Erstellt am 22.05.2006 um 19:49 Uhr von Kölner
"Wer sich die Butter vom Brot nehmen lässt, muss sich nicht wundern, wenn das Brot nicht so gut rutscht."
Altes drogensiches Sprichwort!
Erzieherische Massnahmen helfen vielleicht!
Sorgt dafür, dass der AG Euch bei JEDER Arbeitszeitverlängerung und jeder Verschiebung informiert. Der zweite Schritt könnte dann auch eine BV sein.
Erstellt am 22.05.2006 um 19:53 Uhr von Ramses II
Diana,
die Mitbestimmung habt Ihr doch mit Eurer Regelung ausgeübt. Insofern kannst Du Dich jetzt nicht auf den § 87 stützen.
Ihr könnt allerdings diese Regelung aufkündigen.
Erstellt am 23.05.2006 um 13:45 Uhr von Diana
Ich muß jetzt noch einmal nachfragen:
Wieso können wir jetzt nicht mit §87 kommen? Wir haben nichts schriftlich. Wir haben nur mündlich darüber gesprochen.
Der AG ist jetzt der Meinung, daß §87 nicht greift, da dieser sich mit generellen AZ befaßt und es hier um eine AZ-Änderung für einzelne MA geht, hätten wir keine Mitsprache.
Stimmt das?
Gruß
Diana
Erstellt am 23.05.2006 um 15:50 Uhr von tramdriver
Der BR hat ein Mitbestimmungsrecht bei jeder einzelnen Überstunde. So jedenfalls wird es auf allen Seminaren vorgebetet. Ihr solltet versuchen, das dem AG klar zu machen, du bist auf dem richtigen Weg! Und wenn da nichts Schriftliches vorliegt, hat es auch nie was gegeben, macht das dem AG mal klar. Wenn man es nicht aufschreibt, ist es nie passiert :-)
Lies' noch einmal §87 Abs. 1 Nr. 2 und 3.
Habt ihr vielleicht ein paar Gesetzeskommentare zur Hand? Wenn ja, dann solltet ihr in jedem der Kommentare entsprechende Passagen finden. Wenn nein, solltet ihr euch schleunigst einen oder zwei Kommentare bestellen, die muss sowieso der AG zahlen.
Der Vorschlag von "Kölner", zu diesem Thema eine BV abzuschliessen, ist natürlich prima. Es gibt unzählige Vorlagen zu diesem Thema im www!
Erstellt am 23.05.2006 um 17:43 Uhr von Diana
Ich habe jetzt rausgefunden, wo vielleicht der Fehler liegt.
Wir gehen von Zustimmung aus. Der §87 sagt aber Mitbestimmung. Das ist dann ja ein Unterschied, oder?
Also müssen wir dann wirklich nur über AZ-Änderungen informiert werden und mit AG oder MA dies absprechen, dann ist es o.k., oder müssen wir unsere Zustimmung zu den Änderungen geben?
Wir haben bisher immer geschrieben, daß wir den Änderungen zustimmen.
Was stimmt denn jetzt?
Gruß
Diana
Erstellt am 24.05.2006 um 07:43 Uhr von tramdriver
Mitbestimmung heißt (kurz und knapp), dass ihr informiert werden müsst, darüber diskutieren sollt und euch mit dem AG einigt. Dabei müsst ihr euch nicht mit dem AG auf dessen Vorschlag einigen, sondern könnt selber eigene Ideen einbringen. Vielleicht habt ihr ja bessere Ideen, wie die Arbeit erledigt werden kann.
Wenn gegen den Vorschlag des AG nichts einzuwenden ist, könnt ihr natürlich auch einfach zustimmen.