Erstellt am 06.06.2006 um 23:02 Uhr von sh_9260
§ 36 Geschäftsordnung
Sonstige Bestimmungen über die Geschäftsführung sollen in einer schriftlichen Geschäftsordnung getroffen werden, die der Betriebsrat mit der Mehrheit der Stimmen seiner Mitglieder beschließt
Die Geschäftsordnung kann also jederzeit mit der Mehrheit der BR's beschlossen und geändert werden.
Erstellt am 06.06.2006 um 23:35 Uhr von ola!
klar reicht die Mehrheit im Gremium.
interessanter wär die Frage um was für eine Änderung in der GO es sich handelt.
gibt es denn Gründe für und gegen die entsprechende Änderung? Und hat auch der alte Vorsitzende Gründe?
Erstellt am 06.06.2006 um 23:36 Uhr von Ramses II
Wenn der BRV einen Beschluss des BR nicht umsetzt so handelt er pflichtwidrig und sollte die Gelegenheit bekommen zuzusehen wie ein verantwortungsvoller BRV seine Aufgaben erledigt.
Erstellt am 06.06.2006 um 23:46 Uhr von blaubibi1
... zunächst... danke für Eure Mühe... Ich freue mich über das Interesse.
Okay... Mehrheit reicht für den Beschluss.... aber muss.... und wenn.... wer ??? Unbedingt der Vorsitzende?... die Geschäftsordnung unterschrieben werden???
Erstellt am 06.06.2006 um 23:54 Uhr von Ramses II
blaubibi1,
da der Regelungsbereich der GO betriebsratsintern ist, ist aus meiner Sicht der Beschluß ausreichend. Die Unterschrift des BRV wird ja eigentlich nur nach aussen gebraucht.
Es wird allerdings auch häufig so gemacht dass ALLE BR-Mitglieder die GO unterzeichnen.
Erstellt am 06.06.2006 um 23:59 Uhr von blaubibi1
Ramses II
gäbe es ein echtes Problem... im Notfall... wenn alle unterschreiben... nur der Diktator... oh... sorry... der BR- Vorsitzende nicht??? Hätte die GO Wirkung?
Erstellt am 07.06.2006 um 00:04 Uhr von Ramses II
Wirkung hat sie bereits durch den Beschluß! Auch ohne Unterschrift(en).
Mit den gesammelten Unterschriften verpflichten sich die BRM moralisch die GO auch wirklich einzuhalten. Wenn bei Euch allerdings einer die GO nicht unterschreiben will, dann sollte man überlegen ob diese gemeinsame Unterschrift wirklich Sinn macht, oder nur zu der immer wieder kehrenden Diskussion führt "Ich habe die GO ja nicht unterschrieben."
Gibt es denn einen Grund warum der BRV die GO nicht unterschreiben will?
Erstellt am 07.06.2006 um 06:12 Uhr von blaubibi1
Ramses II
Grund: Der Vositzende spielt den Trotzkopf, weil wir die Aufgaben des BA in der GO regeln möchten. Wir hatten das Problem, dass zu personellen Angelegenheiten, bei denen keine zeitliche Not bestand, im BA Beschlüsse gefasst wurden. Dabei unterliefen Fehler. Der Vositzende sieht sich in seiner Handlungsfreiheit anscheinend eingeschränkt.
Erstellt am 07.06.2006 um 08:17 Uhr von Frank B.
Nur als Gedankenanstoß, wer hat denn den Vorsitzenden gewählt? Vielleicht solltet ihr euch mal über euren Vorsitzenden Gedanken machen.
Erstellt am 07.06.2006 um 09:43 Uhr von Kölner
Ich wäre ja eher dafür, in so einem Fall eine GO überhaupt nicht erst aufzustellen!
Erstellt am 07.06.2006 um 10:43 Uhr von DerOlli
Hab da mal ne Frage! Darf ein BA eigendlich selbständig Beschlüsse machen ? Eine BV darf er ja nicht alleine abschliessen.
Erstellt am 07.06.2006 um 10:45 Uhr von Ramses II
Dem BA dürfen einige Dinge zur eigenständigen Erledigung übertragen werden.
Personelle Angelegenheiten gehören dazu.
Erstellt am 07.06.2006 um 13:22 Uhr von Kölner
@blaubibi1
In Bezug auf Deine Frage, wo ich denn bin, hier meine Antwort:
Ich bin hier!
Erstellt am 07.06.2006 um 22:45 Uhr von blaubibi1
@kölner
und...?
Wenn Du es brauchst: Hiermit bitte ich offiziell um die Meinung von "kölner".
Zufrieden?
In Demut
blaubibi1
Ich setze noch einen drauf und erniedrige mich hier: ... "kölner", ist für mich einer der bedeutsamsten Informanten. So und jetzt genug Spitzfindigkeiten ausgetauscht.... hilf mir bitte... ich liege auf Knien vor Dir... ;-)
Erstellt am 08.06.2006 um 08:46 Uhr von Kölner
Liebe Untertan(in)! Liebe(r) blaubibi1
Deine Huldigungen wurden ergo erhört! Sie/Er hat Wohl gesprochen - nun denn, hier ist meine Antwort:
Die alte GO ist im Prinzip - wenn nicht ein anderslautender Wortlaut/Beschluss existiert (ist dem so?) - mit der Neuwahl ungültig. Das bedeutet doch, dass alle Regelungen/Machtbefugnisse des BA auf den gesetzlichen Standrad heruntergefahren werden.
Wenn ich allerdings über das Verhalten des "Trotzkopf" nachdenke fallen mir ganz spontan Dinge wie "Betriebsratsfürst" und "Machtfülle" ein. Das wäre für mich als BR ein Grund Kompetenz des BRV sofort anzuzweifeln und ggf. weitere Schritte einzuleiten.
Gezeichnet zu Köln VIII.VI.MMVI
Erstellt am 08.06.2006 um 08:55 Uhr von Ramses II
Hihi,
nachdem wir hier letztens schon jemanden mit "Rückrad" hatten, wissen wir jetzt dass Kölner ein (gesetzliches) Standrad hat...
Radfahrer aller Länder vereinigt Euch!
Erstellt am 08.06.2006 um 09:08 Uhr von Kölner
@Ramses II
Danke für den Tibb und Radschlag. Das kommulierte Mannifest sei mit Dich! Und Marks und Spencer auch.
;-)
Erstellt am 08.06.2006 um 13:39 Uhr von highländer
Hallo Radfahrfreunde!
Toll, wie die Macht der BRV´s doch immer wieder deutlich wird. Es scheint doch schwierig zu sein daran zu denken, dass alles Ehrenamtlich ablaufen soll. Schließlich ist man doch Vertreter der Arbeitnehmer!
Da sind dann "Arbeiter" in eine Position gerückt, die den Geschmack auf Macht spüren (BRV).
Im Betrieb eine Unterbereichströte und im BR für sich selbst die Fresse aufreißen. Das lieben wir!?
Dabei wird immer wieder vergessen, dass man sich immer zweimal im Leben trifft.
Schöne Tour de France noch!