Erstellt am 04.05.2006 um 15:17 Uhr von viktor
Es gibt wahrscheinlich hunderte von Vorsitzende, die abgehoben vom Gremium als eine Art Geheimoberrat durch den Betrieb wandeln. Wichtig ist, das Gremium über die eigenen Aktivitäten auf den Sitzungen zu informieren.
Wenn Du neu im Amt bist, solltest (ihr) auf jedem Fall Seminare besuchen.
Lehrgänge nach § 37.6 BetrVG müssen alle vom Betriebsrat beschlossen werden. Bei dem Lehrgangsanspruch nach 37.7. BetrVG hat jedes BR-Mitglied einen eigenen Anspruch. Allerdings muss im 2. Fall der Arbeitgeber nur von der Arbeit freistellen und braucht nicht die Seminarkosten zu tragen
Erstellt am 04.05.2006 um 15:22 Uhr von User
Als Vorbereitung auf meine Sitzungen um die Themen festzulegen kann ich mir doch aber Informationen sammeln oder nicht? Ich mein ich muß ja auch die Betriebsratssitzung vorbereiten. Oder darf ich keine alleinige Informationssammlung betreiben?
Erstellt am 04.05.2006 um 15:33 Uhr von User
Als Vorbereitung auf meine Sitzungen um die Themen festzulegen kann ich mir doch aber Informationen sammeln oder nicht? Ich mein ich muß ja auch die Betriebsratssitzung vorbereiten. Oder darf ich das nicht?
Erstellt am 04.05.2006 um 15:40 Uhr von viktor
Die Tagesordnung zu erstellen ist die Aufgabe des Vorsitzenden. Du solltest zunächst einmal Deine Mitstreiter befragen, welche Punkte sie gerne behandelt wissen wollen.
Ich gehe davon aus, das Ihr neu im Amt seid; sonst würde sich wahrscheinlich die Frage der Themen für die Sitzung nicht ergeben. Vielleicht solltet Ihr den Punkt, welche Themen der Betriebsrat behandeln sollte erst einmal im Gremium diskutieren und vielleicht auch die Form der Meinungsbildung.