Formulierung in einem Teilzeitarbeitsvertrag, Mehrarbeit
Guten Tag, bei Kollegen findet sich im Standardteilzeitvertrag, auch bei Übergang von VZ auf TZ der folgende Satz: "Der AN erklärt sich bereit, bei betrieblicher Notwendigkeit über die vereinbarte wöchentliche AZ hinaus, arbeitsleistung zu erbringen"
Habe Bauchweh...denn das wären ja keine Ü-Stunden, der BR dürfte nicht mehr mitreden....oder?? Wie seht Ihr das?
Community-Antworten (9)
20.06.2006 um 11:03 Uhr
Die Frage der Mitbestimmung bei vorübergehender Verlängerung der Arbeitszeit bezieht sich auf die "betrieblich übliche Arbeitszeit" an diesem Arbeitsplatz. Wenn diese z.B. (individualrechtlich vereinbart) üblicher Weise 4 Stunden beträgt, wäre eine Verlängerung mitbestimmungspflichtig.
20.06.2006 um 11:23 Uhr
Hallo, der Arbeitsplatz wurde von der Kollegin bisher mit 7,?? h/Tag besetzt, auch die anderen in diesem Bereich arbeiten Vollzeit.
20.06.2006 um 11:38 Uhr
Also wie ich den Kommentar von Däubler lese (zu § 87 Rd.Ziffer 87), ist die individualrechtlich vereinbarte Arbeitszeit der Kollegin (zukünftig also Teilzeit) die betriebsübliche Arbeitszeit an diesem Arbeitsplatz. Eine Verlängerung wäre nach § 87 BetrVG mitbestimmungspflichtig.
(Unabhängig natürlich davon zu betrachten: ein eventueller Anspruch auf Mehrarbeitszuschläge aus einem Tarifvertrag, die in der Regel Mehrarbeit erst über den Vollzeitrahmen hinaus berechnen.)
20.06.2006 um 13:14 Uhr
Vielleicht ein AV im Rahmen von KAPOVAZ?
20.06.2006 um 13:22 Uhr
KAPOVAZ, welch ein Ausdruck :-))),
Du meinst mit variablen Arbeitszeiten ? Also Arbeit auf Abruf ?
20.06.2006 um 13:24 Uhr
Dieses Forum lebt ja von den Abk.. Ich dachte, auch mal eine zu nutzen.
20.06.2006 um 13:32 Uhr
Ich hatte den Ausdruck letztens mal gelesen, aber noch nicht geschafft, ihn auswendig zu lernen :-))))
20.06.2006 um 13:51 Uhr
@Kölner Was ist denn bitte KAPOVAZ? }}:-)
20.06.2006 um 13:53 Uhr
KaPazitätsOrientierte Variable ArbeitsZeit. § 12 TzBfG
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