Erstellt am 14.06.2006 um 07:43 Uhr von Rollie
Meines Erachtens gibt es keine festgelegte Pauschale, zu der der AG verpflichtet ist, das kann in den Unternehmen abweichen. Wenn ich mich recht erinnere, kann der AG steuerlich gesehen, bis zu 30 Cent pro Kilometer vergüten.
Gibt es denn im Betrieb nicht die Möglichkeit, einen Firmenwagen für diese Fahrten zu nehmen ?
Erstellt am 14.06.2006 um 08:37 Uhr von Fayence
didius,
seit wann gehören Fahrten zur Gewerkschaft zum Aufgabenbereich eines BR? Und warum sollte ein AG dafür eine Km-Pauschale zahlen?
Erstellt am 14.06.2006 um 08:44 Uhr von Rollie
Fayence,
Warum schliet Du Fahrten zur Gewerkschaft als Aufgaben des Betriebsrats aus ?
Nehmen wir an, es würde ein Haustarifvertrag gelten und mehrere AN würden an den BR treten, weil der AG diesen nicht einhalten würde, wäre es dann ausgeschlossen, das der BRV z.B. zur Gewerkschaft fährt ? (unwissend frag)
Erstellt am 14.06.2006 um 09:20 Uhr von Frank B.
Ich dächte es gibt den §2 im BetrVG, da war doch was...
Erstellt am 14.06.2006 um 09:32 Uhr von Fayence
Richtig, es gibt für AG + BR die Pflicht zur vertrauensvollen Zusammenarbeit mit den im Betrieb vertretenen Gewerkschaften.
Auch wird den entsprechenden Gewerkschaften ausdrücklich ein Zutritssrecht für den Betrieb eingeräumt.
Aber lässt sich daraus ein Anspruch des BRV für Fahrten zur Gewerkschaft, Landesfachgruppe etc. ableiten? Ich würde dieses verneinen.
Und der Hinweis auf einen Haustarifvertrag überzeugt mich nicht. Wie muss/kann denn ein BR reagieren, wenn eine MA-Beschwerde wegen Nichteinhaltung eines Tarifvertrages an ihn gerichtet wird?
Mich macht einfach die Art der Fragestellung stutzig, nicht mehr und nicht weniger!
Erstellt am 14.06.2006 um 09:41 Uhr von Rollie
"seit wann gehören Fahrten zur Gewerkschaft zum Aufgabenbereich eines BR? "
*spitzfindigmodusan*
Aber würdest Du denn grundsätzlich ausschließen, daß es Situationen gibt, die es notwendig machen, das der Betriebsrat sich mit der Gewerkschaft zusammen setzt ? Vielleicht bin ich einfach nur zu verwöhnt, das der AG solche Fahrten (so denn sie notwendig wären), nicht in Frage stellt.
*spitzfindigmodusaus* :-)
Erstellt am 14.06.2006 um 10:00 Uhr von Fayence
*grinsebackemodusan*
Natürlich schliesse ich solche Situationen nicht aus. Aber ich mag solche pauschalen Fragestellungen ganz einfach nicht und pauschale Antworten könnten manchen Fragesteller in die Irre bzw. auf den Pfad der Untugend führen!
Davon abgesehen gibt es den §40 BetrVG, welcher den AG verpflichtet, ERFORDERLICHE Fahrtkosten zu tragen, die dem BR-Mitglied im Rahmen seiner Amtsausübung entstehen.
*grinsebackemodusaus*
Erstellt am 14.06.2006 um 10:41 Uhr von Rollie
Passend zur WM, 1:0 für Dich :-))
Erstellt am 14.06.2006 um 14:29 Uhr von Gast
Gibt es in Eurer Firma eine Dienstreiseregelung? Dann gilt die auch für Betriebsräte.