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Geänderte Arbeitszeit ohne Info an den Betriebsrat. Was tun?

M
mindo
Jan 2018 bearbeitet

Hallo wir haben am 23,5,2006 einen Betriebsrat gewählt . Ergebnis wurde an die Geschäftsleitung weitergeleitet. am 09,06,2006 wurden Schreiben an alle Mitarbeiter verteilt mit folgendem Inhalt: Ab 1,7,2006 Arbeitszeitänderung von 37,00Std. auf 40 Std. Alle Mitarbeiter sollen bis zum 16,06,2006durch Unterschrift Einverständnis bekunden. Der Betriebsrat wurde im Vorfeld nicht Informiert. Kann die Geschäftsleitungso verfahren? Was passiert mit Mitarbeitern die bei ihre 37 Std Woche bleiben wollen?

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Community-Antworten (3)

M
Müllmann

12.06.2006 um 11:02 Uhr

hallo mindo,

habt ihr eine konstituierenden Sitzung abgehalten? Hat die GL das Ergebnis der BR Wahl oder das der konstituierenden Sitzung über die Wahl des Vorsitzenden, dessen Vertreter und andere Ämter bekommen?

MfG

Müllmann

R
Rollie

12.06.2006 um 11:18 Uhr

Die Mitbestimmung beschränkt sich ja eigentlich nur auf die zeitliche Lage und auf "vorübergehende" Verlängerung der Arbeitszeit. Eine dauerhafte Verlängerung schließt die Mitbestimmung i.d.R. durch den Tarifvorbehalt aus, es sei denn, ein anwendbarer Tarifvertrag hätte eine Öffnungsklausel, die die Mitbestimmung des Betriebsrates zuließe.

RI
Ramses II

12.06.2006 um 11:19 Uhr

mindo,

der BR hätte hier sowieso allenfalls indirekt Mitbestimmung, nämlich bezüglich Beginn und Ende. Falls Ihr z.B. bereits eine Glitzeitregelung habt und diese nicht betroffen ist entfällt hier die Mitbestimmung.

Mitarbeiter die ihre arbeitsvertraglich vereinbarte Arbeitsezit behalten wollen, behalten diese, zumindest so lange bis der AG hier Änderungskündigungen probiert.

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