Äußerungen des BR über Mitarbeiter gegenüber der Geschäftsleitung
Hallo zusammen, im Rahmen einer regelmäßigen Sitzung hat der BR gegenüber der Geschäftsleitung geäußert, dass ein bestimmter Mitarbeiter wohl Äußerungen getätigt hat, die nicht der guten Kinderstube entsprechen.
Müsste für diese Äußerung nicht aber die offizielle Beschwerde eines Mitarbeiters vorliegen? Hat der Kollege über den gesprochen wurde nicht das Recht Stellung zu nehmen? Und müsste der Betriebsrat die Aussage nicht erst prüfen, zumal die "Anschuldigung" ggf. von einem einzelnen BR - Mitglied kam?
Community-Antworten (1)
04.07.2018 um 09:33 Uhr
Eine offizielle Beschwerde muss nicht vorliegen. War das BRM bei der Situation dabei? Jedoch sollte ein Betriebsrat (meiner Meinung nach) mit dem Mitarbeiter sprechen bevor weitere Schritte eingeleitet werden. Jedoch es gibt auch Situationen das man darauf verzichten kann/darf!
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