Erstellt am 04.06.2006 um 13:50 Uhr von häggi
Hallo Nicole,
aussprechen kann der AG erst mal alles, ob das rechtlich haltbar ist muß ein Anwalt klären. Aus Erfahrung weiß ich das ein Hausverbot für Br-Mitglieder die zur erforderlichen Betriebsratarbeit kommen, nicht möglich ist (Behinderung BR-Arbeit) Aber wie gesagt ;machen kann und wird der AG erst mal alles.
Erstellt am 04.06.2006 um 14:06 Uhr von Fayence
Nicole_B,
was soll Deine, in Abwandlungen immer wieder kehrende Fragestellung?
Als BR-Mitglied solltest Du doch mittlerweile wissen, dass keinem AN aufgrund seines Liebeslebens oder seiner privaten Beteiligung an spezifischen Chat´s eine Kündigung, geschweige denn eine ausserordentliche Kündigung ausgesprochen werden kann.
Ich denke, die etwaige Diffarmierung Deiner Chefin wird Dir angekreidet?
Würde Dir deshalb langsam aber sicher raten, einen Anwalt aufzusuchen! Das Forum ist für Dein Problem sicherlich nicht der richtige Ansprechpartner!
Erstellt am 04.06.2006 um 14:18 Uhr von Nicole_B
Hallo Fayence,
das sind keine Abwandlungen das sind Tatsachen.
Der BR hat meiner Kündigung zugestimmt und ich bin Freitag fristlos gekündigt worden, da war keiner von der Verdi mehr zu sprechen und mein Anwalt auch nicht!
Ich will nur wissen ob es ein Hausverbot für sowas geben kann, entschuldige bitte das ich in einem Betriebsratsforum fragen stelle!
Erstellt am 04.06.2006 um 14:20 Uhr von Kölner
@Nicole_B
Ich denke auch, dass das etwas "andere Forum" für etwas "anders lebende Frauen" mit etwas "anderen Problemen" etwas geeigneter für diese etwas "andere Frage" ist.
post skriptum
Nach der Aussage jetzt, verstehe ich Deine Fragestellung hier noch viel weniger!
Erstellt am 04.06.2006 um 14:22 Uhr von Nicole_B
Achso!
Und Ihr wollt Betriebsräte sein...schon klar!
Erstellt am 04.06.2006 um 14:28 Uhr von Kölner
@Nicole_B
Du hast "es" offensichtlich nicht verstanden! Du flirtest an dieser Stelle ganz schön heftig mit dem § 104. Der gilt hier nämlich auch! Warte nur bis Ramses II das liest!
Schade für Dich.
Und Tschüss
Erstellt am 04.06.2006 um 14:50 Uhr von Fayence
Nicole_B,
ich halte es nur schlicht weg und einfach für ein Gerücht, dass als ausserordentlicher Kündigungsgrund eine Privatangelegenheit genannt wurde. Ob berechtigt oder nicht, kann hier wohl kaum jemand beurteilen.
Übrigens musste sich selbst der Wal-Mart im letzten Jahr durch ein Gericht davon überzeugen lassen, dass die Einflussnahme eines AG beim Liebesleben seiner Angestellten aufhört.
Siehe:
http://www.netzwerkit.de/Members/valter/international/news_item.2005-06-17.1071122354
Das Hausverbot für alle Märkte Eures Unternehmens kann Dir der AG im Zusammenhang mit der "fristlosen" m.E. aussprechen. Falls Du darin eine Behinderung Deiner BR-Tätigkeit sehen solltest; diese Grundlage entfällt derzeit aufgrund der ausserordentlichen Kündigung! Ob Dein Amt als BR nur "ruht", wird und kann nur ein Urteilsspruch im Rahmen eines Kündigungsschutzprozesses zeigen, falls Du diesen anstreben solltest.
Um hier kein Missverständnis aufkommen zu lassen. Mir ist es vollkommen schnurzpiepegal wer, was, warum, wann mit wem & wo tut!
Erstellt am 04.06.2006 um 17:28 Uhr von wanst
Eine interessante Diskussion ohne Ergebniss.
Die Frage, ob der §104 angewendet werden kann, wird sicher nicht durch Außenstehende (andere Betriebsräte) geklärt.
Schließlich wissen wir den genauen Sachverhalt nicht.
Wenn Du der Meinung bist, daß Du ungerecht behandelt wirst, leg Widerspruch ein und den Rest muß Dein Anwalt klären.
Und das Arbeitsgericht will ja auch was zu tun haben.
MfG