Betriebsausschuss nicht gewählt - Pflichtverletzung?
Bei uns sind "BR-Neulinge" vom Vorsitzenden nach Gutsherrenart auf die aus der vorhergehenden Betriebsratszeit bestehende Arbeitsgruppen "verteilt" worden. Sprich: man wird dort "eingesetzt" wo noch Platz ist, "Besitzstände" aus der vorhergehenden Periode werden nicht berührt. Abgesehen davon, dass alle ArbGruppen und vor allem der BA in freier und geheimer Wahl gewählt werden muss (was ebenfalls nicht stattgefunden hat, der BA war ja schon mit "erfahrenen Betriebsräten" aus der davorliegenden Amtsperiode besetzt ) frage ich mich, ob es sich hier nicht um eine grobe Plichtverletzung nach § 23, 1 handelt.
Community-Antworten (11)
26.06.2006 um 19:26 Uhr
@ Nochimmernichtmutlos
Zunächst einmal die Frage nach Eurer BR-Grösse. Ein BA muss erst ab 9 BR-Mitgliedern gewählt werden.
Nächste Frage. Habt Ihr Arbeitsgruppen oder weitere Ausschüsse gewählt? Welche?
Wann hat Eure konstituierende Sitzung statt gefunden?
Wie hat denn die Wahl des BRV und des stellvertr. BRV stattgefunden?
Wie ist Euer zahlenmässiges Verhältnis alte / neue BR´s?
27.06.2006 um 17:55 Uhr
Hallo Fayence,
zu Deinen Fragen:
13 BR, davon 5 Neulinge
Konst. Sitzung hat stattgefunden am ersten Wochentag nach BR-Wahl
BRV und Stellv. wurden geheim gewählt (auf Antrag)
Diverse Ausschüsse auf davorliegender Wahlperiode wurden übernommen, freigewordene Ausschußplätze wurden mit "Neuen" besetzt (Wahl hat keine stattgefunden)
27.06.2006 um 18:38 Uhr
Nochimmernichtmutlos,
meine Frage nach dem Zeitpunkt der konstituierenden Sitzung war eher in Bezug auf das Datum gemeint!
-
Ihr könnt beim Arbeitsgericht den Antrag auf Feststellung der "Nichtigkeit" Eurer Ausschuss(wahlen) stellen, da diese lt. Deiner Schilderung mit groben und offensichtlichen Rechtsverstössen behaftet sind. Siehe Fitting, 22. Aufl., § 27, RN 95ff; § 28 RN 49.
-
Diese Eure Möglichkeit solltet Ihr im BR vorbringen. Entweder reagieren die Herrschaften und treten von ihren Ämtern zurück, um die Ausschüsse dann ordnungsgemäß per Wahl zu besetzen oder Ihr müsst den Rechtsweg beschreiten!
Anfechtungsberechtigt ist auch ein einzelner BR-Mitglied sowie jede im Betrieb vertretene Gewerkschaft!
27.06.2006 um 19:14 Uhr
Falls es demnächst zu Neuwahlen der Ausschussmitglieder kommt ist noch erwähnenswert, dass, falls mehrere Wahlvorschläge gemacht werden, per Verhältniswahl gewählt wird.
Aber wahrscheinlich wißt Ihr das auch schon
27.06.2006 um 19:28 Uhr
@Lotte Sorry, aber ich muss... ...Dir insofern widersprechen, als dass auch eine Mehrheitswahl stattfinden kann, wenn nur eine Vorschlagsliste eingereicht wird.
27.06.2006 um 21:52 Uhr
@Kölner also wirklich. hast Du denn nicht gelesen, dass ich schrieb: "falls mehrere Wahlvorschläge gemacht werden"? Ich weiß, ich weiß, ich hätte schreiben müssen: "falls mehrere Vorschlagslisten eingereicht werden. (wie war das noch mit den Korinthen?)
27.06.2006 um 21:59 Uhr
Eher Formalfaschismus! ;-)
27.06.2006 um 22:07 Uhr
Lieber Kölner, ich könnte Dich faschieren! ;-))))
27.06.2006 um 22:14 Uhr
Och Manno - da wird mir immer so bänglich bei, da ich die breiige Form des Wildgehacktem nicht mag! Ausserdem werde ich dabei "wellig an den Rändern"! ;-)
27.06.2006 um 22:26 Uhr
Dann musst Du in den Ofen, das hilft ;-}
27.06.2006 um 22:35 Uhr
Oder Eiswürfel in der Form eines berühmten Generals lutschen!
Verwandte Themen
Vertretungsberechtigt ggü. Geschäftsleitung
Älterbei der Wahl zum Betriebsausschuss wurde durch das Wahlergebnis eine Reihenfolge der Vertretungsberechtigten Mitglieder ggü. der Geschäftsleitung festgelegt und in die Geschäftsordnung aufgenommen. Na
Betriebsausschuss Wichtig - wenn ein Mitglied des Betriebsausschuss gegen die Einstellung stimmt, geht dann die Beschlussfassung nochmal in den Betriebsrat?
ÄlterHallo Zusammen Hab mal ne Frage zum Betriebsausschuss . Wir haben heute einen Termin um 10 Uhr . Wir wollen uns heute über 2 Einstellung unterhalten . Was würde passieren wenn ein Mitglied d
Mitglied im Betriebsausschuss legt sein Amt nieder - Was nun?
ÄlterHallo, ein BR-Mitglied hat sein Amt niedergelegt und er war auch Mitglied im Betriebsausschuss. Wir hatten bereits ein beratendes Ohr im Betriebsausschuss, wie ist es nun. Wie müssen wir uns nun ver
Betriebsausschuss
ÄlterHallo Kollegen, brauche mal eure Hilfe, bei uns Betriebsausschuss sind 5 Mitglieder, der Vorsitzende sein Stellvertreter und drei BR Mitglieder. Wir haben drei Freistellungen. Folgendes ist pas
Betriebsausschuss - bis jetzt noch keine einzige Sitzung?
ÄlterIch bin im Betriebsrat mit 17 Mitgliedern. Das Gremium ist vor einem Jahr gewählt worden. Ordnungsgemäß haben wir auch einen Betriebsausschuss gewählt. Er hatte aber bis jetzt noch keine einzige Sitzu