Erstellt am 28.06.2018 um 19:34 Uhr von Challenger
Zitat :
der AG hat eine außerordentliche Kündigung einer Betriebsvereinbarung ausgesprochen.
Was war denn Gegenstand der BV ?
Erstellt am 28.06.2018 um 23:45 Uhr von Pjöööng
Beschluss für die Beauftragung eines Anwaltes fassen. Dem Arbeitgeber diesen Beschluss mitteilen. Termin beim Anwalt vereinbaren.
Forum bringt hier nix!
Erstellt am 29.06.2018 um 10:09 Uhr von BRHamburg
Ist die außerordentliche Kündigung den überhaupt möglich?
Erstellt am 29.06.2018 um 14:14 Uhr von Palum
Vielen Dank für die Antworten!
@Challenger
Die BV regelt eine außertarifliche Jahressonderzahlung, gekündigt wurde aus "wirtschaftlichen Gründen".
@Pjöööng
Danke für den Tipp! Klar, dass ein Forum keine rechtssichere Auskunft geben kann, aber vielleicht hat hier ein BR schon Erfahrungen, wie sowas abläuft.
Ungünstig wäre nur, wenn eine uns unbekannte Widerspruchsfrist bereits abgelauen ist, bevor der Anwalt tätig werden kann.
@BRHamburg
Das wissen wir nicht genau. Im Fitting steht nur, dass ein AG auch außerhalb von Insolvenzverfahren berechtigt ist, außerordentlich eine BV zu kündigen, wenn ein hinreichend wichtiger Grund vorliegt. Ansonsten wird noch auf § 314 BGB Abs. 1 verwiesen, der ist aber genauso schwammig.
Erstellt am 29.06.2018 um 14:39 Uhr von Pjöööng
Zitat (BRHamburg):
"Ist die außerordentliche Kündigung den überhaupt möglich? "
Diese Frage kann man sicherlich rundherum mit "Ja!" beantworten! Es liegt in der Natur der Sache dass eine AUSSERORDENTLICHE Kündigung immer möglich ist, sie kann nicht ausgeschlossen werden.
Zu prüfen ist hier, ob die Gründe ausreichen. "Wirtschaftliche Gründe" können für die Kündigung einer BV "Jahressonderzahlung" möglicherweise ausreichend sein, dann zum Beispiel wenn der Arbeitgeber ansonsten den Gang zum Insolvenzgericht antreten müsste.
Ist Euer Arbeitgeber veröffentlichungspflichtig für den Jahresabschluss? Wie sah denn bei dem letzten Jahresabschluss die wirtschaftliche Lsge aus?
Fordert den Arbeitgeber auf, Euch (bzw. Eurem WiA) die wirtschaftliche Lage unverzüglich offenzulegen und an Hand von Unterlagen nachzuweisen.
Und ansonsten zum Anwalt.