Teilfreistellung bei 130 AN - wer hat so etwas durchsetzen können?
Wir sind ein soziales Unternehmen mit 130 Beschäftigten. Die Betriebsratsarbeit hat sich im Laufe der Jahre vervielfacht. Wir möchten gern eine Teilfreistellung bewirken. Hat jemand eine Teilfreistellung erreicht, ohne die Mindestzahl von 200 AN erreicht zu haben? Unser Gedanke geht dahin, die Freistellung eines BR-Mitglieds von etwa 20 Stunden in der Woche zu erreichen. Wir sind 7 BR-Mitglieder Für jeden Tipp und Hinweis bin ich dankbar.
Community-Antworten (2)
17.05.2006 um 20:08 Uhr
Der diplomatische Weg wäre sicherlich, einmal beim AG anzuklopfen und hören, ob in einem Gespräch mit plausiblen Argumenten eine Teilfreistellung zu erzielen wäre.
Ein Gremium für 199 Mitarbeitern hat sicher nicht weniger zu tun als bei 201 Mitarbeitern, welches eine Freistellung erhielte.
Sicherlich würde es auch helfen, konkrete Vorschläge zu machen, beispielsweise die Teilfreistellung am Nachmittag nach der Mittagspause.
So könnte der Teilfreigestellte morgens seinen Arbeitspflichten nachgehen und Mitarbeiter als auch AG wüßten, das Nachmittags ein Betriebsrat für BR-Aufgaben da wäre.
Aus Erfahrung weiß ich, das es einem AG häufig lieber ist, dem BR eine Teilfreistellung einzuräumen, die definiert ist, als wenn sich ein BR laufend und willkürlich von der Arbeit abmeldet.
Sicherlich hilfreich ist es, wenn man stichhaltige und überzeugende Argumente zusammenträgt wie Sitzung, Sitzungsvorbereitung, Sprechstunde etc.
18.05.2006 um 00:15 Uhr
Hallo Rollie, an die Möglichkeit hatte ich auch schon gedacht. Ich denke da genau wie Du, das es zunächst einmal der beste Weg ist auf dem Weg der Gesprächsführung zu einer Einigung zu kommen, die für alle Beteiligten akzeptabel ist. Wir werden uns mal stichhaltige Argumente zurechtlegen, d.h. die ergeben sich ja automatisch, und dann schauen was wird.
Vielen Dank für Deine Antwort Lali
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