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Hausverbot für BR - ist das rechtens ?

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Nicole_B
Jan 2018 bearbeitet

Hallo auch!

Wenn ich als Betriebsratsmitglied eine ausserordentliche Kündigung bekommen habe, die für Dinge aus meiner Privatsphäre! erteilt wurde (also nix geklaut, oder Haft etc) ich mir im Geschaäft auch nix zu Schulden kommen lassen habe, wie dort Diebstahl, jemanden gewalttätig angegriffen oder beleidigt habe, kann man dann mündlich Hausverbot für alle Märkte des Unternehmens erteilt bekommen?

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Community-Antworten (8)

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häggi

04.06.2006 um 15:50 Uhr

Hallo Nicole, aussprechen kann der AG erst mal alles, ob das rechtlich haltbar ist muß ein Anwalt klären. Aus Erfahrung weiß ich das ein Hausverbot für Br-Mitglieder die zur erforderlichen Betriebsratarbeit kommen, nicht möglich ist (Behinderung BR-Arbeit) Aber wie gesagt ;machen kann und wird der AG erst mal alles.

F
Fayence

04.06.2006 um 16:06 Uhr

Nicole_B, was soll Deine, in Abwandlungen immer wieder kehrende Fragestellung?

Als BR-Mitglied solltest Du doch mittlerweile wissen, dass keinem AN aufgrund seines Liebeslebens oder seiner privaten Beteiligung an spezifischen Chat´s eine Kündigung, geschweige denn eine ausserordentliche Kündigung ausgesprochen werden kann.

Ich denke, die etwaige Diffarmierung Deiner Chefin wird Dir angekreidet? Würde Dir deshalb langsam aber sicher raten, einen Anwalt aufzusuchen! Das Forum ist für Dein Problem sicherlich nicht der richtige Ansprechpartner!

N
Nicole_B

04.06.2006 um 16:18 Uhr

Hallo Fayence,

das sind keine Abwandlungen das sind Tatsachen.

Der BR hat meiner Kündigung zugestimmt und ich bin Freitag fristlos gekündigt worden, da war keiner von der Verdi mehr zu sprechen und mein Anwalt auch nicht! Ich will nur wissen ob es ein Hausverbot für sowas geben kann, entschuldige bitte das ich in einem Betriebsratsforum fragen stelle!

K
Kölner

04.06.2006 um 16:20 Uhr

@Nicole_B Ich denke auch, dass das etwas "andere Forum" für etwas "anders lebende Frauen" mit etwas "anderen Problemen" etwas geeigneter für diese etwas "andere Frage" ist.

post skriptum Nach der Aussage jetzt, verstehe ich Deine Fragestellung hier noch viel weniger!

N
Nicole_B

04.06.2006 um 16:22 Uhr

Achso!

Und Ihr wollt Betriebsräte sein...schon klar!

K
Kölner

04.06.2006 um 16:28 Uhr

@Nicole_B Du hast "es" offensichtlich nicht verstanden! Du flirtest an dieser Stelle ganz schön heftig mit dem § 104. Der gilt hier nämlich auch! Warte nur bis Ramses II das liest! Schade für Dich. Und Tschüss

F
Fayence

04.06.2006 um 16:50 Uhr

Nicole_B, ich halte es nur schlicht weg und einfach für ein Gerücht, dass als ausserordentlicher Kündigungsgrund eine Privatangelegenheit genannt wurde. Ob berechtigt oder nicht, kann hier wohl kaum jemand beurteilen.

Übrigens musste sich selbst der Wal-Mart im letzten Jahr durch ein Gericht davon überzeugen lassen, dass die Einflussnahme eines AG beim Liebesleben seiner Angestellten aufhört. Siehe: http://www.netzwerkit.de/Members/valter/international/news_item.2005-06-17.1071122354

Das Hausverbot für alle Märkte Eures Unternehmens kann Dir der AG im Zusammenhang mit der "fristlosen" m.E. aussprechen. Falls Du darin eine Behinderung Deiner BR-Tätigkeit sehen solltest; diese Grundlage entfällt derzeit aufgrund der ausserordentlichen Kündigung! Ob Dein Amt als BR nur "ruht", wird und kann nur ein Urteilsspruch im Rahmen eines Kündigungsschutzprozesses zeigen, falls Du diesen anstreben solltest.

Um hier kein Missverständnis aufkommen zu lassen. Mir ist es vollkommen schnurzpiepegal wer, was, warum, wann mit wem & wo tut!

W
wanst

04.06.2006 um 19:28 Uhr

Eine interessante Diskussion ohne Ergebniss.

Die Frage, ob der §104 angewendet werden kann, wird sicher nicht durch Außenstehende (andere Betriebsräte) geklärt. Schließlich wissen wir den genauen Sachverhalt nicht. Wenn Du der Meinung bist, daß Du ungerecht behandelt wirst, leg Widerspruch ein und den Rest muß Dein Anwalt klären. Und das Arbeitsgericht will ja auch was zu tun haben.

MfG

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