Geänderte Arbeitszeit ohne Info an den Betriebsrat. Was tun?
Hallo wir haben am 23,5,2006 einen Betriebsrat gewählt . Ergebnis wurde an die Geschäftsleitung weitergeleitet. am 09,06,2006 wurden Schreiben an alle Mitarbeiter verteilt mit folgendem Inhalt: Ab 1,7,2006 Arbeitszeitänderung von 37,00Std. auf 40 Std. Alle Mitarbeiter sollen bis zum 16,06,2006durch Unterschrift Einverständnis bekunden. Der Betriebsrat wurde im Vorfeld nicht Informiert. Kann die Geschäftsleitungso verfahren? Was passiert mit Mitarbeitern die bei ihre 37 Std Woche bleiben wollen?
Community-Antworten (3)
12.06.2006 um 11:02 Uhr
hallo mindo,
habt ihr eine konstituierenden Sitzung abgehalten? Hat die GL das Ergebnis der BR Wahl oder das der konstituierenden Sitzung über die Wahl des Vorsitzenden, dessen Vertreter und andere Ämter bekommen?
MfG
Müllmann
12.06.2006 um 11:18 Uhr
Die Mitbestimmung beschränkt sich ja eigentlich nur auf die zeitliche Lage und auf "vorübergehende" Verlängerung der Arbeitszeit. Eine dauerhafte Verlängerung schließt die Mitbestimmung i.d.R. durch den Tarifvorbehalt aus, es sei denn, ein anwendbarer Tarifvertrag hätte eine Öffnungsklausel, die die Mitbestimmung des Betriebsrates zuließe.
12.06.2006 um 11:19 Uhr
mindo,
der BR hätte hier sowieso allenfalls indirekt Mitbestimmung, nämlich bezüglich Beginn und Ende. Falls Ihr z.B. bereits eine Glitzeitregelung habt und diese nicht betroffen ist entfällt hier die Mitbestimmung.
Mitarbeiter die ihre arbeitsvertraglich vereinbarte Arbeitsezit behalten wollen, behalten diese, zumindest so lange bis der AG hier Änderungskündigungen probiert.
Verwandte Themen
Betriebsvereinbarung Arbeitszeit und Verfügungszeit
ÄlterHallo Liebes Forum haben ein kleines Problem unsere BV Arbeitszeit und Verfügungszeit wurde gekündigt letztes Jahr durch AG jetzt im Juni wurde uns eine neue BV vorgelegt die wie folgt lautet: Bitte u
Vertsehe unseren MTV NICHT SO GANZ
ÄlterWas steht den AN den jetzt zu? --------------------------------------------------------------------------- MTV SAGT: §2 Arbeitszeit Die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit beträgt 37 Stunde
Zahlen Durcheinander
ÄlterHallo Leute! Ich will heute eine Frage stellen die sich eher für Rechner oder logisch Denkenden wendet;-). Es geht um Auszahlung von Überstunden Prozenten. Hier erst einmal der der dazugehörige
Änderung Jobdescription
ÄlterHallo liebe Mitstreiter, habe mal wieder ein Frage: Muss man eine geänderte jobdescription aktzeptieren oder geht hier eine Änderungskündigung voraus? Was ist, wenn der Mitarbeiter die geänderte
BV Pausenzeiten Stress mit AG
ÄlterHallo Kollegen, Ich brauche mal eure Hilfe. Wir haben mit dem AG eine BV abgeschlossen zur Regelung der Pausenzeiten, da diese bei uns sehr ausgeufert sind. In der BV Steht bei: PRÄAMBEL Di