Steht die pauschale Zustimmung zu AZ-Änderungen über dem Gesetz?
Ich hab mal eine Frage:
In unserem kleinen Betrieb mit 55 MA kommt es öfters mal vor, daß jemand früher anfangen muß, als er normalerweise an dem Tag arbeiten muß, bzw. länger macht, wenn viel los ist.
Daraufhin hatten wir mit AG ausgemacht, daß bei solchen kleinen Änderungen er die MA fragt, ob das i.O. ist und uns informiert.
Ferner hatten wir dazu geschrieben, daß bei gravierenden Änderungen der BR unverzüglich informiert wird.
Der AG beruft sich jetzt darauf und meint, daß wir nicht mehr zustimmen müssen bei AZ-Änderungen, sondern eine Info reicht.
Hat der AG da recht? Wir hätte noch dazu schreiben müssen, damit wir dann zustimmen können. Haben wir aber nicht, da wir davon ausgegangen sind, daß das ja logisch ist, da Gesetz.
Selbst wenn wir eine BV oder so gemacht hätten, daß wir nicht mehr zustimmen müssen, ersetzt dies doch nicht das Gesetz § 87 BertVG, oder?
Für Antwort wäre ich sehr dankbar.
Gruß Diana
Community-Antworten (6)
22.05.2006 um 21:49 Uhr
"Wer sich die Butter vom Brot nehmen lässt, muss sich nicht wundern, wenn das Brot nicht so gut rutscht." Altes drogensiches Sprichwort!
Erzieherische Massnahmen helfen vielleicht! Sorgt dafür, dass der AG Euch bei JEDER Arbeitszeitverlängerung und jeder Verschiebung informiert. Der zweite Schritt könnte dann auch eine BV sein.
22.05.2006 um 21:53 Uhr
Diana,
die Mitbestimmung habt Ihr doch mit Eurer Regelung ausgeübt. Insofern kannst Du Dich jetzt nicht auf den § 87 stützen.
Ihr könnt allerdings diese Regelung aufkündigen.
23.05.2006 um 15:45 Uhr
Ich muß jetzt noch einmal nachfragen:
Wieso können wir jetzt nicht mit §87 kommen? Wir haben nichts schriftlich. Wir haben nur mündlich darüber gesprochen.
Der AG ist jetzt der Meinung, daß §87 nicht greift, da dieser sich mit generellen AZ befaßt und es hier um eine AZ-Änderung für einzelne MA geht, hätten wir keine Mitsprache.
Stimmt das?
Gruß Diana
23.05.2006 um 17:50 Uhr
Der BR hat ein Mitbestimmungsrecht bei jeder einzelnen Überstunde. So jedenfalls wird es auf allen Seminaren vorgebetet. Ihr solltet versuchen, das dem AG klar zu machen, du bist auf dem richtigen Weg! Und wenn da nichts Schriftliches vorliegt, hat es auch nie was gegeben, macht das dem AG mal klar. Wenn man es nicht aufschreibt, ist es nie passiert :-)
Lies' noch einmal §87 Abs. 1 Nr. 2 und 3.
Habt ihr vielleicht ein paar Gesetzeskommentare zur Hand? Wenn ja, dann solltet ihr in jedem der Kommentare entsprechende Passagen finden. Wenn nein, solltet ihr euch schleunigst einen oder zwei Kommentare bestellen, die muss sowieso der AG zahlen.
Der Vorschlag von "Kölner", zu diesem Thema eine BV abzuschliessen, ist natürlich prima. Es gibt unzählige Vorlagen zu diesem Thema im www!
23.05.2006 um 19:43 Uhr
Ich habe jetzt rausgefunden, wo vielleicht der Fehler liegt.
Wir gehen von Zustimmung aus. Der §87 sagt aber Mitbestimmung. Das ist dann ja ein Unterschied, oder?
Also müssen wir dann wirklich nur über AZ-Änderungen informiert werden und mit AG oder MA dies absprechen, dann ist es o.k., oder müssen wir unsere Zustimmung zu den Änderungen geben?
Wir haben bisher immer geschrieben, daß wir den Änderungen zustimmen.
Was stimmt denn jetzt?
Gruß Diana
24.05.2006 um 09:43 Uhr
Mitbestimmung heißt (kurz und knapp), dass ihr informiert werden müsst, darüber diskutieren sollt und euch mit dem AG einigt. Dabei müsst ihr euch nicht mit dem AG auf dessen Vorschlag einigen, sondern könnt selber eigene Ideen einbringen. Vielleicht habt ihr ja bessere Ideen, wie die Arbeit erledigt werden kann.
Wenn gegen den Vorschlag des AG nichts einzuwenden ist, könnt ihr natürlich auch einfach zustimmen.
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