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Formulierung in einem Teilzeitarbeitsvertrag, Mehrarbeit

B
betriebsratten
Jan 2018 bearbeitet

Guten Tag, bei Kollegen findet sich im Standardteilzeitvertrag, auch bei Übergang von VZ auf TZ der folgende Satz: "Der AN erklärt sich bereit, bei betrieblicher Notwendigkeit über die vereinbarte wöchentliche AZ hinaus, arbeitsleistung zu erbringen"

Habe Bauchweh...denn das wären ja keine Ü-Stunden, der BR dürfte nicht mehr mitreden....oder?? Wie seht Ihr das?

3.01209

Community-Antworten (9)

V
viktor

20.06.2006 um 11:03 Uhr

Die Frage der Mitbestimmung bei vorübergehender Verlängerung der Arbeitszeit bezieht sich auf die "betrieblich übliche Arbeitszeit" an diesem Arbeitsplatz. Wenn diese z.B. (individualrechtlich vereinbart) üblicher Weise 4 Stunden beträgt, wäre eine Verlängerung mitbestimmungspflichtig.

B
betriebsratten

20.06.2006 um 11:23 Uhr

Hallo, der Arbeitsplatz wurde von der Kollegin bisher mit 7,?? h/Tag besetzt, auch die anderen in diesem Bereich arbeiten Vollzeit.

V
viktor

20.06.2006 um 11:38 Uhr

Also wie ich den Kommentar von Däubler lese (zu § 87 Rd.Ziffer 87), ist die individualrechtlich vereinbarte Arbeitszeit der Kollegin (zukünftig also Teilzeit) die betriebsübliche Arbeitszeit an diesem Arbeitsplatz. Eine Verlängerung wäre nach § 87 BetrVG mitbestimmungspflichtig.

(Unabhängig natürlich davon zu betrachten: ein eventueller Anspruch auf Mehrarbeitszuschläge aus einem Tarifvertrag, die in der Regel Mehrarbeit erst über den Vollzeitrahmen hinaus berechnen.)

K
Kölner

20.06.2006 um 13:14 Uhr

Vielleicht ein AV im Rahmen von KAPOVAZ?

R
Rollie

20.06.2006 um 13:22 Uhr

KAPOVAZ, welch ein Ausdruck :-))),

Du meinst mit variablen Arbeitszeiten ? Also Arbeit auf Abruf ?

K
Kölner

20.06.2006 um 13:24 Uhr

Dieses Forum lebt ja von den Abk.. Ich dachte, auch mal eine zu nutzen.

R
Rollie

20.06.2006 um 13:32 Uhr

Ich hatte den Ausdruck letztens mal gelesen, aber noch nicht geschafft, ihn auswendig zu lernen :-))))

L
Lotte

20.06.2006 um 13:51 Uhr

@Kölner Was ist denn bitte KAPOVAZ? }}:-)

K
Kölner

20.06.2006 um 13:53 Uhr

KaPazitätsOrientierte Variable ArbeitsZeit. § 12 TzBfG

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