Bei uns sind "BR-Neulinge" vom Vorsitzenden nach Gutsherrenart auf die aus der vorhergehenden Betriebsratszeit bestehende Arbeitsgruppen "verteilt" worden.
Sprich: man wird dort "eingesetzt" wo noch Platz ist, "Besitzstände" aus der vorhergehenden Periode werden nicht berührt. Abgesehen davon, dass alle ArbGruppen und vor allem der BA in freier und geheimer Wahl gewählt werden muss (was ebenfalls nicht stattgefunden hat, der BA war ja schon mit "erfahrenen Betriebsräten" aus der davorliegenden Amtsperiode besetzt ) frage ich mich, ob es sich hier nicht um eine grobe Plichtverletzung nach
§ 23, 1 handelt.