Hallo zusammen,

folgendes Problem: Mitarbeiter ist bis zum 30.06. arbeitsunfähig geschrieben. Ab dem darauf folgenden Montag, also dem 03.07. hätte der Kollege 3 Wochen Urlaub. Dieser ist auch schon seit längerer Zeit mit dem AG zu diesem Termin vereinbart. Kann der Mitarbeiter, sofern er nicht länger krank geschrieben wird, seinen Urlaub direkt im Anschluss (nur durch ein Wochenende getrennt, an denen nicht gearbeitet wird) an den Krankenschein antreten oder muss er, wie vom AG behauptet mindestens einen Tag wieder arbeiten? Branche ist Groß- und Aussenhandel NRW. Es besteht keine gesonderte Betriebsvereinbarung zu diesem Thema.

Danke schon mal für Eure Antworten
Gruß xeroon