W.A.F. LogoSeminare

Vorgesetzte droht mit Entlassung bei längerer Krankschreibung

B
brchristoph
Jun 2018 bearbeitet

Guten Morgen, einer unser Aussendienstmitarbeiter hatte einen Arbeitsunfall, der in mehreren gebrochenen Zehen resultierte (hat sich irgendwie seinen eigenen Koffer auf die Füße fallen lassen). Nun ist er seit 14 Tagen arbeitsunfähig und da es Komplikationen gibt, wird er auch noch länger ausfallen. Seine direkte Vorgesetzte hat ihn nun gestern angerufen und ihm diverse Beispiele von Kollegen genannt, die auch trotz Krankschreibung noch Home Office (Email und Telefon) machen. Er ist allerdings vom Arzt angehalten, den Fuß hochzulagern und nimmt auch relativ starke Schmerzmittel, die müde machen (er klingt auch deshalb leicht beschwipst, wenn er spricht). Kurz und gut, er hat es abgelehnt, trotzdem Home Office zu machen. Seine Vorgesetzte hat ihm dann (allerdings nur zwischen den Zeilen) Arbeitsverweigerung vorgeworfen und mit Abmahnung bzw. Kündigung gedroht. Zitat: "dann muß man vielleicht einmal prüfen, wie wertvoll Sie noch für das Unternehmen sind...". Dazu muß man noch sagen, die beiden streiten sich schon länger um alles Mögliche (Arbeits- und Ruhezeiten, Spesen, Arbeitsgeräte, etc), bisher hat uns der Kollege immer nur informiert, uns aber nie einen Auftrag zum Handeln gegeben. Gibt es irgendeinen Ansatzpunkt, mit dem ich der Vorgesetzten einen Warnschuß geben kann? Ich fürchte, der Kollege wird sich wieder nicht trauen, es offiziell zu machen. Danke für Eure Anregungen und Rückmeldungen, Christoph

51403

Community-Antworten (3)

P
Pjöööng

27.06.2018 um 12:54 Uhr

Wie ist denn Euer Verhältnis zum Arbeitgeber?

Wenn das Verhältnis zum Arbeitgeber intakt ist, sollte man das Thema in geeigneter Form im Monatsgespräch ansprechen.

K
krambambuli

27.06.2018 um 12:57 Uhr

Ihr könnt das Thema Krankheit und Arbeitsunfähigkeit in einem Infoblatt aufgreifen - und ihr könnt den AG auffordern (ohne konkret zu werden) die Vorgetragen besser zu schulen.

Allerdings - gerade im Außendienst ist dieser Führungsstil weit verbreitet.

B
brchristoph

28.06.2018 um 09:46 Uhr

Danke für Eure Tipps! Wir wollten sowieso nach der Neuwahl noch einmal alle Rechte und Pfichten des BR bei den diversen Vorgesetzten der unterschiedlichen Abteilungen in Erinnerung rufen, das können wir dann noch in unser Schreiben hereinnehmen. So geht es an alle und diejenige, die es betrifft, kann mal über Ihr Verhalten nachdenken.

Ihre Antwort

Verwandte Themen

Muss der Vorgesetzte über eine geplante Entlassung eines Arbeitnehmers informiert werden?

Älter

Ein Arbeitnehmer, der Personalchef, der Arbeitgeber und ein BR-Mitglied führen ein Gespräch, in dem es um die geplante und für den AN überraschende Entlassung geht. Es geht um Abfindung etc., und es w

Versetzung nach Krankschreibung - Darf der AG einen Mitarbeiter während der Krankschreibung zum Betriebsarzt schicken?

Älter

Darf der AG einen Mitarbeiter nach längerer Krankheit oder während der Krankschreibung zum Betriebsarzt schicken um herausfinden zu lassen ob dieser noch seinen Arbeitsaufgaben gewachsen ist und hat d

Überstundenabgeltung statt Krankschreibung

Älter

Brauchen dringen Hilfe! Unser AG rechnet geleistete und noch nicht geleistete Stunden aus Wochenend- tätigkeit (auf einer Pflegestation) auf Krankscheibung an. Die betroffenen MA kamen aus dem Kran

Antrag auf Entlassung (betriebsbedingt )des BR-Vorsitzenden beim Betriebsrat - ist das überhaupt zulässig?

Älter

Wir haben vor noch nicht allzu langer Zeit einen Betriebsrat gegründet, der von Anfang an mit den schlimmsten Attacken, seitens des AG behindert und boykottiert wurde. Es hagelte gegen mich als BR-Vor

Ab wann ist eine Kündigung gerechtfertigt

Älter

Hallo werte Kollegen! Würde gerne mal wissen wie ihr in Einzelfällen zu Entlassungen steht. Ab wann seht ihr eine Entlassung gerechtfertigt? Bei welcher Begründung für eine Entlassung würdet ihr