Die Zeit nach der Freistellung
Hallo zusammen,
wir wollen in der nächsten BR-Sitzung darüber beraten und beschließen, ob ich ganz für die BR-Arbeit freigestellt werde. Für mich stellt sich daher die Frage, wie es in vier Jahren, nach der Freistellung weitergehen wird. Da ich in einem sich schnell wandelnden Bereich (IT) tätig bin, ist es wichtig, den technologischen Anschluss nicht zu verpassen. Ich möchte zwar meine Aufgabe als Betriebsrat so gut wie möglich machen um ggf. in vier Jahren wiedergewählt zu werden, aber für den Fall dass das nicht klappt möchte ich die Option haben, meine alte Tätigkeit wieder aufzunehmen. Habe ich in der Zeit der Freistellung einen Anspruch auf Weiterbildung in meinem eigentlichen Beruf und falls ja in welchem Umfang? Gleiches gilt natürlich für den Besuch von diversen Fach-Veranstaltungen zu denen ich regelmäßig eingeladen werde. Darf ich die noch besuchen? Freue mich auf Eure Antworten.
Community-Antworten (4)
10.07.2018 um 17:46 Uhr
offizielle Antwort: Der AG hat dich so zu fördern und zu unterstützen dass du keine Nachteile erlangst und auch nachteilsfrei nach 4 Jahren deine alte Beschäftigung aufnehmen kannst.
Realität: Der AG wird erkennen, dass er mit dir als IT-Mitarbeiter nicht mehr konstant planen kann (und nicht selten dir dein Amt auch übelnehmen) und dies bei weiteren Karriereentscheidungen berücksichtigen. Ein Karrieresprungbrett ist die Freistellung höchstens bei einigen wenigen Großkonzernen...
10.07.2018 um 18:17 Uhr
BR ist oftmale EDEKA ... Ende der Karriere. Für eine Freistellung gilt das noch eher. Auch wenn wie Pickel schon richtig sagt, die Gesetzgebung eigentlich etwas anderes vorsieht.
10.07.2018 um 18:32 Uhr
Karriere ist bei mir kein Thema, da ich schon Leiter der Abteilung bin. Spannend ist nur, wie es nach vier Jahren weiter geht.
10.07.2018 um 19:01 Uhr
Ohne jegliche betriebsrätliche Erfahrung in die Freistellung zu gehen ist schon mutig.
Schau mal in den § 38 BetrVG.
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