Was besagt das BUrlg? Es bestanden noch Restbestände, wie in jedem Jahr, aber dieses Jahr wurde einfach gestrichen. Lt. Gesetz keine Chance. Aber was passiert, wenn einige MA Sonderrecht haben, bei denen der Resturlaub nicht entfallen ist? Der AG meint es passt schon, ich wollte eine gütliche Lösung für alle, keine Sonderfälle-vergebens. Wenn man sich mit dem Gesetz auseinandersetzt, darf es keinen Sonderfall geben- Urlaub verfällt nach dem 31.03. Ich will den MA nicht vor den Kopf stoßen, die den Urlaub behalten dürfen, tue mich aber schwer-den anderen gegenüber.
Zumal der AG keine Vorteile hat, wenn er das so durchzieht, wohl eher Nachteile, weil sich wahrscheinlich einige veralbert vorkommen und sich ihr "eigenes" Recht erzwingen, durch Krankheit oder Faulheit....
Außerdem entsteht ein riesen Konflikt. Ich musste doch nachhaken, wieso noch Restbestände oder? Was glaubt ihr, wer sich darüber beschwerd hat- die Sonderfälle versteht sich. Ich habe mich gefälligst nur zu kümmern, wenn sie es wünschen. Dabei wollte ich helfen, woher sollte ich denn wissen, dass einige es nicht nötig haben, weil sie bevorzugt werden.
Vielleicht verstehen manche jetzt meine Verzweiflung.