16:11 Uhr von Ramses II
Auch der Abschluss eines Arbeitsvertrage ist "freiwillig".
Was meinst Du eigentlich mit "freiwillig" zur Sitzung kommen? Ich vermute mal, dass die BRM bei Euch nicht mit Waffelgewalt vorgeführt werden.
Im Grunde genommen gibt es doch nur drei Möglichkeiten "zu BR-Sitzungen" zu kommen. Entweder als Betriebsratsmitglied (wobei ich hier zur sprachlichen Vereinfachung auch JAVler, SWBV usw. drunter zähle), als Arbeitgebervertreter nach Ladung, oder als Gewerkschaftsvertreter.
In allen Fällen sehe ich keinen Grund warum die BG nicht zahlen sollte.
Übrigens: Versichert ist der/diejenige auch wenn kein Unfall passiert.
Erstellt am 27.06.2006 um 10:41 Uhr von Diana
Wenn ich in Elternzeit bin, bin ich nicht mehr an der Arbeit tätig für eine gewisse Zeit. Ich kann aber doch trotzdem freiwillig zu BR-Sitzungen kommen, wenn ich BR-Mitglied bin, wenn ich eine Einladung bekommen, oder?
In diesem Zuge ist die Frage aufgekommen, was ist, wenn mir auf dem Weg was passiert? Ist man da über die Firma versichert, da ich beim BR war, oder zählt das nicht?
Gruß
Diana
Erstellt am 27.06.2006 um 11:49 Uhr von Fayence
@ Diana
Ein Betriebsratsmitglied, das sich in Elternzeit ohne Arbeitsleistung befindet, ist nicht zeitweilig an der Ausübung seines Amtes gehindert. Es kann sich dafür entscheiden, weiterhin Betriebsratstätigkeiten zu verrichten und an Betriebsratssitzungen teilzunehmen. Die Kosten für die Fahrten zu den Sitzungen müssen erstattet werden.
Landesarbeitsgericht München, Beschluss vom 22. Juli 2004 - 2 TaBV 5/04