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Betriebsausschuss nicht gewählt - Pflichtverletzung?

N
Nochimmernichtmutlos
Jan 2018 bearbeitet

Bei uns sind "BR-Neulinge" vom Vorsitzenden nach Gutsherrenart auf die aus der vorhergehenden Betriebsratszeit bestehende Arbeitsgruppen "verteilt" worden. Sprich: man wird dort "eingesetzt" wo noch Platz ist, "Besitzstände" aus der vorhergehenden Periode werden nicht berührt. Abgesehen davon, dass alle ArbGruppen und vor allem der BA in freier und geheimer Wahl gewählt werden muss (was ebenfalls nicht stattgefunden hat, der BA war ja schon mit "erfahrenen Betriebsräten" aus der davorliegenden Amtsperiode besetzt ) frage ich mich, ob es sich hier nicht um eine grobe Plichtverletzung nach § 23, 1 handelt.

3.101011

Community-Antworten (11)

F
Fayence

26.06.2006 um 19:26 Uhr

@ Nochimmernichtmutlos

Zunächst einmal die Frage nach Eurer BR-Grösse. Ein BA muss erst ab 9 BR-Mitgliedern gewählt werden.

Nächste Frage. Habt Ihr Arbeitsgruppen oder weitere Ausschüsse gewählt? Welche?

Wann hat Eure konstituierende Sitzung statt gefunden?

Wie hat denn die Wahl des BRV und des stellvertr. BRV stattgefunden?

Wie ist Euer zahlenmässiges Verhältnis alte / neue BR´s?

N
Nochimmernichtmutlos

27.06.2006 um 17:55 Uhr

Hallo Fayence,

zu Deinen Fragen:

13 BR, davon 5 Neulinge

Konst. Sitzung hat stattgefunden am ersten Wochentag nach BR-Wahl

BRV und Stellv. wurden geheim gewählt (auf Antrag)

Diverse Ausschüsse auf davorliegender Wahlperiode wurden übernommen, freigewordene Ausschußplätze wurden mit "Neuen" besetzt (Wahl hat keine stattgefunden)

F
Fayence

27.06.2006 um 18:38 Uhr

Nochimmernichtmutlos,

meine Frage nach dem Zeitpunkt der konstituierenden Sitzung war eher in Bezug auf das Datum gemeint!

  1. Ihr könnt beim Arbeitsgericht den Antrag auf Feststellung der "Nichtigkeit" Eurer Ausschuss(wahlen) stellen, da diese lt. Deiner Schilderung mit groben und offensichtlichen Rechtsverstössen behaftet sind. Siehe Fitting, 22. Aufl., § 27, RN 95ff; § 28 RN 49.

  2. Diese Eure Möglichkeit solltet Ihr im BR vorbringen. Entweder reagieren die Herrschaften und treten von ihren Ämtern zurück, um die Ausschüsse dann ordnungsgemäß per Wahl zu besetzen oder Ihr müsst den Rechtsweg beschreiten!

Anfechtungsberechtigt ist auch ein einzelner BR-Mitglied sowie jede im Betrieb vertretene Gewerkschaft!

L
Lotte

27.06.2006 um 19:14 Uhr

Falls es demnächst zu Neuwahlen der Ausschussmitglieder kommt ist noch erwähnenswert, dass, falls mehrere Wahlvorschläge gemacht werden, per Verhältniswahl gewählt wird.

Aber wahrscheinlich wißt Ihr das auch schon

K
Kölner

27.06.2006 um 19:28 Uhr

@Lotte Sorry, aber ich muss... ...Dir insofern widersprechen, als dass auch eine Mehrheitswahl stattfinden kann, wenn nur eine Vorschlagsliste eingereicht wird.

L
Lotte

27.06.2006 um 21:52 Uhr

@Kölner also wirklich. hast Du denn nicht gelesen, dass ich schrieb: "falls mehrere Wahlvorschläge gemacht werden"? Ich weiß, ich weiß, ich hätte schreiben müssen: "falls mehrere Vorschlagslisten eingereicht werden. (wie war das noch mit den Korinthen?)

K
Kölner

27.06.2006 um 21:59 Uhr

Eher Formalfaschismus! ;-)

L
Lotte

27.06.2006 um 22:07 Uhr

Lieber Kölner, ich könnte Dich faschieren! ;-))))

K
Kölner

27.06.2006 um 22:14 Uhr

Och Manno - da wird mir immer so bänglich bei, da ich die breiige Form des Wildgehacktem nicht mag! Ausserdem werde ich dabei "wellig an den Rändern"! ;-)

L
Lotte

27.06.2006 um 22:26 Uhr

Dann musst Du in den Ofen, das hilft ;-}

K
Kölner

27.06.2006 um 22:35 Uhr

Oder Eiswürfel in der Form eines berühmten Generals lutschen!

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