Hallo,
der AG hat eine außerordentliche Kündigung einer Betriebsvereinbarung ausgesprochen. Der BR will eine Stellungnahme abgeben und der Kündigung widersprechen. Gibt es hierfür formelle Anforderungen oder Fristen, die wir zu beachten haben? Welche rechtliche Wirkung hat diese Kündigung überhaupt? Im BetrVG und der Rechtsprechung haben wir zum Verfahren leider nichts gefunden, nur dass einer außerordentlichen Kündigung sehr enge Grenzen gesetzt sind und diese in der Praxis kaum vorkommt.
Eine ordentliche Kündigung wäre laut BV erst zu Ende nächsten Jahres möglich und es gibt eine Nachwirkung mit Neuverhandlungspflicht.