hallo experten,
der Betriebsrat hat mehreren Versetzungen widersprochen. Eine Zustimmungsersetzung durch ein Gericht ist nicht erfolgt.
Nun stellt der Arbeitgeber nach 4 Wochen den Antrag nach §100 BetrVG vorerst zu versetzen wg. angeblicher dringender betrieblicher Notwendigkeiten.
Der BR hat dies bestritten. Eine Ersetzung ist durch den AG bei Gericht nicht beantragt worden.
Die Versetzungsmaßnahmen sollen trotzdem durchgeführt werden.
Was können wir nun tun? Ist hier eine einstweilige Verfügung machbar ?

Onkel P.