Erstellt am 22.05.2006 um 11:02 Uhr von Olaf0412
Hallo!
Nein, die Zahl der BR-Mitglieder bleibt so, wie es im Wahlausschreiben stand.
Eine Nach der Wahl eintretende Änderung hat i.d.R. auf die Größe des BR keine Auswirkung.
Es gibt Sonderfälle, aber ein solcher ist bei Euch nicht eingetreten.
Erstellt am 22.05.2006 um 11:06 Uhr von Kölner
Und es würde auch nie auch nur "ein Ersatzmitglied" nachrücken!
Erstellt am 22.05.2006 um 11:06 Uhr von Frank B.
Ihr müsst nur darauf achten, wenn nach 24 Monaten große Änderungen erfolgt sind. Dann könnte §13 Abs.2 Ziff.1 BetrVG zutreffen.
Ansonsten steht auch viel in den Kommentierungen zum §9 BetrVG.