Guten Tag, bei Kollegen findet sich im Standardteilzeitvertrag, auch bei Übergang von VZ auf TZ der folgende Satz: "Der AN erklärt sich bereit, bei betrieblicher Notwendigkeit über die vereinbarte wöchentliche AZ hinaus, arbeitsleistung zu erbringen"

Habe Bauchweh...denn das wären ja keine Ü-Stunden, der BR dürfte nicht mehr mitreden....oder??
Wie seht Ihr das?