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Zustimmungsverweigerung bei Versetzungen

OP
Onkel P.
Jan 2018 bearbeitet

hallo experten, der Betriebsrat hat mehreren Versetzungen widersprochen. Eine Zustimmungsersetzung durch ein Gericht ist nicht erfolgt. Nun stellt der Arbeitgeber nach 4 Wochen den Antrag nach §100 BetrVG vorerst zu versetzen wg. angeblicher dringender betrieblicher Notwendigkeiten. Der BR hat dies bestritten. Eine Ersetzung ist durch den AG bei Gericht nicht beantragt worden. Die Versetzungsmaßnahmen sollen trotzdem durchgeführt werden. Was können wir nun tun? Ist hier eine einstweilige Verfügung machbar ?

Onkel P.

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Community-Antworten (1)

V
viktor

19.05.2006 um 10:48 Uhr

Ihr müsst beschließen das Arbeitsgericht anzurufen; dem § 100 folgt der § 101 BetrVG - am Besten auch beschließen, einen Rechtsbestand hinzuzuziehen

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