Hallo zusammen,
Ich hätte eine Frage bezüglich Jahres Urlaub-Anspruch .
Wir haben in unserem Unternehmen Sondermaschinenbau für die Automobilindustrie vor einiger Zeit ein paar Facharbeiter aus dem Europäischen Ausland eingestellt.
Jetzt sind die zu uns (BR) mit einer Frage gekommen die wir nicht eindeutig beantworten können.
In Ihren Arbeitsverträgen wird unter „Urlaub“ folgendes festgelegt Zitat:
„Der Arbeitnehmer hat Anspruch auf einen gesetzlichen Mindesturlaub von derzeit 20 Arbeitstagen im Kalenderjahr – ausgehend von einer Fünf-Tage-Woche.“
Das ist wie es mir scheint ein Auszug aus dem ArbZG zu sein. Nun wie ist das jetzt denn alle anderen haben bei uns da 30 Tage stehen. Ich selbst auch.
Unsere Arbeitszeit Regelung ist in der Betriebsvereinbarung mit 40 Std. Woche (5 Tage) festgelegt.
Die Frage ist, wie ist das zu verstehen muss ein Arbeitnehmer Vertraglich geregelt 6 Tage Woche (48 Std) arbeiten um Anspruch auf die 24 Tage zu haben? Ist in unserer Branche ja nicht üblich zumal Tariflich 35 Std. gearbeitet wird.

Des weiteren steht da noch folgendes Zitat:
„Der Arbeitgeber gewährt zusätzlich einen vertraglichen Urlaub von weiteren 5 Arbeitstagen. Bei der Gewährung von Urlaub wird zuerst der gesetzliche Urlaub eingebracht“.
Diese Regelung ist für uns komplett neu ich hoffe, dass es jemanden gibt der es uns erklären könnte.
Unser Chef verweist uns lediglich auf das ArbZG.
Vielen Dank.