Erstellt am 04.05.2006 um 22:28 Uhr von Ghoosa
Hallo,
es gibt keine 2 BR parallel. Mit der konstituierenden Sitzung ist der "Neue" BR im Amt und auf Sitzungen voll beschlussfähig.
Ups, muss mich korrigieren
Wann beginnt die Amtszeit des neuen Betriebsrats?
Für die Antwort kommt es darauf an, ob bereits vor der Wahl ein Betriebsrat bestanden hat oder nicht. War vorher kein Betriebsrat vorhanden, so beginnt die Amtszeit des gewählten Betriebsrats sofort mit der Bekanntgabe des Wahlergebnisses (§ 18 WO). Sofern bereits ein Betriebsrat besteht, beginnt die Amtszeit mit dem Ende der Amtszeit des alten Betriebrats. So kann es sein, dass es in einer Übergangsfrist "zwei Betriebsräte" gibt, den amtierenden und den zukünftigen (siehe dazu auch § 21 BetrVG).
Gruß
Andreas
Erstellt am 04.05.2006 um 22:37 Uhr von sh_9260
Richtig : es gibt keine 2 BR's parrallel.
leider ist der neue BR erst im Amt wenn die Amtszeit des alten BR beendet ist und er ist auch dann erst Beschlussfähig.
§ 21 Amtszeit
Die regelmäßige Amtszeit des Betriebsrats beträgt vier Jahre. Die Amtszeit beginnt mit der Bekanntgabe des Wahlergebnisses oder, wenn zu diesem Zeitpunkt noch ein Betriebsrat besteht, mit Ablauf von dessen Amtszeit.
Erstellt am 04.05.2006 um 23:21 Uhr von Ghoosa
Hallo,
aber die Amtszeit endet doch genau nach 4 Jahren und geht doch nur bis zum 31.05., wenn bis dahin kein BR gewählt wurde, oder?
Würde doch bei "Der Neue" bedeuten, dass der bestehende BR sein Amt am 31.05.2002 aufgenommen hätte? Wenn nicht könnte der Neue-BR nicht sein Amt früher antreten??
Gruß
Andreas
Erstellt am 06.05.2006 um 21:40 Uhr von Der Neue
Hallo,
ich bin es nur " Der Neue " .
Die Frage ist damit schon beantwortet.Also verlegen wir den Termin in den Winter.Mein Bedenken ist,das wenn wir im Winter das Grundseminar besuchen ist die Zeitspanne relativ groß vom 1.6. an gesehen.Ohne Kenntnisse bis zum Winter Betriebsrat zu spielen,denn mehr ist es ja nicht. Oder ?
Erstellt am 06.05.2006 um 22:16 Uhr von Fayence
Macht es doch nicht so kompliziert!
Selbstverständlich kann ein neu gewählter BR vor Amtsantritt Beschlüsse fassen. Vorausgesetzt er hat sich konstituiert, also den BRV und Stellvertr. gewählt und die Voraussetzungen für eine ordnungsgemässe Beschlussfassung geschaffen.
Nur Beschlüsse in Beteiligungsangelegenheiten (Einstellung, Versetzung usw.) können nicht wirksam abgestimmt werden, darum geht es bei einer Schulungsteilnahme von BR-Mitgliedern aber nicht!