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Dieser Beitrag ist vor 20 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Lohnfortzahlung bei Betriebsratstätigkeit?

K
kreisL
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, bin seit kurzem neu gewählt in unseren Betriebsrat. Wir sind 7 Mitglieder. Ich bin der einzige der auf Provisionsbasis, bedeutet Grundgehalt oder Provisionszahlung bei überschreiten des Grundgehaltes im Verkauf, arbeitet. Mein Arbeitgeber will mir aber nicht den entsprechenden Ausgleich bzw. Stundenschnitt zahlen sondern nur die Pauschale von meinem niedrigerem Grundgehalt, welches ich aber so noch nie in Anspruch genommen habe, da ich nur meiner höhere Provision beziehe. Ist dies so rechtens???

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Community-Antworten (4)

P
p.g.

19.05.2006 um 14:14 Uhr

Nein, einem BRM dürfen aufgrund seines Amtes keine Nachteile entsehen, aber auch keine Vorteile.

K
kreisL

19.05.2006 um 14:28 Uhr

bedeutet also, da ich bei Krankheit, Feiertag und Urlaub auch einen Provisionsausgleich erhalte muss mein Arbeitgeber mir für die Zeit, die ich für den Betriebsrat aufwende auch zahlen?!

H
häggi

19.05.2006 um 15:56 Uhr

hallo kreiL, habe auch BR-Kollegen im Provisionsverkauf. Natürlich steht dir Ausgleich zu wie Urlaub,krank, etc.

K
kreisL

19.05.2006 um 17:31 Uhr

gibt es da irgendetwas auf das ich mich da berufen kann??? vielleicht einen § oder ähnliches? konnte mir das auch irgendwie nicht vorstellen. Wenn man seit Jahren nur von der Provision lebt und nicht sein Grundgehalt in Anspruch nimmt warum es da keinen Ausgleiche geben soll. Würde ja bedeuten, dass ich in der Zeit nicht bezahlt werden würde. Hingegen meine Kollegen, die ein Festgehalt haben immer den gleichen Lohn beziehen.

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