Als Vorsitzender eines 3-köpfigen BR stellt sich mir folgende schwerwiegende Frage: einem Kollegen ist betriebsbedingt gekündigt worden. Der Kollege hat vom Recht zur Kündigungsschutzklage gebrauch gemacht. Die zugrunde liegende Kündigung war mit Wirkung zum 30.06.06 ausgesprochen. Wegen der Klage und nach einem ersten Gerichtstermin bei dem keine Klärung herbeigeführt werden konnte ist ein zweiter Gerichts-Termin am 05.07.06 angesetzt. Nun will mein Arbeitgeber "zweigleisig fahren" und fristgerecht zum 30.06.06 eine Änderungskündigung nachschieben, die dann wirksam werden soll, wenn die erste Kündigung vom Gericht für unwirksam erklärt wird. Ist diese Vorgehensweise unseres Arbeitgebers rechtens? Müssen wir als BR einer Anhörung zu der neu geplanten Kündigung als offiziell anerkennen?