Wie kann eine Minderheit im BR rechtskräfige Beschlüsse durchsetzen?
Zur Vorgeschichte: Wir sind eine neue Liste mit 4 BRM. Die anderen 9 BRM sind überwiegend schon 12 Jahre im Amt. Es werden und wurden regelmäßig Beschlüsse gefasst die u.E. nach rechtswídrig sind. einige Beispiele:
- Bei Einstellungen wird nie über die Eingruppierung gesprochen. (Argument: Das sind frei ausgehandelte Verträge, da können wir nichts machen.)
- Betriebsversammlung findet nur einmal im Jahr statt.
- Informationen für die Mitarbeiter finden trotz Intranet nicht statt.
- BV werden nicht überwacht, obwohl bekannt ist dass der AG gegen einige verstößt.
- Schichtpläne werden dem BR nicht vorgelegt.
- AN-Beschwerden die dem BRV vorgetragen werden, kommen nicht auf die Tagesordnung.
- Schulungen für die neugewählten BRM werden behindert. (Aussage vom BRV: "Ein Seminar pro Jahr ist ausreichend." Es ist zu erwarten, dass das der BR ein zweites Grundlagenseminar innerhalb eines Jahres nicht beschließt.
Das man den BR wegen grober Amtspflichtverletzungen absetzen kann ist mir bekannt. Vielleicht gibt es noch andere Lösungen.
Wir wollen, dass ein Verdi-Vertreter an unseren Sitzungen beratend teilnimmt. Was ist wenn der BRV den Verdi-Vertreter trotzdem nicht einlädt?
Der BR tagt bei uns als 14 Tage. Alle 7 Tage tagt der BA-Ausschuss.
Der BR hat in der Vergangenheit beschlossen, dass der BA alle Beschlüsse fassen kann, außer die laut BetrVG verboten sind. Genau so wird es sicher auch für diese Amtszeit beschlossen. Meine Frage: ist das in solcher pauschalen Form möglich? Ich könnte mit vorstellen, dass die Aufgaben auch einzeln benannt werden müssen.
Ihr seht, bei uns klappt eigentlich nichts. Und das bei der größten Regionalzeitung Deutschlands.
Community-Antworten (2)
28.05.2006 um 15:53 Uhr
@Hirnixxl Ich habe bei einigen BR's die Erfahrung gemacht, dass man mit einem externen Sachverständigen - eingeladen zu einer Sitzung/Klausurtag o.ä. - einige "Hallo-Wach-Effekte" erzielen kann. Da muss allerdings auch das Gremium wollen!
Was die Gewerkschaft anbetrifft, da reichen ja 4 BRM um diese zu einer Sitzung einzuladen. Und wenn der BRV dies nicht will oder macht, dann muss man ihm den § 31 BetrVG nochmals unter die Nase reiben.
Es gibt auch das ein oder andere BRM, das mit einer flammenden Rede, einer tollen Präsentation so richtig wachrütteln kann.
Wenn man die Gesetzesverstösse nicht mitmachen will, muss man allerdings auch mal richtig auf den Putz hauen.
Ihr seid ein "§ 118 Abs. 1 Nr.2 BetrVG - Betrieb", nicht wahr?
28.05.2006 um 16:22 Uhr
@Kölner Ihr seid ein "§ 118 Abs. 1 Nr.2 BetrVG - Betrieb", nicht wahr?
Nein, ein Tendenzbetrieb sind wir nicht. Die Zeitungsgruppe besteht aus vielen Betrieben. Unser Betrieb hat mit den redaktionellen Teil nichts zu tun. Es gibt auch keinen Gesamtbetriebsrat. Die AG bestreiten die Voraussetzungen dafür.
Die Arbeitsrichter spielen da wohl auch nicht mit. Ein kleiner Betrieb mit ca. 20 Mitarbeitern wurde stillgelegt. Die Kollegin/en haben geklagt und sind auch in der Revisionsverhandlung unterlegen. Widerspruch nicht zugelassen. Jetzt ist eine Beschwerde auf Wiederaufnahme anhängig. Meiner Meinung nach hätte zumindest die BRin in einen anderen Betrieb des Unternehmens weiter beschäftigt werden müssen. Das ist aber nicht geschehen. Identische Arbeitsplätze sind jedenfalls vorhanden und konnten auch, wie vom Gesetzgeber gefordert, freigekündigt werden.
Als Hintergrund vermute ich, dass der AG zwei MA loswerden wollte. Die beiden MA haben gegen den AG ca. 20 Prozesse u.a. auf Wiedereinstellung geführt und gewonnen. Aus der betroffenen Abteilung wurde ein eigener Betrieb gegründet und später stillgelegt.
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