Wie auf außerordentliche Kündigung einer BV reagieren?
Hallo, der AG hat eine außerordentliche Kündigung einer Betriebsvereinbarung ausgesprochen. Der BR will eine Stellungnahme abgeben und der Kündigung widersprechen. Gibt es hierfür formelle Anforderungen oder Fristen, die wir zu beachten haben? Welche rechtliche Wirkung hat diese Kündigung überhaupt? Im BetrVG und der Rechtsprechung haben wir zum Verfahren leider nichts gefunden, nur dass einer außerordentlichen Kündigung sehr enge Grenzen gesetzt sind und diese in der Praxis kaum vorkommt. Eine ordentliche Kündigung wäre laut BV erst zu Ende nächsten Jahres möglich und es gibt eine Nachwirkung mit Neuverhandlungspflicht.
Community-Antworten (5)
28.06.2018 um 21:34 Uhr
Zitat : der AG hat eine außerordentliche Kündigung einer Betriebsvereinbarung ausgesprochen.
Was war denn Gegenstand der BV ?
29.06.2018 um 01:45 Uhr
Beschluss für die Beauftragung eines Anwaltes fassen. Dem Arbeitgeber diesen Beschluss mitteilen. Termin beim Anwalt vereinbaren.
Forum bringt hier nix!
29.06.2018 um 12:09 Uhr
Ist die außerordentliche Kündigung den überhaupt möglich?
29.06.2018 um 16:14 Uhr
Vielen Dank für die Antworten!
@Challenger Die BV regelt eine außertarifliche Jahressonderzahlung, gekündigt wurde aus "wirtschaftlichen Gründen".
@Pjöööng Danke für den Tipp! Klar, dass ein Forum keine rechtssichere Auskunft geben kann, aber vielleicht hat hier ein BR schon Erfahrungen, wie sowas abläuft. Ungünstig wäre nur, wenn eine uns unbekannte Widerspruchsfrist bereits abgelauen ist, bevor der Anwalt tätig werden kann.
@BRHamburg Das wissen wir nicht genau. Im Fitting steht nur, dass ein AG auch außerhalb von Insolvenzverfahren berechtigt ist, außerordentlich eine BV zu kündigen, wenn ein hinreichend wichtiger Grund vorliegt. Ansonsten wird noch auf § 314 BGB Abs. 1 verwiesen, der ist aber genauso schwammig.
29.06.2018 um 16:39 Uhr
Zitat (BRHamburg): "Ist die außerordentliche Kündigung den überhaupt möglich? "
Diese Frage kann man sicherlich rundherum mit "Ja!" beantworten! Es liegt in der Natur der Sache dass eine AUSSERORDENTLICHE Kündigung immer möglich ist, sie kann nicht ausgeschlossen werden.
Zu prüfen ist hier, ob die Gründe ausreichen. "Wirtschaftliche Gründe" können für die Kündigung einer BV "Jahressonderzahlung" möglicherweise ausreichend sein, dann zum Beispiel wenn der Arbeitgeber ansonsten den Gang zum Insolvenzgericht antreten müsste.
Ist Euer Arbeitgeber veröffentlichungspflichtig für den Jahresabschluss? Wie sah denn bei dem letzten Jahresabschluss die wirtschaftliche Lsge aus?
Fordert den Arbeitgeber auf, Euch (bzw. Eurem WiA) die wirtschaftliche Lage unverzüglich offenzulegen und an Hand von Unterlagen nachzuweisen.
Und ansonsten zum Anwalt.
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