Ich hab mal eine Frage:

In unserem kleinen Betrieb mit 55 MA kommt es öfters mal vor, daß jemand früher anfangen muß, als er normalerweise an dem Tag arbeiten muß, bzw. länger macht, wenn viel los ist.

Daraufhin hatten wir mit AG ausgemacht, daß bei solchen kleinen Änderungen er die MA fragt, ob das i.O. ist und uns informiert.

Ferner hatten wir dazu geschrieben, daß bei gravierenden Änderungen der BR unverzüglich informiert wird.

Der AG beruft sich jetzt darauf und meint, daß wir nicht mehr zustimmen müssen bei AZ-Änderungen, sondern eine Info reicht.

Hat der AG da recht? Wir hätte noch dazu schreiben müssen, damit wir dann zustimmen können. Haben wir aber nicht, da wir davon ausgegangen sind, daß das ja logisch ist, da Gesetz.

Selbst wenn wir eine BV oder so gemacht hätten, daß wir nicht mehr zustimmen müssen, ersetzt dies doch nicht das Gesetz § 87 BertVG, oder?

Für Antwort wäre ich sehr dankbar.

Gruß
Diana